Zu den Regelleistungen im Jahr 2027: Kürzungen beim Existenzminimum? Die neuen Regelsätze werden streng geheim berechnet
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Zu den Regelleistungen im Jahr 2027: Kürzungen beim Existenzminimum? Die neuen Regelsätze werden streng geheim berechnet
Im BMAS herrscht gerade keine Sommerpause, sondern es wird u.a. an den Regelsätzen für die nächsten Jahre herumgerechnet. Eine spezielle Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 hat das Sozialministerium schon lange. Diese Daten werden geheimer als die Zugangscodes zu Atombomben behandelt, so ein Ministeriumsmitarbeiter. Das Ministerium will noch nicht einmal die Vorgaben für die Sonderauswertung veröffentlichen. Zuerst hatte es eine Kleine Anfrage der Linksfraktion unzureichend beantwortet. Vor allem hat es sich dazu ausgeschwiegen, auf welchen Einkommensgruppen die neuen Regelsätze beruhen sollen ( BT-Drs. 21/6151) .
Und nun hat das Sozialministerium auch meine Anfrage nach dem IFG abgelehnt. Das ist an sich alles andere als eine Überraschung, aber die Begründung ist interessant:
Die Veröffentlichung der Vorgaben würde den laufenden Entscheidungsfindungsprozess über „mögliche Ausgestaltungsoptionen der künftigen Regelbedarfsermittlung“ beeinträchtigen (https://fragdenstaat.de/anfrage/sonderauswertung-der-einkommens-und-verbrauchsstichprobe-2023/1134095/anhang/eingabe-name_geschwaerzt.pdf, S. 3). Diese Begründung ist bemerkenswert, weil die Bundesregierung Kritik an ihrer Berechnungen immer damit abwehrt, dass das Rechenmodell verfassungsrechtlich abgesegnet ist und es angeblich "keinen Entscheidungsspielraum [...] für die Höhe der Regelsätze" gibt (so auch auf der Website, https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Methodik-der-Regelbedarfsermittlung-FAQ/faq-sozialhilfe-regelbedarfsermittlung.html, Antwort auf Frage 3.8).
Jetzt räumt die Bundesregierung ein, dass es Gestaltungsspielraum gibt. Aber fatalerweise wird dieser Spielraum vermutlich nach unten genutzt werden oder für ein Einfrieren der Regelsätze (was angesichts steigender Preise ebenfalls faktisch eine Kürzung bedeutet). Mehrere prominente CDU- und CSU-Politiker – u.a. Söder, Dobrindt und Spahn - hatten in letzter Zeit Kürzungen gefordert. Sozialpolitisch wäre das völlig indiskutabel, denn schon die geltenden Beträge sind viel zu niedrig und bedeuten erhebliche Mangellagen.
Das liegt nicht nur an den vielen Streichungen aus dem Regelsatz, sondern auch am statistischen Ausgangspunkt: Das aktuelle Rechenmodell macht eine zu arme Bevölkerungsgruppe zum Maßstab. Die Gleichstellung mit unteren Einkommensgruppen, die damit erfolgen soll, bedeutet eine Gleichstellung im Mangel. Möglicherweise prüft die Bundesregierung gerade, neue Regelsätze von noch ärmeren Einkommensgruppen abzuleiten. Dafür besteht verfassungsrechtlicher Spielraum, denn dazu gibt es noch keine entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – anders als bei den nachträglichen Streichungen, die laut Bundesverfassungsgericht schon an der Grenze des Zulässigen sind.
Eine solche weitere systematische Absenkung wäre ein Skandal! Statt weiterer Kürzungen sind steigernde Rechenschritte erforderlich, wie es Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbände seit Jahren übereinstimmend fordern. Die Linke wird diese Forderungen im Gesetzgebungsverfahren stark machen.
Zur Kommunikation, wenn ihr öffentlich über die Regelsatzermittlung sprecht oder Flyer o.ä. schreibt, hier nochmal meine Bitte in Dauerschleife:
Nennt das Rechenmodell nicht "Statistikmodell", sondern "Statistik-Warenkorb". Der Begriff „Statistikmodell“ ist unpräzise und eine Beschönigung. Der Begriff „Statistik-Warenkorb“ macht sofort die massiven Streichungen deutlich, die ein Warenkorb-Element bilden. Ein BMAS-Gutachten verwendet ihn und erklärt den Unterschied zu einem Statistikmodell (Bonin u.a. 2023, Forschungsbericht 619 des BMAS, https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-619-bestimmung-des-soziokulturellen-existenzminimums-von-kindern.html, S. 8f, 29, 55).
