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Volker Görzel
HMS Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte
Hohenstau­fenring 57a
50674 Köln

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Wenn der Aufhebungsvertrag zur Kostenfalle wird

(Stuttgart) Personalabbau ist für viele Unternehmen aktuell Realität. Häufig greifen Arbeitgeber zu Kündigungen – oder setzen auf den Aufhebungsvertrag. Das wirkt zunächst einfacher. Und oft auch eleganter.
Doch Vorsicht: Fehler im Aufhebungsvertrag können teuer werden. Das zeigt ein aktuelles Urteil des LAG Köln vom 19.11.2025 (Az. 4 SLa 276/25). Dort musste ein Arbeitgeber zahlen, weil ein Betrag im Vertrag falsch geregelt war.


Den Fall erklärt der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart. Die Botschaft ist klar: Ein Aufhebungsvertrag ist kein „formloser Deal“. Sondern ein rechtlich anspruchsvolles Instrument.

Warum der Aufhebungsvertrag so beliebt ist

Der Aufhebungsvertrag hat klare Vorteile:
keine Kündigungsfristen
keine Kündigungsgründe erforderlich
kein Kündigungsschutz greift automatisch
keine Anhörung des Betriebsrats notwendig

Gerade im Personalabbau schafft das Flexibilität. Und auch Arbeitnehmer profitieren. Sie können mitverhandeln – etwa über Abfindung und Arbeitszeugnis.

Achtung: Das Gebot des fairen Verhandelns

Ein häufiger Fehler liegt nicht im Vertragstext. Sondern im Verhalten davor. Arbeitgeber müssen fair verhandeln.

Das bedeutet: Kein Druck. Keine Überrumpelung. Keine Ausnutzung von Stresssituationen.

Das Bundesarbeitsgericht ist hier streng: Wer eine psychische Drucksituation schafft, riskiert die Unwirksamkeit des gesamten Aufhebungsvertrags.

Formfehler vermeiden: Schriftform ist Pflicht

Ein Aufhebungsvertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich geschlossen wird (§ 623 BGB).
Das heißt konkret:

keine E-Mail
kein Fax
keine mündliche Vereinbarung

Nur ein unterschriebenes Dokument zählt.

Zusätzlich können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen strengere Regeln vorgeben.

Diese Punkte gehören in jeden Aufhebungsvertrag

Ein sauberer Aufhebungsvertrag regelt mindestens:

Beendigungszeitpunkt
Freistellung und Urlaub
Abfindung
offene Vergütung
Rückgabe von Arbeitsmitteln
Wettbewerbsverbote
Arbeitszeugnis

Fehlen hier klare Regelungen, drohen Streitigkeiten. Und im Zweifel hohe Nachzahlungen.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Ein unterschätztes Risiko

Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Warum? Weil sie aktiv an der Beendigung mitgewirkt haben.

Das Urteil des LAG Köln: Ein Warnsignal für Arbeitgeber Das aktuelle Urteil zeigt: Schon kleine Fehler im Vertrag können teuer werden. Ein falsch geregeltes Überbrückungsgeld – und der Arbeitgeber musste zahlen. Das Problem: Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich später kaum einseitig korrigieren.

Fazit: Aufhebungsvertrag nur mit klarer Strategie

Der Aufhebungsvertrag ist ein starkes Instrument im Arbeitsrecht. Aber nur, wenn er richtig eingesetzt wird. Fehler kosten Geld. Und führen oft direkt vor Gericht.

Görzel empfahl, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VDAA-Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Volker Görzel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
HMS. Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte
Hohenstaufenring 57 a
50674 Köln
Telefon: 0221/ 29 21 92 0 Telefax: 0221/ 29 21 92 25
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