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Aktuelle Fragen zum Vertragsrecht
Ich habe festgestellt, dass ich einen Internetvertrag bei A1 Telekom habe, der technisch nicht erfüllt werden kann. Es handelt sich um A1 Internet 150 Festnetz. An meinem Anschluss sind jedoch maximal 100 Mbit/s möglich.Trotzdem bezahle ich seit 2021 für die Leistung von 150 Mbit/s einschließlich der Servicepauschale. Ich habe den Sachverhalt bei der RTR angezeigt und nun die Rückmeldung erhalten, dass A1 lediglich 95 Euro brutto als Ausgleich für die Servicepauschalen der letzten drei Jahre anbietet.Mit diesem Angebot bin ich nicht einverstanden. Ich möchte die zu viel bezahlten Entgelte, also die Differenz zwischen A1 Internet 100 Festnetz und A1 Internet 150 Festnetz, für die gesamte Vertragslaufzeit zurückerhalten. Zusätzlich fordere ich die vollständige Rückerstattung der Servicepauschalen.Der Vertrag ist nach wie vor aktiv.Ist es rechtlich durchsetzbar, die Rückzahlung der Preisdifferenz für die gesamte Vertragslaufzeit sowie
Was passiert, wenn man bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat?
Kann man eine Pauschalreise kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort eine Naturkatastrophe passiert?
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Mag. Joachim J. Janezic
Janezic & Schmidt Rechtsanwälte OG
Lagergasse 57a/Eingang Grieskai
8020 Graz
Mergers & Acquisitions, Luftfahrtrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht