Justizia
 
 

Geplante Verschärfung des Sanktionsrechts und die Androhung der Einschaltung des Jugendamts als Baustein einer neuen Sanktionskette

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Geplante Verschärfung des Sanktionsrechts und die Androhung der Einschaltung des Jugendamts als Baustein einer neuen Sanktionskette

»Der Schutz von Kindern ist für die Bundesregierung ein besonders wichtiges Anliegen. Dies wird bei der Umgestaltung der Grundsicherung und auch bei der neuen Regelung zur Nicht-Erreichbarkeit bei drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen berücksichtigt. Hervorzuheben ist, dass in keinem Fall die Leistungen der Kinder selbst entfallen, sondern selbstverständlich nur die Leistungen des nicht erreichbaren Elternteils.« Wenn aber „in Fällen mit minderjährigen Kindern nach Einschätzung des Jobcenters kein Härtefall vorliegt, ist an die Befugnis des Jobcenters zur Datenübermittlung zum Schutz des Kindeswohls an das zuständige Jugendamt nach § 71 Absatz 1 Satz 6 SGB X zu denken“, Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast aus dem BMAS vom 7.1.2026 (vgl. BT-Drs. 21/3520, S. 57, Download: https://t1p.de/nmd13).

Fassen wir zusammen: Anstatt das Sanktionsrecht verfassungskonform auszugestalten – im alten Sanktionsrecht gab es wenigstens ergänzende Sachleistungen –, soll im neuen Sanktionsrecht das Jugendamt als Baustein einer neuen Sanktionskette einbezogen werden, um die Eltern zu dem gewollten Verhalten zu nötigen.

Ein hervorragender Kommentar von Nikolaus Meyer vom Fachbereich Sozialwesen der Hochschule Fulda hat dies in einem Beitrag unter der Überschrift „Kinderschutz oder Kontrollpolitik? Warum die Bundesregierung einen neuen Verdachtsraum für arme Familien eröffnet“ dargestellt: https://t1p.de/ox4md

Dazu auch der Tagesspiegel vom 23.02.2026: „Bürgergeld-Sanktionen treffen fast 16.800 Minderjährige“ https://t1p.de/lvv81

2. Zur rechtswidrigen Verkürzung von Bewilligungszeiträumen angesichts der geplanten SGB II-Änderungen

Grundsätzlich gilt bei Rechtsänderungen: Altes Recht ist aus Gründen des Vertrauensschutzes bis zum Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums anzuwenden, neues Recht erst im folgenden Bewilligungszeitraum. So ist es auch im geplanten Gesetz in § 65a SGB II-E geregelt. Nachzulesen hier: https://t1p.de/pgepv

Es ist allerdings zu erwarten, dass Jobcenter entgegen der geltenden Rechtslage Bewilligungszeiträume auf Ende Juni 2026 verkürzen, um ab dem 1. Juli 2026 unmittelbar das verschärfte Recht anwenden zu können.

Die Rechtslage ist hierbei eindeutig: Nach dem SGB II sind Bewilligungszeiträume im Regelfall für zwölf Monate festzusetzen (§ 41 Abs. 3 Satz 1 SGB II). Eine Verkürzung auf regelmäßig sechs Monate kommt nur bei vorläufiger Leistungsgewährung oder bei unangemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung in Betracht (§ 41 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB II).

Bei Ausländerinnen und Ausländern mit einer Fiktionsbescheinigung ist der Bewilligungszeitraum zudem auf längstens sechs Monate zu begrenzen (§ 74 Abs. 1 Satz 3 SGB II).

Ich zeige hier exemplarisch einen Bewilligungsbescheid des Jobcenters des Kreises Mettmann, in dem der Bewilligungszeitraum rechtswidrig auf sechs Monate verkürzt wurde.
Der rechtswidrige Bescheid kann hier heruntergeladen werden: https://t1p.de/074o8

Beratungshinweis und Warnung: Neben den genannten Regelungen bestehen keine weiteren Verkürzungsmöglichkeiten. Verkürzt das Jobcenter den Bewilligungszeitraum außerhalb dieser gesetzlichen Regelungen, ist dies rechtswidrig. In einem solchen Fall sollte gegen die Verkürzung Widerspruch eingelegt und klar argumentiert werden, dass ein Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten – beziehungsweise von sechs Monaten oder längstens sechs Monaten, soweit gesetzlich vorgesehen – einzuhalten ist. Maßgeblich ist stets die konkrete Fallkonstellation.

Wenn – wie im gezeigten Bescheid – ein Widerspruch wegen Bestandskraft des Bescheides nicht mehr möglich ist, sollte stattdessen mit gleicher Begründung ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt werden.

