FragDenStaat warnt vor Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. FragDenStaat warnt vor Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz
Nach Angaben von FragDenStaat plant Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erheblich einzuschränken und zugleich Anfragen über die Plattform FragDenStaat.de zu unterbinden. Ein internes Papier aus dem Bundesinnenministerium soll zeigen, dass diese Pläne bereits seit Monaten vorbereitet werden.
FragDenStaat spricht von einem gezielten Angriff auf die staatliche Transparenz. Seit 15 Jahren unterstützt die Plattform Bürger*innen dabei, ihre Auskunftsrechte gegenüber Behörden wahrzunehmen. Mit einer Petition, die bereits mehr als eine halbe Million Menschen unterzeichnet haben, sowie der Unterstützung von über 130 Organisationen und Medien wächst der öffentliche Widerstand. Auch innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion regt sich offenbar deutlicher Widerspruch.
Ein Gesetzentwurf zur Einschränkung des IFG wird für September erwartet; eine Entscheidung könnte Ende 2026 fallen. FragDenStaat kündigt deshalb eine intensive Kampagne mit Öffentlichkeitsarbeit, Gutachten, rechtlicher Beratung und Gesprächen mit Abgeordneten an. Dafür rechnet die Organisation mit zusätzlichen Kosten von bis zu 200.000 Euro und bittet um Spenden.
Das Anliegen ist von grundsätzlicher Bedeutung: Ohne wirksame Informationsrechte wird es für Bürger*innen, Medien und Organisationen erheblich schwieriger, staatliches Handeln zu kontrollieren sowie Korruption und Machtmissbrauch aufzudecken.
Weitere Informationen, Petition und Spendenaufruf: https://t1p.de/hh1j0
2. Alarmruf: Effektiver Rechtsschutz für arme Menschen ist gefährdet
Die Sozialgerichtsbarkeit schlägt auch Alarm: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger reichen KI-generierte Klagen ein. Insbesondere im Eilrechtsschutz haben sich die Verfahren im Jahr 2025 mehr als verdoppelt.
Die Zahlen überraschen nicht. Auch in den Beratungsstellen gehen immer häufiger KI-erstellte Schriftsätze ein. Genauer gesagt: Menschen wenden sich an die Beratungsstellen, nachdem Gerichte in richterlichen Hinweisen deutlich gemacht haben, dass ihre Klagen offensichtlich mit KI erstellt wurden und rechtlich nicht tragfähig sind.Es
ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter deutlich verstärken wird.Gleichzeitig finden Sozialleistungsbeziehende immer seltener anwaltliche Unterstützung. Fast täglich erreichen uns bei Tacheles Hilferufe wie: „Wir haben bereits 20 oder 30 Anwältinnen und Anwälte angefragt – niemand übernimmt das Mandat.“ Der effektive Rechtsschutz gerät damit zunehmend in Gefahr.
Die Ursachen sind vielfältig. Ein wesentlicher Grund sind die seit Jahren zu niedrigen Anwaltsgebühren im Sozialrecht. Hinzu kommt, dass Sozialleistungsträger regelmäßig versuchen, die zu erstattenden Gebühren weiter zu kürzen. Die Gerichte tragen diese Kürzungspraxis häufig mit. Unter diesen wirtschaftlichen Bedingungen können viele Anwältinnen und Anwälte sozialrechtliche Mandate nicht mehr kostendeckend bearbeiten. Die Folge ist ein wachsender Rückzug von Anwältinnen und Anwälte aus diesem Rechtsgebiet.
Deshalb müssen jetzt strukturelle Änderungen auf den Weg gebracht werden:
Deutliche Anhebung der gesetzlichen Anwaltsgebühren im Sozialrecht.
Eine nochmals deutlich höhere Vergütung für Eilverfahren, da diese besonders zeit- und arbeitsintensiv sind und häufig existenzsichernde Leistungen betreffen.
Eine verlässliche öffentliche Finanzierung unabhängiger Sozialberatungsstellen.
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG): Der Kreis der nach § 8 RDG befugten öffentlichen und anerkannten Stellen sollte erweitert werden und ähnlich den RentenberaterInnen die Möglichkeit erhalten, Leistungsberechtigte auch vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten vertreten zu dürfen. Entsprechend wären das Sozialgerichtsgesetz (SGG) und die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) anzupassen.
Einrichtung niedrigschwelliger Bürgerbüros der Sozialleistungsträger, in denen Anträge, Nachweise und Unterlagen analog eingereicht sowie Unterstützung bei der Antragstellung erhalten werden kann.
Was bedeutet effektiver Rechtsschutz?
Effektiver Rechtsschutz bedeutet, dass jede Person ihre Rechte tatsächlich und wirksam vor Gericht durchsetzen kann. Rechtsschutz darf nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern muss praktisch geeignet sein, Rechtsverletzungen zu verhindern oder zu beseitigen.
Die Grundlage bildet Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz:
„Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.
“Das Bundesverfassungsgericht leitet daraus ab, dass Rechtsschutz wirksam, umfassend und möglichst zeitnah gewährt werden muss. Ein Gerichtsverfahren darf weder so lange dauern noch so ausgestaltet sein, dass der Rechtsschutz faktisch leerläuft.
Zum effektiven Rechtsschutz gehören insbesondere:
der Zugang zu Gerichten ohne unzumutbare Hürden,
eine zeitnahe gerichtliche Entscheidung, wenn andernfalls erhebliche Nachteile drohen,
wirksamer Eilrechtsschutz, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache zu spät käme,
sowie eine umfassende gerichtliche Kontrolle behördlicher Entscheidungen.
Gerade für Sozialleistungsbeziehende ist effektiver Rechtsschutz von existenzieller Bedeutung. Wenn Betroffene keinen anwaltlichen Beistand mehr finden, unabhängige Beratungsstellen überlastet sind und Gerichte zunehmend mit unausgereiften KI-Schriftsätzen befasst werden, droht das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG seinen praktischen Gehalt zu verlieren.
Hier ist die Politik kurzfristig zum Handeln verpflichtet. Der effektive Rechtsschutz für Sozialleistungsbeziehende ist bereits heute erheblich gefährdet.
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3. Sozialrecht Justament Juli 2026 Ausgabe
Aus dem Inhalt der Juli-Ausgabe:
Änderungen im SGB II gehen oftmals Prüfberichte des Bundesrechnungshofs voraus. Die Bedeutung der Berichte des Bundesrechnungshofs für das SGB II wird am Beispiel der aktuellen Änderungen des SGB II dargestellt (Seiten 15 bis 19)
Schwerpunkthema die Neuregelung der Zumutbarkeit in § 10 SGB II hinsichtlich der Verschärfung der Unzumutbarkeit aufgrund der Erziehung von Kindern. Die Herabsetzung des Regelalters der Kinder, ab dem eine Beschäftigung zumutbar ist, von drei Jahren auf 14 Monate wirft zahlreiche Fragestellungen auf. Die Bundesagentur hat hierzu neue Weisungen ab dem 1.7.2026 erlassen. Die Weisungen werden kritisch dargestellt. Die Problematik, dass die Elternzeit bis drei Jahre nun im Widerspruch zur Zumutbarkeitsregelung im SGB II steht, werden in den Weisungen der BA zugunsten des SGB II gelöst, ohne aber die Implikationen der Lösung zu bedenken (Seiten 20 bis 30).
Unter »Kurz berichtet«, weise ich auf die m.E. wichtige sozialpolitische Entscheidung der Arbeitsgruppe zur Digitalisierung des Sozialstaats hin: Die Sozialplattform soll zum One-Stop-Shop werden (Seite 31).
Hier zum Download: https://t1p.de/lh6vp
4. Die Bertelsmann Stiftung meldet: Teilhabebetrag erreicht mehr als acht von zehn berechtigten Kindern nicht
„Mehr als acht von zehn anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen, erhalten den monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro nicht. Aktuelle Berechnungen der Bertelsmann Stiftung zeigen: Von den 6- bis unter 15-Jährigen nehmen lediglich rund 18 Prozent die Leistung in Anspruch, von den 15- bis unter 18-Jährigen nur 12 Prozent. Bei jungen Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, ist die Inanspruchnahme noch geringer. Für Kinder aus Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag ist mangels Daten nicht einmal bekannt, wie viele von ihnen Leistungen erhalten.