(aus einem Newsletter von Ulrike Müller, Referentin für Soziales, Die Linke)
2. Arbeitshilfe – Übernahme der Kosten bei Passbeschaffung im SGB II, SGB XII und AsylbLG
Die GGUA hat ihre Arbeitshilfe zur Übernahme von Passbeschaffungskosten im SGB II, SGB XII und AsylbLG aktualisiert (Stand: August 2026). Berücksichtigt wird dabei auch die neuere positive Rechtsprechung, insbesondere des SG Berlin und des SG Köln. Das SG Berlin hat mit Gerichtsbescheid vom 27.04.2026 – S 101 AS 4696/25 – Passkosten als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II anerkannt.
Die Arbeitshilfe gibt es hier zum Download: https://t1p.de/tvie4
3. Neue Weisungen zu BKGG und SGB II
Neue Weisungen zu BKGG und SGB II
Es gibt verschiedene neue bzw. aktualisierte Weisungen.
Zum Kindergeld gibt es die neue Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG), Stand 2026, Download: https://t1p.de/ngpu0
Zum SGB II:
BA-Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz, 8. Aufl.
Download: https://t1p.de/fufgx
Hinweise zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte, Stand: 1.7.2026
Download: https://t1p.de/n5wtp
Kontenabrufverfahren im SGB II, Stand: 1.7.2026
Download: https://t1p.de/wnd6h
Das Bußgeldverfahren im SGB II, Stand: 1.7.2026
Download: https://t1p.de/hn67h
Prüfschema: Leistungsausschlüsse von Auszubildenden, Stand: 1.8.2024
Download: https://t1p.de/rsmuz
Praxishandbuch Leistungsansprüche ausländischer Staatsangehöriger im SGB II, Stand: 21.10.2024
Download: https://t1p.de/owbjq
Außerdem gibt es neue Fachliche Weisungen zu § 27 SGB II – Leistungen für Auszubildende, Stand: August 2026. Diese sind unter dem entsprechenden Paragrafen hier zu finden: https://t1p.de/buca
4. Checkliste für die Praxis mit dem Titel „Behördliche Verpflichtungen aus dem GEAS und nationalem Recht
Mit der GEAS-Reform treffen Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zahlreiche neue und geänderte Pflichten gegenüber Schutzsuchenden. Diese Pflichten sind über viele Rechtsakte verstreut und schon jetzt zeigen sich in der Praxis erhebliche Umsetzungsdefizite. Wir haben deshalb eine systematische Übersicht erstellt: Die Checkliste führt erstmals zusammen, welche Behörde nach dem neuen Rechtsrahmen zu welchem Zeitpunkt welche konkrete Verpflichtung trifft – vom Screening und Zugang zum Verfahren über Aufnahme, Zuständigkeitsbestimmung und Asylverfahren bis zu Rechtsschutz, Schutzstatus und den besonderen Garantien für Minderjährige und vulnerable Personen.
Die Übersicht versteht sich als Arbeits- und Prüfinstrument für die anwaltliche und beratende Praxis: Sie soll die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nachvollziehbar machen und Umsetzungsdefizite frühzeitig erkennbar machen.
Die Checkliste gibt es hier: https://t1p.de/p5dpo
5. BAG-W: Hilfen für nicht-deutsche Unionsbürger*innen in Wohnungsnot und sozialen Schwierigkeiten
Das Papier gibt einen hervorragenden Überblick über die rechtliche Lage zu Leistungsausschlüssen etc. sowie zu den praktischen Auswirkungen des von interessierter Seite immer lauter vorgetragenen „Missbrauchs-Märchens“: Auf allen Ebenen greift politisch gewollt eine umfassende soziale Entrechtung wirtschaftlich nicht verwertbarer (und oft besonders schutzbedürftiger) Unionsbürger*innen um sich.
Zum Download: https://t1p.de/cm6km
6. Wichtige geplante Reform in der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit
Derzeit ist eine wichtige Reform der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit geplant. Zum 1. Januar 2027 sollen insbesondere folgende Änderungen in Kraft treten:
Zukünftig soll ein Widerspruch gegen eine behördliche Entscheidung auch per einfacher E-Mail eingelegt werden können – allerdings nur, wenn die Behörde hierfür einen entsprechenden elektronischen Zugang ausdrücklich eröffnet hat. Derzeit ist die elektronische Einlegung grundsätzlich nur unter Einhaltung besonderer Formanforderungen, insbesondere mittels qualifizierter elektronischer Signatur, möglich.