3. EU-Parlament fordert stärkere Bekämpfung von Armut

Das Europäische Parlament hat in einer Entschließung deutlich gemacht, dass Armut als Verletzung der Menschenwürde zu behandeln ist und dringend umfassender bekämpft werden muss. Die Abgeordneten fordern, dass die kommende EU-Strategie zur Armutsbekämpfung dies ausdrücklich anerkennt und die Armut spätestens bis 2035 beendet wird.

Zentrale Forderungen sind mehr finanzielle Mittel im EU-Haushalt, eine bessere Koordinierung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten sowie gezielte Maßnahmen gegen Kinderarmut – jedes vierte Kind in der EU ist betroffen. Zudem sollen Beschäftigung, der Zugang zu Wohnraum und zu öffentlichen Dienstleistungen gestärkt und ein EU-weiter Plan zur Beendigung der Obdachlosigkeit bis 2030 umgesetzt werden.

Diese parlamentarische Initiative ist für die sozialpolitische Debatte in Deutschland sowie für die anstehende EU-Anti-Armutsstrategie von Bedeutung, die noch in diesem Jahr erwartet wird.
Mehr: https://t1p.de/fspqt

4. BSG verweigert Rechtsschutz und vertuscht Milliarden-Euro-Unterdeckung beim Existenzminimum

Der 7. Senat des Bundessozialgerichts hat am 02.12.2025 in drei Verfahren (B 7 AS 20/24 R, B 7 AS 30/24 R und B 7 AS 6/25 R) entschieden, dass die Höhe der Regelbedarfe für das Jahr 2022 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen worden sei, da die Preise für regelbedarfsrelevante Produkte im ersten Halbjahr 2022 lediglich um rund 85 Euro angestiegen seien und damit weniger als die Einmalzahlung von 200 Euro im Juli 2022 ausmachten.

Das BSG verweigert damit nach Ansicht von Rüdiger Böker den Klägern rechtliches Gehör, den gesetzlichen Richter und die Deckung ihres Existenzminimums und stützt seine Urteile nur auf einen einzigen, nachweislich völlig irrelevanten Grund sowie auf eine darauf aufbauende unzulässige Schlussfolgerung.

Die Unterdeckung des Existenzminimums betrug entgegen der Darstellung des BSG nicht lediglich ca. 85 Euro und damit weniger als die Hälfte der Einmalzahlung von 200 Euro, sondern ca. 179 Euro. Sie war damit tatsächlich mehr als doppelt so hoch wie vom BSG behauptet und entsprach bereits ca. 90 % der Einmalzahlung.

Die Unterdeckung des Existenzminimums im Kalenderjahr 2022 kumuliert sich auf 476,14 Euro. Sie ist damit deutlich mehr als doppelt so hoch wie die Einmalzahlung von 200 Euro und übersteigt den pro Monat zugebilligten Leistungsanspruch (449 Euro) um 27,14 Euro.

Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften wurden im Jahr 2022 mehr als 423 Mio. Euro an Existenzminimum vorenthalten.

Die Unterdeckung des Existenzminimums im Kalenderjahr 2023 kumuliert sich auf 331,66 Euro.

Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften wurden im Jahr 2023 mehr als 531 Mio. Euro an Existenzminimum vorenthalten.
Näheres dazu in der umfassenden Stellungnahme von Rüdiger Böker, hier zum Download: https://t1p.de/avp5j

5. Signifikante Fehlerquote bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld

In ihrer Weisung 202601010 stellt die Bundesagentur für Arbeit (BA) fest, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes eine signifikante Fehlerquote vorliegt. Dies wurde von der Internen Revision der BA und dem Bundesrechnungshof festgestellt. Insbesondere treten Fehler bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes auf.

Die BA muss einräumen, dass die Fehlerquote im Jahr 2024 bei 22 % lag – und dies, obwohl die Berechnung des Arbeitslosengeldes ein Top-Risikothema der internen Qualitätssicherung Arbeitslosengeld war.

Um die Situation zu verbessern, sind im Jahr 2026 von jedem Operativen Service (örtliche Einheit zur Berechnung des Arbeitslosengeldes) monatlich zehn Stichproben bei Entscheidungen zum Arbeitslosengeld durchzuführen.

Fazit für Arbeitslosengeldbeziehende: Ist der Bescheid zum Arbeitslosengeld nicht nachvollziehbar, sollte Widerspruch eingelegt werden.