Auch andere Bestandteile des Bildungs- und Teilhabepakets erreichen längst nicht alle Berechtigten: Den Zuschuss für Schulbedarf von 195 Euro jährlich erhalten 78 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen im SGB-II-Bezug. Damit bleibt jedes fünfte Kind ohne Unterstützung für Hefte, Stifte oder andere Lernmittel. Das kostenlose gemeinschaftliche Mittagessen nehmen lediglich 37 Prozent in Anspruch. „Das Bildungs- und Teilhabepaket würde das Leben für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien verbessern. Das Geld wäre gut angelegt, weil es sie im Schulalltag unterstützt und ihnen hilft, sich auszuprobieren und bei Freizeitaktivitäten dabei zu sein. Das erhöht langfristig ihre Chancen auf Teilhabe an unserer Gesellschaft“, sagt Antje Funcke, Expertin für Familienpolitik der Bertelsmann Stiftung. (…)
Hier geht es zum kompletten Factsheet: https://t1p.de/phzyn
Bemerkung: Teilhabeleistungen müssen endlich bei den Kindern ankommen!
Vorweg: Ich bin wahrlich kein Fan der Bertelsmann Stiftung. Das Ergebnis ihrer Untersuchung ist jedoch zutreffend und alarmierend: Die Leistungen für Bildung und Teilhabe kommen faktisch bei einem Großteil der Kinder und Jugendlichen, für die sie bestimmt sind, nicht an. Die Ausschöpfungsquote liegt gerade einmal bei 18 Prozent.
Deshalb braucht es eine klare gesetzliche Änderung. § 29 Abs. 4 SGB II ermöglicht bereits, Teilhabeleistungen als Geldleistung zu erbringen. Von dieser Möglichkeit muss konsequent Gebrauch gemacht werden. Die Leistungen sollten zusätzlich zum Regelbedarf unmittelbar an die leistungsberechtigten Familien ausgezahlt werden.
Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe handelt es sich um kommunale Leistungen. Die Jobcenter können daher entscheiden, diese Leistungen den von ihnen betreuten Kindern und Jugendlichen direkt zukommen zu lassen. Dies wäre ein wirksamer Schritt, um die erschreckend niedrige Inanspruchnahme deutlich zu erhöhen.
Gleichzeitig gilt: Finger weg von der geplanten Streichung des Sofortzuschlags! Auch dieser dient der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Jede Kürzung bei jungen Menschen verstärkt ihre soziale Ausgrenzung und erschwert später ihre Integration in Ausbildung und Arbeit.
Wer bei Kindern und Jugendlichen spart, spart an ihrer Zukunft – und damit an der Zukunft der gesamten Gesellschaft.
5. Fachkräfte schlagen Alarm: Geflüchtete Kinder werden in Deutschland massiv benachteiligt
Befragung zur sozialen Lage von Kindern im Asylbewerberleistungsgesetz Berlin, 14. Juli 2026 – Neugeborene ohne medizinische Versorgung, Kinder ohne Zugang zu Freizeitangeboten, Schwangere ohne gesundes Essen: Für viele geflüchtete Familien in Deutschland sind solche Einschränkungen bittere Realität. Das zeigt eine bundesweite Befragung des Paritätischen Gesamtverbands und der Kinderrechtsorganisation Save the Children unter Mitarbeitenden...
Mehr: https://t1p.de/4zrb2
6. Geplante Wohngeldkürzungen treiben 163.000 Haushalte in die Grundsicherung
Der Paritätische: Die Bundesregierung plant im Zuge der Wohngeldreform erhebliche Leistungskürzungen. Allein 2027 sollen die Ausgaben des Bundes um rund 613 Millionen Euro beziehungsweise 25 Prozent sinken. Nach Berechnungen der Bundesregierung würden dadurch etwa 163.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch verlieren und stattdessen auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein.
Eine Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle zeigt, welche Folgen dies hätte: Das Wohngeld schützt rund 357.000 Menschen vor Einkommensarmut. Ohne diese Leistung würde die Armutsquote von 16,1 auf 16,6 Prozent steigen. Insgesamt leben etwa 2,25 Millionen Menschen in Wohngeldhaushalten.
Besonders betroffen wären Familien: Rund 70 Prozent der Menschen in Wohngeldhaushalten leben mit Kindern. Viele Beziehende verfügen bereits heute über kaum finanzielle Spielräume. Mehr als jede fünfte Person kann sich nicht jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten, rund 72 Prozent können eine unerwartete Ausgabe von etwa 1.250 Euro nicht bezahlen und fast die Hälfte kann sich keinen einwöchigen Urlaub leisten.
