Justizia
 
 
Johannes Öhlböck
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck
Wickenburggasse 26/5
1080 Wien


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Schadenersatz in Österreich

Wird ein Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht, steht besteht in Österreich wie in Deutschland grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz.

Dies gilt etwa klassisch für den Verkehrsunfall (Schiunfall). Hier besteht in der Regel Anspruch auf Schmerzengeld, Verdienstentgang, Ersatz der Heilungskosten, allenfalls Verunstaltungsentschädigung.

Darüber hinaus ist Schadenersatz aber auch in vielen anderen Fällen denkbar, wie zB

1. Verkehrsunfall
2. Schiunfall
3. Arzthaftung (ärztlicher Kunstfehler)
4. Fehlberatung beim Aktienkauf (Schadenersatz nach Anlageberatung)
5. Produktfehler (Produkthaftung)
6. Schaden aus einem Vertrag
7. unzulässige Nutzung von geistigem Eigentum oder Wettbewerbsverletzung
8. usw ...

In vielen Schadenersatzfällen wird eine Versicherung aktiv. Der Prüfung von einem Angbot einer Versicherung kommt besondere Bedeutung zu. Die Annahme kann weitreichende Konsequenzen haben.

Rechtsanwalt Dr. Öhlböck berät Sie in Angelegenheiten rund im Schadenersatzrecht und macht Ansprüche - nötigenfalls vor Gericht - für Sie geltend.
 
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