Justizia
 
 
Johannes Öhlböck
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck
Wickenburggasse 26/5
1080 Wien


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Inkasso Österreich - Eintreibung von Geldforderungen

Inkasso in Österreich erfolgt in einem vereinfachten gerichtlichen Verfahren, mit Hilfe dessen aufgrund einer sogenannten Mahnklage eine Zahlungsbefehl (vergleichbar dem deutschen Mahnbescheid) erwirkt werden kann.

Geldforderungen können in Österreich im Mahnverfahren gerichtlich eingetrieben werden. Aufgrund der Mahnklage erlässt das Gericht einen bedingten Zahlungsbefehl. Mit diesem wird der Schuldner aufgefordert, die vom Kläger behauptete Forderung samt Zinsen und Klagskosten binnen 14 Tagen zu bezahlen. Ist er der Meinung, dass die Forderung nicht zu Recht besteht, hat er innerhalb von 4 Wochen die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Wird Einspruch erhoben, tritt der Zahlungsbefehl außer Kraft und das ordentliche Gerichtsverfahren wird eingeleitet.

Wurde der Zahlungsbefehl rechtskräftig, stellt er einen Exekutionstitel dar. Auf Basis dieses Titels kann ein Zwangsvollstreckungsverfahren (Exekution) gegen den Schuldner eingeleitet werden, um die Forderung zwangsweise exekutiv einzutreiben. Dazu stellt das Exekutionsverfahren verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Diese reichen von der Fahrnisexekution, also der Pfändung und Verwertung von körperlichen Gegenständen, bis hin zur Zwangsversteigerung einer Liegenschaft.

Folgende weiteren Exekutionsmittel sind zB möglich:
* Pfändung und Versteigerung von Immobilien (Eigentumswohnung, Haus, Baugrund, ...)
* Lohnpfändung, Gehaltspfändung, Pfändung von Bankguthaben, Taschenpfändung, usw
* Pfändung und Verwertung von Wertpapieren oder beweglichen Gegenständen (Auto, TV, Computer, Schmuck, ...)
* Pfändung und Verwertung von Internetdomains, Marken oder Gewerberechten
* Pfändung und Verwertung von Geschäftsanteilen

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck berät und unterstüzt Gläubiger bei der Einbringlichmachung und Geltendmachung ihrer Forderung gegenüber Schuldnern in Österreich.
 
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