Bemerkung: Entsprechend hoch dürfte die Widerspruchsquote der Arbeitslosengeldbeziehenden sein. Wahrscheinlich wird ihnen von der BA erklärt werden, dass ihr Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg habe und sie ihn daher bitte zurückziehen sollen. Auf diese Weise kann die BA fehlende Qualität auch sichern oder verdecken.

6. Neue Weisungen der BA und der Jobcenter
Zunächst ein etwas älteres „Praxishandbuch Leistungsansprüche ausländischer Staatsangehöriger im SGB II“ mit Stand vom 21.10.2024. Dieses ist hier abrufbar: https://t1p.de/wtxiw

Die Weisung 202602006 vom 25.02.2026 zur technischen Übergangslösung zur Trägerkommunikation dient dazu, den E-Mail-Kontakt mit den Trägern aufrechtzuerhalten. Diese ist hier abrufbar:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202602006_ba056094.pdf

Allgemein verweist die BA zudem auf die Arbeitshilfe zur E-Mail-Verschlüsselung für externe Kommunikationspartner. Diese ist hier abrufbar:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/e-mail-verschluesselung-s-mime_ba035800.pdf

7. Für Studierende: Praktikumsstelle in der Sozialen Arbeit bei Tacheles e.V. – Mach mit und setz dich für Gerechtigkeit ein!

Bist du motiviert, etwas zu bewegen und Menschen in finanziell schwierigen Situationen zu unterstützen? Möchtest du praktische Erfahrungen sammeln, die wirklich einen Unterschied machen? Dann ist ein Praktikum bei Tacheles e.V. genau das Richtige für dich! Hier lernst du Sozialberatung von Grund auf.

Wer wir sind:
Tacheles e.V. ist seit fast 35 Jahren aktiv im Einsatz für Menschen, die finanziell in der Klemme stecken. Wir kämpfen für ihre Rechte, beraten sie bei Behörden und setzen uns auf politischer Ebene für bessere Bedingungen ein. Unser Ziel: Menschen helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen und wieder mehr Gerechtigkeit zu schaffen.

Was du bei uns machst:

Du lernst, wie Sozialberatung im Bereich Bürgergeld (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII) funktioniert
Du unterstützt bei der Arbeit mit Menschen, die Unterstützung brauchen
Du bekommst Einblicke in politische Prozesse und wie man sich für soziale Gerechtigkeit stark macht
Du hast die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen und Projekte mitzugestalten
Flexibel arbeiten – bei uns vor Ort oder auch bequem von zu Hause aus
Was du mitbringen solltest:

Interesse an sozialen Themen und der Durchsetzung von Rechten
Empathie, Offenheit und Lust, dich für andere einzusetzen
Teamgeist und Eigeninitiative
Wenn du Lust hast, dich für eine bessere Gesellschaft einzusetzen und dabei noch wertvolle Erfahrungen zu sammeln, freuen wir uns auf deine Bewerbung!

Bist du dabei?
Melde dich bei uns und werde Teil eines engagierten Teams, das wirklich etwas bewegt!

Bei Interesse melde dich bei: info@tacheles-sozisalhilfe.org

Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Datenbank für sozialrechtliche Beratung, Unterstützung und Selbsthilfe, ebenso Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!


8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

Termine:
19./20. März 2026
11./12. Mai 2026
01./02. Juni 2026
08./09. Juni 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

Termine:
25./26. März 2026
21./22. April 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

Diese Fortbildung im März noch zweitägig und danach nur noch dreitägig. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.

Termine:
09./10. März 2026 (zwei Tage)
13./14./15. April 2026 (drei Tage)
13./14./15. Juli 2026 (drei Tage)
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)

Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

Termine:
30. März 2026
05. Mai 2026
16. Juli 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Termine:
18. - 22. Mai 2026
14. - 18. Sept. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

Termine:
23. März 2026
12. Aug. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

Termine:
24. März 2026
20. April 2026
26. Mai 2026
28. Juli 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

Termine:
04. Mai 2026
27. Juli 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

Termine:
16. April 2026
29. Mai 2026
04. Aug. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

Termine:
29. Juli 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.

Termin:
09. Okt. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

Termine:
18./19. Mai 2026 ???? https://t1p.de/t291k
21./22. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/ix6xp

20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

Termine:
02. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/1ge84

21. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

Termine:
09. März 2026 ???? https://t1p.de/78887
14. Juli 2026, *Präsenzseminar in München ???? https://t1p.de/c5lt9

22. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?

Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.

Termine:
01. Juni 2026 ???? https://t1p.de/6iegb
29. Juni 2026 ???? https://t1p.de/auhnc
13. Juli 2026, *Präsenzseminar in München ???? https://t1p.de/j1thm

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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