Entwicklung der Widerspruchs- und Klagezahlen in Jobcentern 2025
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Entwicklung der Widerspruchs- und Klagezahlen in Jobcentern 2025
Die Widersprüche und Klagen in Jobcentern sind im Jahr 2025 erwartungsgemäß deutlich angestiegen.
Im Jahr 2025 gingen insgesamt 501.667 Widersprüche bei den Jobcentern ein – das sind 78.310 mehr als im Vorjahr. Im selben Zeitraum erhöhte sich die Zahl der Klagen um 4.379 von 48.785 auf 53.164.
Am häufigsten richteten sich Widersprüche gegen Entscheidungen zur Berechnung der Kosten der Unterkunft, gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide beim Bürgergeld sowie gegen die Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Die meisten Widersprüche entfielen jedoch auf die Kategorie „Sonstiges“, in der unter anderem das Einbehalten von Bürgergeld bei Überzahlungen oder angeblich fehlende Mitwirkung zusammengefasst werden.
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) bearbeiteten und entschieden die Jobcenter 476.728 Widersprüche. 61,14 Prozent davon wurden entweder zurückgewiesen oder von den Leistungsberechtigten selbst zurückgezogen.
Anmerkung: Regelmäßig teilen Jobcenter den Widerspruchsführenden zunächst mit, ihr Widerspruch habe keine Aussicht auf Erfolg. Viele Betroffene glauben diesen Angaben und verfolgen den Widerspruch daher nicht weiter. Diese 61,14 Prozent verbucht die BA in ihrer Statistik als „zurückgewiesen oder von den Betroffenen selbst zurückgezogen“ und wertet sie damit als Erfolg der Verwaltung.
Werden Menschen jedoch von der Behörde mit falschen oder irreführenden Angaben versorgt und verlassen sie sich darauf, dass ihnen kein Unsinn erzählt wird, ist diese Art der Erfolgsmeldung unlauter.
Parallel dazu wurden im Jahr 2025 53.164 Klagen eingereicht. Die Zahl der Widersprüche und Klagen dürfte damit eine der höchsten der letzten zehn Jahre sein.
Nun etwas konkreter: In Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind die Widerspruchsquoten am höchsten. Die Widerspruchsquote bezeichnet das Verhältnis der Anzahl der Widersprüche zur Zahl der Leistungsbeziehenden. Bundesweit beträgt sie 7,6 Prozent in Hessen, 4,4 Prozent in Sachsen und 5,9 Prozent in Sachsen-Anhalt.
Auf kommunaler Ebene sticht Rothenburg (Wümme) mit einer Widerspruchsquote von 40,5 Prozent besonders hervor, gefolgt vom Odenwaldkreis mit 28,7 Prozent und Baden-Baden mit 26,4 Prozent.
Diese Zahlen sind erschreckend. Wenn – wie in Rothenburg (Wümme) – nahezu die Hälfte aller Leistungsbeziehenden Widerspruch einlegt, muss dort gravierend etwas schieflaufen. Gleiches gilt, wenn ein Viertel aller Leistungsbeziehenden betroffen ist. Das sind klare Alarmsignale, bei denen die Wohlfahrtspflege, die Parteien und Gewerkschaften einschreiten müssten und die jeweilige Fachaufsicht unverzüglich intervenieren sollte, um die Ursachen eines vermutlich massiven Rechtsbruchs in den Behörden aufzuklären.
Presseerklärung der BA: https://t1p.de/c7fo0
Statistikwebseite der BA: https://t1p.de/wv6ht
2. Im SGB I gab es zuletzt verschiedene Rechtsänderungen, die für die Beratungspraxis wichtig sind:
a. Änderungen bei der Auszahlung von Geldleistungen
§ 47 Abs. 1 Satz 2 SGB I wurde geändert. Danach sind Geldleistungen abweichend von der Pflicht zur Überweisung auf ein Konto weiterhin kostenfrei an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Empfängers innerhalb des Geltungsbereichs der in Satz 1 genannten Verordnung zu übermitteln, wenn
der Empfänger nachweist, dass ihm die Einrichtung eines Kontos bei einem Geldinstitut ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist, oder
die Auszahlung im Einzelfall keinen Aufschub duldet (§ 47 Abs. 1 Satz 2 SGB I).
