Kündigung, weil man zu früh zur Arbeit kommt?
(Stuttgart) Pünktlichkeit gilt als Tugend. Doch dieser Fall zeigt: Zu früh zur Arbeit zu kommen, kann ein Problem sein. In Spanien verlor eine junge Mitarbeiterin ihren Job - weil sie regelmäßig vor Arbeitsbeginn erschien.
Wie es in Deutschland aussieht, erklärt der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart.
Der Fall in Spanien: Früh da – aber ohne Aufgabe
Die Logistikmitarbeiterin hatte laut Arbeitsvertrag Arbeitsbeginn um 7:30 Uhr. Ihre Aufgabe: Routen und Fahrzeuge prüfen. Vor 7:30 Uhr gab es nichts zu tun. Trotzdem erschien sie immer wieder zwischen 6:45 und 7:00 Uhr.
Es folgten:
Mehrere mündliche Ermahnungen
Eine schriftliche Verwarnung
Eine klare Anweisung, das Gelände nur bei Arbeitsbedarf zu betreten
Jedoch alles ohne Wirkung. Insgesamt kam die Mitarbeiterin noch 19 weitere Male zu früh. Am Ende folgte die Kündigung. Das spanische Gericht gab dem Arbeitgeber recht.
Warum das Gericht die Kündigung bestätigte
Die Richter sahen ein schweres Fehlverhalten. Nicht wegen der Pünktlichkeit. Sondern wegen des Verhaltens dahinter.
Konkret ging es um:
Ignorieren klarer Anweisungen
Störung der betrieblichen Ordnung
Anwesenheit ohne Arbeitsaufgabe
Missachtung von Abmahnungen
Das Gericht sprach von Ungehorsam, Illoyalität und Vertrauensmissbrauch.
Und in Deutschland? Überraschend ähnlich
Auch nach deutschem Recht wäre dieser Fall hoch problematisch. Der entscheidende Punkt heißt: Arbeitszeitbetrug.
Wer sich einstempelt, ohne zu arbeiten, und obwohl klar ist, dass noch kein Arbeitsbeginn ist, täuscht den Arbeitgeber über die tatsächliche Arbeitszeit.
Das kann eine verhaltensbedingte – und im Extremfall sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Arbeitszeitbetrug: Ein echter Kündigungsgrund
Nach deutschem Recht gilt:
Es braucht einen wichtigen Grund
sowie eine Interessenabwägung
und das Vertrauen muss erheblich verletzt sein
Wichtig: Nicht jede frühe Anwesenheit ist verboten
Entscheidend ist der Unterschied:
✔ Erlaubt: Früh da sein, Kaffee trinken, im Pausenraum warten kein Einstempeln, keine Arbeitsaufnahme
❌ Problematisch:
Früh einstempeln
Keine Arbeitsleistung
Trotz klarer Anweisung
Nicht das Dasein ist das Problem – sondern der Arbeitszeitbetrug.
Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber daraus lernen sollten
Dieser Fall zeigt klar:
Arbeitszeit beginnt nicht nach Gefühl, sondern nach Vertrag
Anweisungen des Arbeitgebers sind einzuhalten
Abmahnungen sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen
Fazit: Früh da sein kann teuer werden
Eine Kündigung wegen zu frühen Erscheinens klingt absurd. Ist es aber nicht – wenn Arbeitszeit falsch erfasst wird. Ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Betriebsrat: Solche Fälle sollten frühzeitig rechtlich geprüft werden.
Görzel empfahl, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VDAA-Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Volker Görzel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
HMS. Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte
Hohenstaufenring 57 a
50674 Köln
Telefon: 0221/ 29 21 92 0 Telefax: 0221/ 29 21 92 25
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