In Verbindung mit der Verpflichtung der Sozialleistungsträger nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen „in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig“ erhält, dürfte die Neuregelung auch Auswirkungen auf bislang elektronisch weitgehend abgeschottete Sozialleistungsträger wie die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung haben.
Außerdem soll die Möglichkeit erweitert werden, gegenüber unkooperativen Hoheitsträgern Zwangsgelder zu verhängen. Der Höchstbetrag soll von derzeit 10.000 € auf 25.000 € steigen. Zudem soll ermöglicht werden, das Zwangsgeld zugunsten eines Dritten festzusetzen. Gerade im Bereich der Jobcenter sind gerichtliche Vollstreckungsverfahren gegen nicht oder nur schleppend handelnde Behörden immer wieder erforderlich.
Der Gesetzentwurf ist hier zu finden: Gesetzentwurf zur Reform. Die wichtigen Änderungen finden sich insbesondere auf S. 81 und S. 113.
Übersicht zur geplanten Reform: https://t1p.de/r03gg und hier: https://t1p.de/3iuvt
7. Analoge Zugangswege zu Jobcentern sollen erhalten bleiben
Die Bundesregierung spricht sich dafür aus, analoge Zugangswege zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende dauerhaft zu erhalten. Leistungsberechtigten dürften keine rechtlichen Nachteile entstehen, wenn sie nicht die digitalen Angebote nutzen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/7276) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/6621) hervor. Zugleich räumt die Bundesregierung ein, dass es bei der Registrierung und Authentifizierung im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit (BA) wiederholt zu Schwierigkeiten gekommen ist. Insbesondere die nach einem Sicherheitsvorfall eingeführte verpflichtende Mehr-Faktor-Authentifizierung habe für zusätzliche Herausforderungen gesorgt. Um den Zugang zu erleichtern, hat die Bundesagentur für Arbeit nach eigenen Angaben den technischen Support ausgebaut und mit der „BA-Secure-App“ eine weitere Möglichkeit zur Anmeldung geschaffen.
Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Datenbank für sozialrechtliche Beratung, Unterstützung und Selbsthilfe, ebenso Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!
8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld
Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.
Termine:
31. Aug./ 01. Sept. 2026
28./29. Sept. 2026
12./13. Okt. 2026
09./10. Nov. 2026
14./15. Dez. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis
Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.
Termine:
07./09. Sept. 2026
24./25. Nov. 2026
11./12. Jan. 2027
08./09. Feb. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq
10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld
In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Termine:
14. - 18. Sept. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
11. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen
Diese Fortbildung biete ich im Sept. dreitägig an, danach wieder nur zweitägig. In der dreitägigen Fortbildung werden in den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt, wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können. In der zweitätigen Fortbildung ohne Rechnung.
Termine:
21./22./23. Sept. 2026
16./17. Dez. 2026
22./23. Feb. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2
12. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I
Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.
Termine:
01. Okt. 2026
09. Dez. 2026
18. Jan. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz
13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II//Grundsicherungsgeld.
Termine:
02. Okt. 2026
23. Nov. 2026
19. Jan. 2027
12. März 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n
14. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.
Termine:
24. Sept. 2026
17. Nov. 2026
07. Dez. 2026
15. Feb. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily
15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.
Termine:
30. Sept. 2026
04. Dez. 2026
24. Feb. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu
16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.
Termine:
04. Sept. 2026
13. Nov. 2026
25. Jan. 2027
02. April 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5
17. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.
Termine:
06. Okt. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1
18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Grundsicherungsgeld.
Termin:
05. Feb. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)
Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen. Neben den Existenzsicherungsleistungen (Kap. 3 u. 4) werden auch die Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen (Kap. 5-7) angesprochen.
Termine:
21./22. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/ix6xp
07./08. Dez. 2026 ???? https://t1p.de/v6bvl
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII
Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.
Termine:
30. Nov. 2026 ????https://t1p.de/7iewc
20. Fachseminar: Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe? – Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof
Die eintägige Online-Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen aktuelle Änderungen und die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.
Termine:
02. Nov. 2026 ????https://t1p.de/12qtg
21. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?
Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen.
In diesem Online-Fachseminar nach dem Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über die jüngsten Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die ersten Erfahrungen sowie die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.
Termine:
05. Okt. 2026 ???? https://t1p.de/n9zth
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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