Für die Praxis bedeutet dies:
Ist kein Konto vorhanden, sind Geldleistungen in anderer geeigneter Form auszuzahlen, etwa durch Barscheck, Barauszahlung, Scan-Code oder Bezahlkarte.
Lebensmittelgutscheine sind unzulässig, da diese nur unter den in § 24 Abs. 2 SGB II genannten Gründen eingesetzt werden dürfen.
(Inkrafttreten: 01.01.2026)
b. Auszahlung von Kindergeld an kontolose Personen
Im Bundeskindergeldgesetz wurde § 118 Abs. 2b BKGG geändert. Danach ist Kindergeld abweichend von § 47 SGB I ausschließlich auf ein angegebenes Konto zu überweisen.
Hinweis: Die Vorschrift verlangt nicht, dass es sich um das Konto der kindergeldberechtigten Person handeln muss. Das Kindergeld kann daher auch auf das Konto befreundeter Personen oder geeigneter Stellen überwiesen werden.
Kann das Kindergeld aufgrund der Regelung des § 118 Abs. 2b BKGG den Berechtigten tatsächlich nicht zufließen, darf es weder im SGB II, SGB XII noch im AsylbLG, ebenso wenig beim Wohngeld oder Kinderzuschlag, als Einkommen angerechnet werden.
Folge ist, dass entsprechend höhere Sozialleistungen zu erbringen sind.
(Inkrafttreten: 01.01.2026)
c. Neue Mitwirkungspflicht: Benutzung digitaler Netze
In § 60 Abs. 2 SGB I wurde ergänzt, dass Antragsvordrucke nicht nur in Papierform zu verwenden sind, sondern
„soweit diese Vordrucke als elektronische Formulare über öffentlich zugängliche Netze oder an einem Eingabegerät zur Verfügung stehen, sollen diese vorrangig benutzt werden.“
Diese Regelung zeigt, dass die Verwaltungen verstärkt auf digitale Antragstellung umstellen wollen.
Der Gesetzgeber verwendet jedoch bewusst das Wort „sollen“. Im Recht bedeutet dies eine Regelverpflichtung, von der in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf.
Maßgebliche Ausnahmen können insbesondere sein:
Personen ohne tatsächlichen Zugang zu digitalen Verfahren (z. B. fehlende Kenntnisse, innere Blockade, Analphabetismus, hohes Alter, gesundheitliche Einschränkungen wie Sehprobleme),
Personen ohne die notwendigen digitalen Endgeräte.
In beiden Fallgruppen greifen zudem die Grenzen der Mitwirkungspflicht nach § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I, wonach eine Mitwirkung entfällt, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.
(Inkrafttreten: 22.01.2026)
Fazit
Soziale Leistungen, insbesondere existenzsichernde Leistungen, müssen immer auch einen analogen Zugang gewährleisten. Das bedeutet, Leistungsberechtigte benötigen Menschen und Strukturen, die sie unterstützen.
Gleichzeitig gilt:
Wenn der Gesetzgeber die Nutzung digitaler Zugänge fordert, muss er auch
a) für Dritte handhabbare, barrierearme Software und Portale im Sinne des § 17 Abs. 1 SGB I bereitstellen und
b) sicherstellen, dass die erforderlichen Geräte zur Verfügung stehen.
Mit existenzsichernden Regelleistungen ist die Anschaffung der dafür notwendigen Technik nicht zusätzlich finanzierbar.
3. Die Union ist fleißig dabei, Arbeitnehmer*innenrechte zu schleifen
Ich will hier einmal den Zusammenhang herstellen:
Das Bürgergeld wird von Merz, Linnemann und Spahn – mit Unterstützung der SPD – abgeschafft und durch ein autoritäres System aus Druck, Kontrolle und Sanktionen ersetzt. Ziel ist es, populistische Narrative zu bedienen. Im Kern geht es jedoch um etwas anderes: um die Einschränkung und das Zurückrollen von Arbeitnehmer*innenrechten im Sinne eines rückwärtsgewandten Weltbildes.
