Alle bisherigen Versuche den Missbrauch einzuschränken sind mehr oder weniger gescheitert. Geholfen hat gegen unseriöse Vereine die Abschaffung des "fliegenden Gerichtsstands", überfällig ist diese Regelungsänderung in Zeiten des Internets auch bei den "Mitbewerberabmahnern" und ihren Anwälten. Da auch das Geldverdienen eine sehr große Rolle beim Missbrauch spielt, ist es dringlich auch hier endlich einen Riegel vorzuschieben. mehr...
Im Erbscheinsverfahren werden keine der materiellen Rechtskraft fähigen Entscheidungen über das Erbrecht getroffen, die Bindungswirkung für einen späteren streitigen Prozess über die Feststellung des Erbrechts haben mehr...
Indem das türkische Familiengericht der Antragstellerin in Unkenntnis der in Deutschland ausgesprochenen Ehescheidung und nach Abweisung des in der Türkei gestellten Scheidungsantrags rückständigen und laufenden Unterhalt zugesprochen hat, hat es lediglich über Trennungsunterhalt entschieden.
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Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 12. Mai 2010 (Az.: I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens) entschieden. mehr...
Die Vermögensbildung und Absicherung mit Hilfe von Lebensversicherungen ist in Deutschland sehr weit verbreitet. In den Verträgen ist stets zu regeln, wem die Versicherungssumme im Todesfall zustehen soll. mehr...
Das Arbeitsgericht Reutlingen hat in einer aktuellen Entscheidung erstmals deutlich den Grundsatz "Wer klaut, fliegt" gebrochen. mehr...
Der Versammlungsleiter darf nach der Rechtsprechung- auch wenn die besonderen Voraussetzungen des § 120 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht vorliegen - über die Entlastung einzeln abstimmen lassen.
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Mit der von den Parteien verwandten salvatorischen Erhaltungsklausel, mit welcher die dispositive Regelung des § 139 BGB wirksam abbedungen worden war, hat nach Ansicht des Bundesgerichtshofes nicht dazu geführt, dass eine Gesamtnichtigkeit
Nicht vorliegt. Allerdings erkannte er auf eine Umkehrung der Vermutung des § 139 BGB in ihr Gegenteil.
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Kick backs - für den freien Anlageberater – sind keine aufklärungsbedürftigen Kick backs, soweit im Anlageprospekt oder im Rahmen sonstiger Anlegerinformationen Agio oder Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden, aus welchen wiederum die Provision des Anlageberaters bezahlt werden. Ausnahme: Dies gilt nicht, wenn das WpHG greift. mehr...
(Stuttgart) Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmern die vertragliche Nebenpflicht, keine falschen Auskünfte zu erteilen. Entsteht dem Arbeitnehmer durch eine schuldhaft erteilte unrichtige Auskunft ein Schaden, kann der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet sein. mehr...
(Stuttgart) Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem im Jahr vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommen. Zu diesem gehört auch der rechtswidrig einbehaltene und erst aufgrund arbeitsgerichtlicher Verurteilung nachgezahlte Lohn. mehr...
(Kiel) Das Oberlandesgericht Köln hat soeben in einem Beschluss einen Anspruch des Kunden auf Zahlung von 13.400,- Euro aus einer Gewinnzusage gegen eine "Shopping"-Firma aus Luxemburg bejaht. Diese wurde in dem Beschluss darauf hingewiesen, dass ihre Berufung gegen ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Aachen keine Aussicht auf Erfolg habe. Daraufhin hat die luxemburgische Firma ihr Rechtsmittel am 22.04. zurückgezogen. mehr...
BGH zur Verweisbarkeit auf einen anderen Beruf bei privater Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch Tätigkeit, zu der keine Ausbildung notwendig ist, kann vergleichbar zu Ausbildungsberuf sein (BGH 21.4.2010 - IV ZR 8/08). mehr...
Ein für die Anlageentscheidung wesentlicher Umstand kann der Erfolg oder Misserfolg vergleichbarer Vorgängerfonds sein. mehr...
Hat ein Dienstherr ein Amt im konkret-funktionellen Sinne (also einen Dienstposten) zu besetzen, der für die angesprochenen Bewerber eine Beförderung mit sich bringt, so ist diese Entscheidung grundsätzlich gemäß Art. 33 Abs. 2 GG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen. mehr...
(Worms) Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat soeben ein Urteil des Landgerichts Offenburg aufgehoben, in welchem ein hauptamtlichen Bürgermeister einer südbadischen Gemeinde der Vorteilsannahme für schuldig gesprochen, er verwarnt und die Verhängung einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 160 Euro vorbehalten worden war. mehr...
(Stuttgart) Mitglieder eines Betriebsrats im Restmandat können vom Arbeitgeber keine Vergütung für die mit ihrer Betriebsratstätigkeit verbundenen Freizeitopfer verlangen. mehr...
(Kiel) Durch das Dritte Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz vom 21. Dezember 2006 hat der Gesetzgeber die Besteuerung von Wohnmobilen mit Rückwirkung auf den 1. Januar 2006 neu geregelt. Dazu hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass die rückwirkende Inkraftsetzung dieser Neuregelungen nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt. mehr...
Wenn Juristen vom „Berliner Testament“ sprechen, handelt es sich um die am häufigsten gewählte Variante des gemeinschaftlichen Testaments. Es ist ausschließlich verheirateten Paaren und seit neuester Zeit auch eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern vorbehalten. Ziel dieser Art von Testament ist es den überlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner versorgt zu wissen. Somit bestimmen sich beide Ehegatten zum alleinigen Erben, wobei häufig vergessen wird, welche Erbenart gemeint ist: Vor- oder Nacherbe oder Vollerbe. Infolge der noch fehlenden Abkömmlinge vergessen die Testierer häufig die Schlusserbfolge zu regeln, was fatale Folgen haben kann, zum einen können plötzlich Personen gesetzliche Erben werden, die man gar nicht erwünscht hat, zum anderen entsteht häufig eine Erbengemeinschaft, deren spätere Auseinandersetzung mitunter schwierig werden kann und viel Müh, Schweiß und Kosten verursacht.
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Der Fall: Die Beklagte ist ein Unternehmen, das Fenster und Türen herstellt und vertreibt. Ihre Produkte vertreibt sie ausschließlich an den Fachhandel. Der Kläger war für die Beklagte zuletzt als Marketingleiter tätig. Arbeitsvertraglich hatten die Beklagte und der Kläger ein Wettbewerbsverbot vereinbart. Danach war der Kläger verpflichtet, während der Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses nicht für ein Unternehmen tätig zu sein, welches mit der Beklagten in Konkurrenz steht. Als Konkurrenzunternehmen waren solche Unternehmen definiert, die mit dem Vertrieb von Fenstern und Türen befasst sind. Der Kläger arbeitete nach seinem Ausscheiden im Streitzeitraum als selbständiger Handelsvertreter für einen Fachhändler und vertrieb Fenster und Türen lediglich an den Endverbraucher. Für den von ihm beachteten Teil des Wettberwerbsverbotes machte er eine Karenzentschädigung geltend. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 -) mehr...