Unentgeltliche Rechtspflege im Schlichtungsverfahren mehr...
(Stuttgart) Zum 17.08.2015 tritt die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Diese EU-Erbrechtsverordnung hat unter anderem Auswirkungen auf die Anwendung nationalen Rechtes. mehr...
(Stuttgart) Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Erben, die Grundstücke bzw. Miteigentumsanteile an Grundstücken im Rahmen der Erbauseinandersetzung erhalten, danach aber getauscht haben, für diesen Tauschvorgang Grunderwerbsteuer zahlen müssen. mehr...
Die Verjährung für die Rückforderung von Bearbeitungsentgelten (31.12.2014) ist bei laufenden Vertragsverhältnissen unbeachtlich mehr...
Ist der Widerruf wirksam ist das Vertragsverhältnis rückabzuwickeln. Die Bank bekommt das Darlehen, Sie Ihre Zins- und Tilgungsleistungen zurück. Dies kann zu günstigen Erstattungen von Zinsdifferenzen im Einzelfall führen.
•Zudem entfällt das Recht der Bank im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen.
•Ach ja und da ist noch eins: Die Bank hat grundsätzlich diejenigen Nutzungen herauszugeben, die Sie mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat.
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(Kiel) Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat die Voraussetzungen präzisiert, unter denen Spenden an eine gemeinnützige Stiftung im EU-/EWR-Ausland gemäß § 10b des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuermindernd abziehbar sind. mehr...
(Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Ärzte, die die vorgegebenen Richtgrößen für die Verschreibung von Arznei-, Verband- und Heilmitteln um mehr als 25 % überschreiten, Rückstellungen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen bilden dürfen. mehr...
(Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Zahnaufhellungen (sog. Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen sind. mehr...
Keine Vorfälligkeitsentschädigung! und niedrigere Finanzierungskosten nutzen!
Außerdem: Rückforderungen von Nutzungen die die Bank aus der bisherigen Darlehensgewährung gezogen hat?
Grund genug? Vielleicht!
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Die von der Klägerin gestellte Klausel belastet den Beklagten ohne Ausnahme für jeden Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eigenkündigung mit einer Rückzahlungspflicht für entstandene Ausbildungskosten. Die Bestimmung unterscheidet insoweit nicht danach, ob der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Sphäre des Arbeitgebers oder der des Arbeitnehmers entstammt. Die Klausel differenziert zwar grundsätzlich zwischen zwei unterschiedlichen Beendigungstatbeständen, und zwar zwischen der vom Arbeitnehmer ausgesprochenen Kündigung einerseits und der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung andererseits. Nur bei Letzterer wird eine Einschränkung dahin vorgenommen, dass die Rückzahlungsverpflichtung nur dann eingreifen soll, wenn die Kündigung aus wichtigem Grund ausgesprochen wird mehr...
Die Bewertung von Nachlassgegenständen, die nach dem Erbfall veräußert werden, orientiert sich, soweit nicht außergewöhnliche Verhältnisse vorliegen, am tatsächlich erzielten Verkaufspreis. mehr...
Für den Fall, dass ein Publikumsfonds offenlegungspflichtige Provisionen an vermittelnde Banken oder Innenprovisionen an gewerbliche Vermittler bezahlte und hierüber der Anleger im Vorfeld der Unterzeichnung der Beitrittserklärung nicht unterrichtet wurde, ist Schadensersatz in Höhe des bezahlten Kaufpreises zu leisten zwar Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligung selbst mehr...
(Stuttgart) Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie von dem Arbeitgeber als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohnes ausgesprochen wurde. mehr...
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist wieder mal „Newsletter-Zeit“, dieser zu folgenden Themen:
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zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart
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(Kiel) Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit den Anforderungen beschäftigt, die bei einer formularmäßigen Verkürzung von Verjährungsfristen an die Verständlichkeit der Regelung aus Sicht des Verbrauchers (Kunden) zu stellen sind. mehr...
(Kiel) Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hatte sich soeben mit der Frage zu beschäftigen, ob Verluste, die in vergangenen Jahren entstanden waren, nach § 10d des Einkommensteuergesetzes (EStG) gesondert festgestellt werden können, wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuer für das Verlustentstehungsjahr nicht erfolgt ist und auch aufgrund inzwischen eingetretener Festsetzungsverjährung nicht mehr erfolgen kann. mehr...
(Kiel) Mit Urteil vom 13. Januar 2015 (IX R 13/14) hat der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass Ausgleichszahlungen aus der Auflösung von Zinsswap-Geschäften nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung führen, obwohl die Zinsswaps ursprünglich zur Begrenzung des Risikos in die Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der vermieteten Immobilie durch variable Darlehen einbezogen waren. mehr...
(Kiel) Der Bundesgerichtshof hat eine Grundsatzentscheidung zu der Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen der Mieter einer Wohnung wegen sog. Umweltmängel – hier Lärmbelästigungen von einem Nachbargrundstück - die Miete mindern darf und wie dabei Kinderlärm zu berücksichtigen ist. mehr...
(Stuttgart) Ausbildende haben Auszubildenden gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG eine angemessene Vergütung zu gewähren. Maßgeblich für die Angemessenheit ist die Verkehrsanschauung. Wichtigster Anhaltspunkt für diese sind die einschlägigen Tarifverträge. Eine Ausbildungsvergütung ist in der Regel nicht mehr angemessen, wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag geregelte um mehr als 20 vH unterschreitet. mehr...