Justizia
 
 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Aufruf an die Grünen und die SPD zur Beteiligung an einer abstrakten Normenkontrollklage

Einige Regelungen des neuen Grundsicherungsgesetzes dürften verfassungswidrig sein. Um das festzustellen, bedarf es eines von drei juristischen Instrumenten: einer abstrakten Normenkontrolle, einer individuellen Verfassungsbeschwerde oder einer Richtervorlage. Bis es zu einer Entscheidung bei den beiden letztgenannten Verfahren kommt, werden Jahre vergehen.

Für eine abstrakte Normenkontrolle, mit der die Feststellung der Verfassungswidrigkeit beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beantragt wird, bedarf es eines Viertels der Mitglieder des Bundestages. Das bedeutet: Wenn die Grünen sich beteiligen, bedarf es „nur“ noch neun kritischer Geister aus der SPD, um das notwendige Viertel der Abgeordneten zu erreichen. Eine entsprechende Anfrage ist nach Informationen aus gut unterrichteten Kreisen bereits von der Linkspartei an die Grünen ergangen.
Verfassungsrechtliche Bedenken wurden u. a. von der AWO, der Caritas, der Diakonie, dem DGB, dem Deutschen Sozialgerichtstag, der Neuen Richter*innenvereinigung, dem Paritätischen Gesamtverband, dem VdK und auch vom Verein Tacheles geäußert und vorgetragen.

Eine abstrakte Normenkontrolle kann genutzt werden, wenn neue Bundes- oder Landesgesetze erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel aufwerfen und eine schnelle Klärung im Interesse der Rechtssicherheit erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass die Bundesregierung, eine Landesregierung oder mindestens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages als antragsberechtigte Verfassungsorgane den Antrag stellt.
Daher ergeht hier der Aufruf, die Diskussion mit den Parteien und den MdB zu suchen und zu führen, damit diese sich einer abstrakten Normenkontrollklage anschließen.

Aus meiner Sicht bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an zentralen Elementen der SGB II-Reform. Hierzu zählen insbesondere:
Die Nichterreichbarkeitsfiktion in § 7b Abs. 4 SGB II: Vollständiger Verlust des Leistungsanspruchs bei drei aufeinanderfolgenden versäumten Meldeterminen
Die Begrenzung der Kosten der Unterkunft in § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II: Deckelung auf das 1½-Fache der örtlichen Mietobergrenze bei einer zugleich unbestimmten und zu eng gefassten Ausnahmeregelung in § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II und in § 35 Abs. 1 S. 7 SGB XII.
Die neu eingeführte Quadratmeter-Mietobergrenze in § 22 Abs. 1 Satz 8 Nr. 1 SGB II: Begrenzung der Unterkunftskosten auf diesen pauschalen Wert.
Die 100-Prozent-Sanktionen bei Arbeitsverweigerung nach § 31a Abs. 7 SGB II.
Der Durchsetzungsverwaltungsakt nach § 15a SGB II: Damit können Jobcenter nach einem Terminversäumnis für einen unbestimmten Zeitraum jedwede sanktionsbewehrte Pflicht auferlegen.
Der unzureichende Schutz vulnerabler Gruppen: Dies widerspricht dem BVerfG-Urteil vom 09.11.2019 bezüglich Sanktionen, Arbeitspflichten und den Unterkunftskosten.
Sucht daher das Gespräch mit den Parteien und den MdB, damit diese sich am Normenkontrollverfahren beteiligen. Bei offenem Verfassungsbruch muss eine Grenze gesetzt werden!

2. Kahlschlag mit der Kettensäge: Der gezielte Abriss von Sozialstaat, Grundrechten und Arbeitnehmer*innenrechten

Der Sozialstaat wird von der schwarz/roten Regierung mit der Kettensäge zerlegt. Fast täglich überbieten sich Politik und unionsnahe Verbände mit neuen Kürzungsvorschlägen, repressiven Gesetzen und Verschlechterungen für die Bevölkerung. Ob bei der Grundsicherung, dem Wohngeld, den Krankenkassen, der Rente, dem Kindersofortzuschlag, der Pflege, im Arbeitsrecht, beim Elterngeld oder beim Unterhaltsvorschuss – an allen Ecken und Enden wird grundlos die soziale Axt angesetzt.

Jeden Tag erleben wir einen neuen Schritt beim Abbau des Sozialstaats. Niemand bestreitet, dass Reformen notwendig und sinnvoll sein können. Doch was hier und jetzt stattfindet, ist kein Umbau – es ist der systematische Abriss des sozialen Netzes. Flankierend dazu werden unsere Grundrechte Stück für Stück beschnitten, verschärft oder sogar faktisch abgeschafft. Das zeigt sich beim Versammlungsrecht, den neuen Polizeigesetzen, der Einschränkung von Informationsfreiheitsgesetzen, der Demokratieförderung und dem frontalen Angriff auf das Recht auf Asyl.

Diese zerstörerische „Reformpolitik“ wird so lange gnadenlos weitergehen, bis spürbarer Protest und massiver Widerstand entstehen. Genau dieser Widerstand ist jetzt dringender gefragt denn je! In einigen Teilbereichen regt er sich zwar schon, allerdings noch viel zu zaghaft. Die verschiedenen Interessensgruppen und jewe8ils Betroffenen müssen jetzt ihre Kräfte bündeln, zusammenwirken und gemeinsam unübersehbar laut werden.

Daran sollten und müssen wir ab sofort mit aller Kraft arbeiten!

3. Weitere fachliche Weisungen der BA zu den Rechtsänderungen ab 1.7.2026 / Grundsicherungsgeld

Ergänzend zu den im letzten Newsletter vorgestellten Weisungen ist noch eine neue Weisung zu § 10 SGB II herausgegeben worden. Diese Weisung zu § 10 betrifft die Anwendung der Zumutbarkeitsregelungen.

Hier sagt die Weisung: „Eltern sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Kinderbetreuung in dem entsprechenden Stundenumfang sicherzustellen, der die Aufnahme einer Arbeit in dem jeweils individuell zumutbaren zeitlichen Umfang ermöglicht“ (FW 10, RN 15).

Dazu möchte ich noch einmal klarstellen: Grundsätzlich besteht zwar die Pflicht, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, nicht aber, sein Kind in eine beliebige Betreuung geben zu müssen. Ist keine geeignete oder wohnortnahe Betreuung vorhanden oder das Kind einfach noch nicht so weit, besteht die Arbeitspflicht zwar auf dem Papier, aber bei einer Nichterfüllung dieser Pflicht ist keine Sanktion im Sinne des § 31 SGB II möglich.

Denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge gemäß § 1631 Abs. 1 BGB. Es umfasst das Recht, den ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt eines minderjährigen Kindes zu bestimmen. Verfassungsrechtlich ist es durch das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG geschützt.

Diese Weisungen gibt es hier: https://t1p.de/buca unter den jeweiligen Paragrafen.

4. BAG-W warnt: § 7 SGB II / § 23 SGB XII vor der Verschärfung: Wie Antragstellung und Verlustfeststellung zusammenhängen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe warnt: der Koalitionsausschuss hat am 2.7.2026 beschlossen, dass BMAS und BMI bis Ende Juli einen Maßnahmenkatalog gegen Sozialleistungsmissbrauch vorlegen sollen, umzusetzen bis Ende 2026. Das Kernstück bilden § 7 Abs.1 SGB II und § 23 Abs.3 SGB XII, sie sollen künftig an den „rechtmäßigen" statt den „gewöhnlichen" Aufenthalt anknüpfen. Dieses Vorhaben wird Auswirkungen für die Beratungspraxis haben, ganz zu schweigen von den Folgen für die betroffenen Menschen selbst.

Nach geltendem Recht erhalten Unionsbürger*innen mit fünf Jahren gewöhnlichem Aufenthalt Zugang zu regulären Leistungen, unabhängig vom formalen Status. Das BSG hat 2023 (B 4 AS 8/22 R) klargestellt: Dieser Anspruch greift gerade dann, wenn kein lückenloses materielles Freizügigkeitsrecht nachweisbar ist. Diese Rechtsprechung liefe mit der Neuregelung ins Leere. Als Auffangnetz bliebe nur die Überbrückungsleistung nach § 23 Abs.3 SGB XII – einmalig, vier Wochen, alle zwei Jahre. Für den Alltag heißt das: kein tragfähiger Ersatz.

Ihre eigentliche Schärfe bekommt die Änderung erst durch die Verwaltungspraxis. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum FreizügG/EU (AVV) von 2016 regelt, wie Ausländerbehörden das Gesetz anwenden. Sie legt fest: Ein Antrag auf SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen gilt bereits als „besonderer Anlass", das Freizügigkeitsrecht zu überprüfen (AVV Nr. 5.3.2). Fällt diese Prüfung negativ aus, kann die Behörde eine Verlustfeststellung treffen (§ 5 Abs.4 FreizügG/EU, AVV Nr. 5.4). Dafür braucht es kein Fehlverhalten – der bloße Wegfall der wirtschaftlichen Voraussetzungen genügt. Anders bei der selteneren Verlustfeststellung wegen Gefahr für die öffentliche Sicherheit (§ 6): Dort schreibt EU-Recht einen Verhältnismäßigkeitsmaßstab vor, der Aufenthaltsdauer, familiäre und wirtschaftliche Lage sowie soziale Integration einbezieht. Für den praktisch weitaus relevanteren Fall nach § 5 Abs.4 fehlt dieser Maßstab in der AVV bislang.

Die Antragstellung wird damit faktisch selbst zum Risiko. Wer Leistungen beantragt, löst eine Überprüfung aus. Die Überprüfung kann zur Verlustfeststellung führen – ohne verbindlichen Prüfmaßstab. Und über die geplante Neuanknüpfung an den rechtmäßigen Aufenthalt verliert diese Verlustfeststellung künftig auch den Zugang zur Fünfjahres-Rückausnahme in § 7 SGB II bzw. § 23 SGB XII – also genau die Leistung, deren Beantragung die Prüfung erst ausgelöst hat.

Zur Datenlage lohnt ein Rückblick. Er zeigt, wie dünn die empirische Grundlage der aktuellen Verschärfung ist. Ein Bericht des BMI zum Rechtsmissbrauch bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit, vorgelegt zur IMK-Herbstsitzung im Dezember 2024, nennt für 2022 bundesweit 1.096 Verlustfeststellungen nach § 5 Abs.4 FreizügG/EU – rund 0,02 Prozent der in Deutschland lebenden Unionsbürger*innen, Datengrundlage ist das Ausländerzentralregister. Es ist also exakt die Vorschrift ohne Verhältnismäßigkeitsmaßstab, die in der Praxis nahezu ausschließlich zur Anwendung kommt. Zur konkret von der geplanten Änderung betroffenen Gruppe gibt es dagegen gar keine Zahl. Der noch unkonkrete Punkt „Änderungen im FreizügigkeitsG/EU" im Beschlusspapier dürfte an die Forderung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom November 2025 anschließen: unfreiwillige Rückführung bei Rechtsverlust.

Was bedeutet das für die Praxis?
Wo Verlustfeststellungsverfahren bereits an SGB-II- oder SGB-XII-Anträge anknüpfen, wird die Dokumentation des tatsächlichen Aufenthalts zur zentralen Anspruchsvoraussetzung – nicht mehr nur zur Beweisfrage. Nachweise zu Erwerbsstatus und Aufenthaltszeiten sollten deshalb jetzt gesichert werden.

Ob ein Vertrauensschutz für Zeiträume vor Inkrafttreten gilt, ist offen und zeigt sich erst mit dem Referentenentwurf. Bei Klient*innen nahe der Fünfjahresgrenze spricht das für eine frühzeitige Antragstellung.

Der fehlende Verhältnismäßigkeitsmaßstab in AVV Nr. 5.4 bleibt bis zu deren Überarbeitung ein tragfähiger Einwand. Wo eine Verlustfeststellung allein aus der Antragstellung abgeleitet wird, lässt sich der EU-Kommissionsleitfaden C/2023/1392 anführen: Er verlangt eine individuelle Prüfung von Aufenthaltsdauer, wirtschaftlicher und sozialer Lage.

