(Stuttgart) Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann. Allerdings sind hierbei auch tarifvertragliche Vereinbarungen zu beachten. mehr...
(Stuttgart) Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG muss der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG). mehr...
(Kiel) Ein Steuerberater darf nicht neben seiner Berufsbezeichnung "Steuerberater" den slowakischen Titel "doktor filozofie" in der abgekürzten Form "Dr." führen. mehr...
Arbeitnehmer dürfen nicht nur für mehr Lohn streiken. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main hat am späten Montagabend, 8. August 2011, die Forderung der Gewerkschaft Flugsicherung nach festen Anforderungen für Stellenbewerber für zulässig erklärt (Az.: 9 SaGa 1147/11). Damit dürfen die Fluglotsen wie angekündigt am heutigen Dienstag, 9. August 2011, streiken. mehr...
(Kiel) Durch die gesetzliche Neuregelung der Selbstanzeige durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz und deren rigide Auslegung durch die Finanzverwaltung (FM NRW vom 5.5.11 -S 0702-8-V A l- und OFD Nds. vom 9.6.11 -S 0702-30-St 131) muss zukünftig bei der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen besonders sorgfältig gearbeitet werden. mehr...
Nach langer Krankheit müssen sich Arbeitnehmer zügig um aufgelaufene Urlaubsansprüche kümmern. Andernfalls drohen die Ansprüche auf freie Tage oder Ersatzweise auf finanzielle Abgeltung zu verfallen, wie aus zwei am Dienstag, 9. August 2011, verkündeten Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt hervorgeht (Az.: 9 AZR 425/10 und 9 AZR 352/10).
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(Kiel) Das Oberlandesgericht Köln hat soeben in der Berufungsinstanz in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mündlich verhandelt und ein Urteil des Landgerichts Köln vom 05.05.2011 zur Ermöglichung der Teilnahme an Sportwetten von Personen, von denen bekannt geworden ist, dass sie überschuldet sind (Privatinsolvenz) oder dass sie in Relation zu ihrem Einkommen unverhältnismäßige Spieleinsätze riskieren (Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Spieleinsatz von 50,50 Euro), abgeändert und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung insoweit zurückgewiesen. mehr...
Lehrer können verlangen, dass ihnen notwendige Lehr- und Unterrichtsmittel kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Geschieht dies nicht, muss der Arbeitgeber, meist also das jeweilige Land, die Kosten selbst beschaffter Bücher ersetzen, heißt es in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen in Hannover (Az.: 8 Sa 1258/10).
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Haben Arbeitslose bei ihrem Hartz-IV-Antrag anzurechnendes Vermögen verschwiegen, kann das richtig teuer werden. Rückforderungen sind danach nicht auf die Höhe des verschwiegenen Vermögens begrenzt, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am Samstag, 6. August 2011, in Stuttgart veröffentlichten Leitsatzurteil (Az.: L 12 AS 4994/10). Danach müssen Arbeitslose dann nicht nur die erhaltenen Regelleistungen vollständig zurückzahlen, sondern auch die vom Jobcenter gezahlten Sozialversicherungsbeiträge. mehr...
Haftungsprozess für Anleger erfolgreich mehr...
Alpträume, in denen ein Arbeitsunfall immer wieder neu durchlebt wird, sind bei der Berechnung der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu berücksichtigen. Sie wiegen allerdings nicht so schwer wie eine posttraumatische Belastungsstörung, heißt es in einem am Montag. 8. August 2011, schriftlich veröffentlichten Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) in München (Az.: L 2 U 249/10).
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(Schwabmünchen Augsburg Oldenburg) Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte mit seiner Pressemitteilung im dem Verfahren, Aktenzeichen 6 U 14/11 vom 22. Juli 2011 zur Vorsicht bei Internetformularen zum Gebrauchtwagenverkauf gemahnt:
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
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Probleme bei geschlossenem Immobilienfonds mehr...
(Stuttgart) Interne Datenschutzbeauftragte unterfallen bis zum Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Bestellung dem besonderem Kündigungsschutz (§ 4 f Abs. 3 Satz 5,6 BDSG), das Arbeitsverhältnis kann nur durch eine wirksame fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB beendet werden. mehr...
Baumängel müssen Hausbesitzer und Vermieter nicht einfach hinnehmen. Bei der Abnahme und auch noch einige Zeit nach Abschluss der Bauarbeiten sind sie berechtigt, Nachbesserungen zu fordern, wenn gepfuscht wurde. mehr...
Erhält ein Arbeitnehmer, der einen vom Arbeitgeber angeordneten Sprachkurs zur Erlernung der deutschen Sprache ablehnt eine Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft?
Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 22. Juni 2011 - 8 AZR 48/10 -
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1. Ein gesetzliches Erbrecht des entfernteren Abkömmlings besteht auch dann, wenn der nähere Abkömmling durch Verfügung von Todes wegen enterbt wurde.
2. § 2309 BGB setzt eine Pflichtteilsberechtigung des entfernteren Abkömmlings voraus, beschränkt diese aber zur Vermeidung einer Vervielfältigung der Pflichtteilslast.
BGH v. 13.4.11 - IV ZR 204/09
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Viele geschiedene Unterhaltszahler trauen oft ihren Ohren nicht, wenn sie damit konfrontiert werden, dass der geschiedene Ehegatte selbst nach ihrem Tod die Fortsetzung der monatlichen Unterhaltszahlungen von den Erben verlangen kann. mehr...
Bei der Frage nach einer erforderlichen Betreuung kommt es darauf an, wie sich die gegenwärtige Situation des Betreuten zu beurteilen ist. Mit Beschluss vom 6.07.2011 hat der Bundesgerichtshof (vgl. A. z.: XII ZB 80/11) folgende Leitsätze aufgestellt:
1. Der in § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB enthaltene Grundsatz der Erforderlichkeit verlangt für die Bestellung eines Betreuers tatrichterliche Feststellungen dazu, ob und für welche Aufgabenbereiche ein objektiver Betreuungsbedarf besteht.
2. Der objektive Betreuungsbedarf ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen.
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