In den letzten 15 Jahren wurden unter anderem geschaffen oder erheblich ausgebaut:
der gesetzliche Mindestlohn, das Rückkehrrecht aus Teilzeit, Entgelttransparenzregelungen, Equal Pay in der Leiharbeit, Schutz bei mobiler Arbeit, erweiterter Mutterschutz, umfangreiche Informationsrechte zum Arbeitsvertrag, Whistleblower-Schutz sowie mehr Mitbestimmung bei der Digitalisierung – und vieles mehr.
Solche Arbeitnehmer*innenrechte sind der Union – zumindest ihrem wirtschaftsliberalen und rückwärtsgewandten Flügel – ein Dorn im Auge. Im Kern geht es um den Abbau von Arbeitnehmer*innenrechten: beim Arbeitsschutz, durch längere und flexiblere Arbeitszeiten sowie durch perspektivisch geringere Renten.
Der Rollback beginnt bei den Schwächsten der Gesellschaft: im Asylbewerberleistungsgesetz, im SGB II und im SGB XII.
Wer sich die aktuellen Debatten anschaut, erkennt das Muster deutlich:
Der CDU-Wirtschaftsflügel will den Rechtsanspruch auf Teilzeit abschaffen
(https://t1p.de/h3czy).
Merz und Warken stellen die telefonische Krankschreibung infrage
(https://t1p.de/h3czy).
Hinzu kommen die permanenten Debatten über angeblich mangelnde „Leistungsbereitschaft“.
Im letzten Jahr ging es konkret um:
die Einschränkung des gesetzlichen Teilzeitanspruchs,
die Flexibilisierung der Arbeitszeitregeln (Weg von täglichen Höchstarbeitszeiten),
sowie die Diskussion über eine Lockerung des Kündigungsschutzes und eine Erhöhung des Arbeitsvolumens.
Der Kern all dessen ist ein gezielter Angriff auf Arbeitnehmer*innenrechte:
Absenkung von Löhnen, Aufweichung von Schutzstandards und maximale Flexibilisierung zugunsten der Arbeitgeber. Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen!
4. WICHTIG: Minijobber können einmalig die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen
Minijobberinnen und Minijobber sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie zahlen dann bei einer Beschäftigung im gewerblichen Bereich einen Eigenanteil in Höhe von 3,6 Prozent (13,6 Prozent bei einer Beschäftigung im Privathaushalt) des Verdienstes. Beschäftigte können auf die Zahlung des Eigenanteils auch verzichten. Sie verzichten damit aber auch auf vollwertige Leistungsansprüche in der Rentenversicherung. Dafür stellen sie einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber.
Bisher galt: Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer des Minijobs. Sie konnte nicht widerrufen werden.
Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobberinnen und Minijobber die Befreiung nun einmalig wieder rückgängig machen. Das bedeutet: Minijobberinnen und Minijobber sind dann wieder rentenversicherungspflichtig und zahlen zusätzlich zu den Beiträgen des Arbeitgebers eigene Beiträge zur Rentenversicherung. So erwerben sie wieder wertvolle Ansprüche in der Rentenversicherung.
Mehr: https://t1p.de/z5uag
5. GGUA Arbeitshilfe: Erforderliche Mindestbeträge bei Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken
In der Regel wird für die Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels vorausgesetzt, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Dies gilt insbesondere für die Aufenthaltstitel nach Kapitel 2, Abschnitt 3 und 4 des Aufenthaltsgesetzes (das sind die Aufenthalte zum Zwecke einer Ausbildung, eines Studiums oder der Erwerbstätigkeit). In manchen Fällen werden bestimmte Mindestbeträge gefordert. Dies gilt vor allem für die Blaue Karte-EU sowie bei einigen Aufenthaltserlaubnissen zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit für Personen, die bereits über 44 Jahre alt sind. In anderen Fällen sind die geforderten Mindestbeträge abhängig von der individuellen Lebenssituation (z. B. von der Höhe der individuellen Unterkunftskosten) oder von vorgegebenen, unterschiedlich hohen Richtwerten.
Zur Arbeitshilfe: https://t1p.de/scavj
6. Neue Weisung der BA zur temporären Bedarfsgemeinschaft
Die BA hat zu den Besonderheiten der temporären Bedarfsgemeinschaft eine neue Weisung rausgebracht. Die Änderungen sind hier ersichtlich: https://t1p.de/r8xut
Die Weisung findet sich hier: https://t1p.de/h7hcz
7. Der (privilegierte) Blick in die Welt
Im Iran werden zehntausende Menschen vom Regime abgeschlachtet. Die Zahlen reichen bis zu 43.000 Toten, tausende Erblindete (durch Schrotgewehre ins Gesicht), hunderttausende Verletzte und zehntausende Gefangene. Das sind zumindest die Zahlen der iranischen Opposition.
