(Stuttgart) Ein Arbeitgeber kann von seinem Arbeitnehmer die Beantragung einer qualifizierten elektronischen Signatur und die Nutzung einer elektronischen Signaturkarte verlangen, wenn dies für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich und dem Arbeitnehmer zumutbar ist. mehr...
(Stuttgart) Es kann einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Absatz 1 BGB zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt. mehr...
(Kiel) Der Bundesgerichtshof hat sich mit den Auswirkungen einer zu einem späteren als dem in § 558b BGB bestimmten Zeitpunkt begehrten Mieterhöhung auf das Sonderkündigungsrecht des Mieters nach § 561 Abs. 1 BGB befasst. mehr...
(Stuttgart) Nach § 631 BGB wird der Unternehmer durch einen Werkvertrag zur Herstellung des versprochenen Werkes verpflichtet. Gegenstand des Werkvertrags ist die Herstellung oder Veränderung einer Sache oder ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg. Gegenstand eines Dienstvertrags nach § 611 Abs. 1 BGB ist dagegen die Tätigkeit als solche. mehr...
(Stuttgart) Nach Ablauf der Klagefrist kann ein Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber keine Schadensersatzansprüche wegen entgangenem Arbeitsentgelt mehr geltend machen. mehr...
zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart
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(Stuttgart) Das Bundesarbeitsgericht hat in einer neuen Entscheidung vom 25.9.2013 dem Einsatz von Werkverträgen bei der Beschäftigung von Mitarbeitern deutliche Grenzen gesetzt. mehr...
(Kiel) Der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH haftet in der Regel auch für Vermögensschäden bei der GmbH & Co KG. Diese ist schutzbedürftig, es sei denn, sämtliche Gesellschafter waren mit dem Handeln des Geschäftsführers einverstanden. Ein Schadensersatzanspruch setzt voraus, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre. mehr...
Der Bundesgerichtshof hat zuletzt am 26.08.2013 einen Hinweisbeschluss erlassen, die eingelegte Revision § 552a ZPO der Gegenseite zurückzuweisen , da in Fällen vergleichbarer Art, die Passivlegitimation nicht in Frage gestellt werden kann, eine Aufklärungspflichtverletzung vorliegt, das Verhalten von Vermittlern zurechenbar ist und die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten Anwendung findet und sich die Verjährung nach dem BGB richtet. mehr...
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die Haftung von File-Hosting-Diensten für Urheberrechtsverletzungen seiner User konkretisiert.
Ein File-Hosting-Dienst stellt seinen Usern unter einer bestimmten Internet-Adresse Speicherplatz im Internet zur Verfügung. Die User können eigene Dateien auf den Servern des Hosting-Dienstes hochladen und abspeichern. Der File-Hosting-Dienst stellt lediglich den Speicherplatz zur Verfügung, er kennt weder den Inhalt der Dateien der User noch führt er eine Auflistung der Dateien. Nur spezielle Suchmaschinen (Linksammlungen) gestatten, nach bestimmten Dateien auf den Servern des File-Hosting-Dienstes zu suchen.
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Die Klage des US-amerikanischen Betreibers eines deutschsprachigen Internetportals, auf dem der Kauf von Doktortiteln angeboten wird, ist vor dem Amtsgericht Flensburg zu verhandeln, weil der US-amerikanische Betreiber Urheberrechtsverletzungen durch ein anderes deutschsprachiges Internetportal geltend macht, das dieselbe Dienstleistung anbietet. mehr...
In einer aktuellen Entscheidung hat das LAG Hessen die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung auch auf einen nicht im Betrieb angestellten Handwerker ausgeweitet (Urteil vom 02.04.13 - 13 Sa 857/12; Pressemitteilung 6/13 des LAG Hessen).
Doch zunächst stellt sich die Frage inwieweit ein Arbeitnehmer für Schäden, die er im Rahmen seiner Tätigkeit dem Arbeitgeber zufügt haftet. Grundsätzlich haftet ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber in gleicher Weise wie der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer. Voraussetzung hierfür ist eine Pflichtverletzung seitens des Arbeitnehmers sowie Verschulden. Im Rahmen des Verschuldens würde jedoch eigentlich der normale Haftungsmaßstab des BGB gelten: Vorsatz und Fahrlässigkeit.
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(Stuttgart) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat soeben entschieden, dass ein Kind, dessen Rechtsanspruch auf Verschaffung eines Kindergartenplatzes nicht erfüllt wird, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf hat, dass die Aufwendungen der Eltern für seine Unterbringung in einer privaten Kindertagesstätte ersetzt werden. mehr...
(Stuttgart) Die Kommunen können die Befristung von Arbeitsverträgen mit ihren Arbeitnehmern nicht allein mit der „Experimentierklausel“ des § 6a SGB II rechtfertigen. mehr...
(Stuttgart) „Nachzügler“ sind mit Forderungen, die bei rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans unbekannt waren, grundsätzlich nicht ausgeschlossen. mehr...
(Kiel) Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Berechnung des Rückkaufswerts von Lebensversicherungen nach erfolgter Kündigung entschieden. mehr...
(Stuttgart) Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat am 11.09.2013 über vier Kündigungsschutzklagen von Mitarbeitern der Deutsche Bank AG entschieden und den Klagen gegen die Kündigungen in allen Fällen stattgegeben. mehr...
(Stuttgart) Die unverzügliche Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vorlage einer Vollmacht kann rechtsmissbräuchlich sein. mehr...
(Kiel) In einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung hat das OLG Brandenburg erneut klargestellt, dass ein Verbraucher aus einer missglückten Geldanlage aussteigen kann, wenn es sich um ein verbundenes Geschäft handelt und die Widerrufsbelehrung unwirksam ist. Dass die finanzierende Bank eine vom Gesetzgeber vorgegebene Formulierung verwendet hatte, nützte ihr nichts. mehr...
(Kiel) Über drei Instanzen ging die Auseinandersetzung eines Handelsvertreters mit einem Finanzdienstleister wegen der Rückzahlung angeblich überzahlter Provisionsvorschüsse und wegen eines Darlehens. Gestritten wurde vor allem über die gerichtliche Zuständigkeit! mehr...