Das Wohngeld stabilisiert vor allem Haushalte, deren Einkommen trotz Erwerbstätigkeit oder Rente nicht ausreicht, um die hohen Wohnkosten zu tragen. Die steigenden Wohngeldausgaben sind daher nicht die Ursache der Wohnungskrise, sondern eine Folge hoher Mieten und des Mangels an bezahlbarem Wohnraum.
Der Paritätische fordert, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen, das Wohngeld als eigenständige Leistung zu erhalten und den sozialen sowie gemeinwohlorientierten Wohnungsbau deutlich auszubauen. Außerdem müssten überhöhte Mieten wirksam begrenzt und das Mietrecht konsequent durchgesetzt werden.
Fazit: Die geplanten Kürzungen verschärfen Wohnarmut und drängen Zehntausende Haushalte in die Grundsicherung. Statt soziale Risiken zu verlagern, müssen Wohngeld und sozialer Wohnungsbau gestärkt werden.
Untersuchung des Paritätischen zur Wohngeldkürzung: https://t1p.de/2qx8d
Ein Bericht des Spiegel: https://t1p.de/n2bg0
7. SGB XII & Haus-Schenkung: Muss ich das Elternhaus vor Sozialhilfe verkaufen?
Ein ge Infos: Viele Kinder übernehmen früh ein Haus oder eine Wohnung von ihren Eltern. Später werden die Eltern pflegebedürftig und die Kosten für Heim oder ambulante Pflege übersteigen schnell die eigenen Mittel. Dann stellt sich die drängende Frage: Muss das von den Eltern geschenkte Haus zuerst verkauft werden, bevor das Sozialamt Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII zahlt – oder kann das Eigentum in der Familie bleiben? In diesem Beitrag erkläre ich verständlich, welche Rolle geschenktes Immobilienvermögen spielt, wie die Zehnjahresfrist bei Schenkungen funktioniert und in welchen Konstellationen das Sozialamt auf das Haus nicht zugreifen darf. So können Sie besser einschätzen, welche finanziellen Folgen ein Pflegefall in der Familie hat und wie Sie rechtzeitig gestalten können.
Mehr: https://t1p.de/37yw7
Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Datenbank für sozialrechtliche Beratung, Unterstützung und Selbsthilfe, ebenso Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!
8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld
Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.
Termine:
31. Aug./ 01. Sept. 2026
28./29. Sept. 2026
12./13. Okt. 2026
09./10. Nov. 2026
14./15. Dez. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis
Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.
Termine:
07./09. Sept. 2026
24./25. Nov. 2026
11./12. Jan. 2027
08./09. Feb. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq
10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld
In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Termine:
14. - 18. Sept. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
11. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen
Diese Fortbildung biete ich im Sept. dreitägig an, danach wieder nur zweitägig. In der dreitägigen Fortbildung werden in den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt, wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können. In der zweitätigen Fortbildung ohne Rechnung.
Termine:
21./22./23. Sept. 2026
16./17. Dez. 2026
22./23. Feb. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2
12. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I
Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.
Termine:
18. Aug. 2026
01. Okt. 2026
09. Dez. 2026
18. Jan. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz
13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II//Grundsicherungsgeld.
Termine:
02. Okt. 2026
23. Nov. 2026
19. Jan. 2027
12. März 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n
14. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.
Termine:
24. Sept. 2026
17. Nov. 2026
07. Dez. 2026
15. Feb. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily
15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.
Termine:
04. Aug. 2026
30. Sept. 2026
04. Dez. 2026
24. Feb. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu
16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.
Termine:
04. Sept. 2026
13. Nov. 2026
25. Jan. 2027
02. April 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5
17. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.
Termine:
12. Aug. 2026
06. Okt. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1
18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Grundsicherungsgeld.
Termin:
05. Feb. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)
Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen. Neben den Existenzsicherungsleistungen (Kap. 3 u. 4) werden auch die Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen (Kap. 5-7) angesprochen.
Termine:
21./22. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/ix6xp
07./08. Dez. 2026 ???? https://t1p.de/v6bvl
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII
Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.
Termine:
30. Nov. 2026 ????https://t1p.de/7iewc
20. Fachseminar: Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe? – Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof
Die eintägige Online-Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen aktuelle Änderungen und die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.
Termine:
02. Nov. 2026 ????https://t1p.de/12qtg
21. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?
Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen.
In diesem Online-Fachseminar nach dem Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über die jüngsten Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die ersten Erfahrungen sowie die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.
Termine:
05. Okt. 2026 ???? https://t1p.de/n9zth
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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