Hinzu kommt der Angriff auf die Kurden in Rojava durch Regierungsstreitkräfte und Islamisten. Hier soll die kurdische Selbstverwaltung und die Schutzzone der Kurden zerstört werden – mit bereits tausenden Toten. Dieselben Kurden, die vor Jahren den sogenannten Islamischen Staat bekämpft und zurückgedrängt haben.
Der Terrorkrieg Russlands gegen die Ukraine befindet sich im vierten Jahr: unendlich viel Leid, unendlich viele Tote und ein dröhnendes Schweigen im Westen. 39 Millionen Menschen müssen bei aktuell minus 10 Grad ohne Heizung, ohne Warmwasser und ohne Strom auskommen – mindestens 15 Stunden pro Tag. Eine unfassbare humanitäre Katastrophe.
Dann die USA: der Übergang vom Postfaschismus zu einer neuen Form des Faschismus. Maximaler Terror durch Trumps rassistische ICE-Miliz. Grauenhaft für die betroffenen Menschen, für die Gesellschaft und für die Demokratie. Das Land steuert auf einen Bürgerkrieg zu, inklusive außergerichtlicher Hinrichtungen durch die ICE-Miliz.
Wir können in den USA live erleben, was die AfD mit millionenfacher „Remigration“ und „wohltemperierter Grausamkeit“ meint.
All das, was passiert, ist schwer zu ertragen. Aber wir müssen trotzdem informiert bleiben und daran arbeiten, etwas zu verändern. Zeigt euch menschlich und solidarisch. Überlegt euch, ob und wo ihr euch engagieren könnt. Es steht viel auf dem Spiel – für all die Menschen, von denen ich schrieb, aber auch für uns selbst.
Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Datenbank für sozialrechtliche Beratung, Unterstützung und Selbsthilfe, ebenso Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!
8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld
Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.
Termine:
26./27. Jan. 2026
09./10. Feb. 2026
19./20. März 2026
11./12. Mai 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis
Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.
Termine:
21./22. Jan. 2026
02./03. Feb. 2026
17./18. Feb. 2026
25./26. März 2026
21./22. April 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq
10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen
Die Februar-Fortbildung ist noch zweitägig, danach dreitägig. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.
Termine:
23./24. Feb. 2026 (zwei Tage)
13./14./15. April 2026 (drei Tage)
13./14./15. Juli 2026 (drei Tage)
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2
11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)
Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.
Termine:
30. März 2026
05. Mai 2026
16. Juli 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz
12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld
In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Termine:
18. - 22. Mai 2026
14. - 18. Sept. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.
Termine:
20. Feb. 2026
23. März 2026
12. Aug. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1
14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.
Termine:
24. März 2026
20. April 2026
26. Mai 2026
28. Juli 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n
15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.
Termine:
29. Jan. 2026
19. Feb. 2026
07. April 2026
04. Mai 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily
16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.
Termine:
19. Jan. 2026
25. Feb. 2026
16. April 2026
29. Mai 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu
17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.
Termine:
26. Feb. 2026
10. April 2026
29. Juli 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5
18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.
Termin:
09. Okt. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p
19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)
Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.
Termine:
16./17. Feb. 2026 ???? https://t1p.de/9pewp
18./19. Mai 2026 ???? https://t1p.de/t291k
21./22. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/ix6xp
20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII
Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.
Termine:
02. Feb. 2026 ???? Direktlink: https://t1p.de/qp5g5
Für das Webseminar sind noch Plätze frei, kurzfristige Anmeldung möglich!
02. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/1ge84
21. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof
Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.
Termine:
09. März 2026 ???? https://t1p.de/78887
14. Juli 2026, *Präsenzseminar in München ???? https://t1p.de/c5lt9
22. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?
Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.
01. Juni 2026 ???? https://t1p.de/6iegb
29. Juni 2026 ???? https://t1p.de/auhnc
13. Juli 2026, *Präsenzseminar in München ???? https://t1p.de/j1thm
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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