Schmerzensgeld Österreich
Das Gesetz regelt das Schmerzengeld in § 1325 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB).
„Wer jemanden an seinem Körper verletzt, bestreitet die Heilungskosten des Verletzten, ersetzt ihm den entgangenen, oder, wenn der Beschädigte zum Erwerb unfähig wird, auch den künftig entgehenden Verdienst; und bezahlt ihm auf Verlangen über dieß ein den erhobenen Umständen angemessenes Schmerzengeld.“
Zweck des Schmerzengeldes ist es Schmerzempfindungen abzugelten. Die Abgeltung erfolgt für körperliche und seelische Schmerzen. Dabei wird das Bewusstsein eines (möglichen) Dauerschadens und die Gefahr der Verschlechterung eingeschlossen. Schmerzengeld soll Unlustgefühle ausgleichen und Annehmlichkeiten und Erleichterungen verschaffen.
Wann eine Schmerzengeld auslösende Körperverletzung vorliegt und wie schwerdiese wiegt, entscheidet im Streitfalle ein Sachverständiger. Denkbare Körperverletzungen sind zB Behandlungsfehler, Verkehrsunfall, Faustschlag in einem Raufhandel, Skiunfall, Schädigung vor der Geburt, Stalking, Mißbrauch, usw).
Um die Bearbeitung von Schmerzengeldfällen zu erleichtern, wäre es hilfreich, wenn Sie das Schmerztagebuch und die Kostentabelle ausdrucken und auszufüllen.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck berät Sie in Fragen von Schmerzengeld, Heilungskosten, Verdienstentgang und macht Ihre Schadenersatzansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend.
Einleitend sein bemerkt, dass man in Österreich nicht von Schmerzensgeld, sondern von Schmerzengeld spricht, es sich also um keinen Tippfehler handelt.
Das Gesetz regelt Schmerzensgeld in § 1325 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) wie folgt:
„Wer jemanden an seinem Körper verletzt, bestreitet die Heilungskosten des Verletzten, ersetzt ihm den entgangenen, oder, wenn der Beschädigte zum Erwerb unfähig wird, auch den künftig entgehenden Verdienst; und bezahlt ihm auf Verlangen über dieß ein den erhobenen Umständen angemessenes Schmerzengeld.“
Zweck des Schmerzengeldes ist es Schmerzempfindungen abzugelten. Die Abgeltung erfolgt für körperliche und seelische Schmerzen. Dabei wird das Bewusstsein eines (möglichen) Dauerschadens und die Gefahr der Verschlechterung eingeschlossen. Schmerzengeld soll Unlustgefühle ausgleichen und Annehmlichkeiten und Erleichterungen verschaffen.
Wann eine Schmerzengeld auslösende Körperverletzung vorliegt und wie schwerdiese wiegt, entscheidet im Streitfalle ein Sachverständiger. Denkbare Körperverletzungen sind zB Behandlungsfehler, Verkehrsunfall, Faustschlag in einem Raufhandel, Skiunfall, Schädigung vor der Geburt, Stalking, Mißbrauch, usw).
Um die Bearbeitung von Schmerzengeldfällen zu erleichtern, wäre es hilfreich, wenn Sie das Schmerztagebuch und die Kostentabelle ausdrucken und auszufüllen.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck berät Sie in Fragen von Schmerzensgeld, Heilungskosten, Verdienstentgang und macht Ihre Schadenersatzansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend.
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