5. GEAS-Reform: Aktuelle BAMF-Dienstanweisungen

Die aktuellen Dienstanweisungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - Stand 06/2026, die gem. IFG (!) veröffentlicht wurden (weitere sind bislang noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben):
DA Asyl (ohne Kapitel Grenzverfahren)
https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisung-asyl-2026/1128667/anhang/da-asyl-geas-ohne-kapitel-grenzverfahren_konvertiert.pdf

DA Asylverfahrenssekretariat (ohne Kapitel Grenzverfahren):
https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisung-asyl-2026/1128667/anhang/da-avs-geas-ohne-kapitel-grenzverfahren_konvertiert.pdf

Leitfaden Zuständigkeitsbestimmungsverfahren (ABH):
https://fragdenstaat.de/anfrage/leitfaden-zustaendigkeitsbestimmungsverfahren-zbv/1128097/anhang/abh-leitfaden2026stand03-06-2026.pdf

6. Kampagne zur Verteidigung des IFG

Aus einem Text von Frag den Staat: Uns Bürger*innen traut die Merz-Regierung anscheinend gar nicht: Krankschreibungen sollen zukünftig am ersten Fehltag vorliegen und die Video-Überwachung wird aktuell massiv ausgebaut. Wir hingegen sollen dem Staat in Zukunft blind vertrauen. Die Spitzen von Union und SPD wollen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) de facto abschaffen. Skandale wie Jens Spahns milliardenschwere Maskendeals, die Fördermittelaffären der CDU Berlin oder die Lobbyverflechtungen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche konnten damit überhaupt erst aufgedeckt werden.
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Dagegen wehren wir uns – und wir sind nicht allein! Über 450.000 Menschen haben unsere Petition unterzeichnet, in der wir die SPD auffordern, den Frontalangriff auf das IFG zu stoppen. Tausende E-Mails wurden an SPD-Abgeordnete verschickt und gemeinsam mit uns stellen sich über 120 zivilgesellschaftliche Organisationen, Projekte, Medien und Vereine in einem offenen Brief gegen die Abschaffung des IFG.

· Unterstütze unsere Forderung! Wir wünschen uns, dass unsere Petition mindestens 1 Million Unterschriften hat, wenn wir sie nach der Sommerpause an die SPD-Fraktionsspitze übergeben. Jetzt Petition unterschreiben und teilen!
Maile Deinen SPD-Abgeordneten mit unserer Vorlage oder stelle ihnen auf abgeordnetenwatch.de öffentlich Fragen zum IFG.

Dazu der klare Aufruf von mir: unterschreibt die Petition!

7. KdU-Richtlinien – bitte auf Aktualität prüfen

Ich veröffentliche die mir bekannten bundesweiten KdU-Richtlinien. Diese findet ihr hier: https://t1p.de/ixqj

Zum 1. Juli 2026 haben sich im Bereich der Kosten der Unterkunft (KdU) wichtige Änderungen ergeben. Deshalb müssen die Jobcenter und Sozialämter ihre KdU-Richtlinien an die neue Rechtslage anpassen und aktualisieren.
Ich möchte euch daher bitten, mir die aktuellen KdU-Richtlinien zuzusenden. Falls euch keine aktuellen Richtlinien vorliegen, schaut bitte in der Übersicht nach. Solltet ihr neuere KdU-Werte oder MOG-Werte für eure Kommune kennen, schickt mir diese bitte ebenfalls zu.

Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Datenbank für sozialrechtliche Beratung, Unterstützung und Selbsthilfe, ebenso Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!


8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

Termine:
24./25. Aug. 2026
31. Aug./ 01. Sept. 2026
28./29. Sept. 2026
12./13. Okt. 2026
09./10. Nov. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

Termine:
10./11. Aug. 2026
07./09. Sept. 2026
24./25. Nov. 2026
11./12. Jan. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

Diese Fortbildung biete ich im Juli und Sept. dreitägig an, danach wieder nur zweitägig. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt, wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.

Termine:
13./14./15. Juli 2026
21./22./23. Sept. 2026
16./17. Dez. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)

Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

Termine:
18. Aug. 2026
01. Okt. 2026
09. Dez. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Termine:
14. - 18. Sept. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

Termine:
12. Aug. 2026
06. Okt. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

Termine:
02. Okt. 2026
23. Nov. 2026
19. Jan. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

Termine:
27. Juli 2026
24. Sept. 2026
17. Nov. 2026
07. Dez. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

Termine:
04. Aug. 2026
30. Sept. 2026
04. Dez. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

Termine:
04. Sept. 2026
13. Nov. 2026
25. Jan. 2027
02. April 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Grundsicherungsgeld.

Termin:

05. Feb. 2027

???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

Termine:
21./22. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/ix6xp

20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

Termine:
02. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/1ge84

21. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?

Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.

Termine:
14. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/c8o9w

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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