Erste Lesung des 13. SGB II-ÄndG / vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Erste Lesung des 13. SGB II-ÄndG / vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld
Am 15.01.2026 ist die Bürgergeldreform im Bundestag in erster Lesung verabschiedet worden. Der Gesetzestext in der Fassung vom 12.01.2026 ist identisch mit dem Gesetzestext vom 17.12.2025.
Gesetzestext vom 15.01.2026: https://t1p.de/z5ok1
Lesefassung vom 17.12.2025: https://t1p.de/asefr
Plenarprotokoll 21/53 vom 15.01.2026 (S. 6267–6282) zur ersten Lesung: https://t1p.de/gphbu
Der Verein Tacheles lehnt die geplanten Änderungen in ihrer Gesamtheit ab. Das Gesetz unterminiert die Rechte von Millionen von Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, und verkennt deren Lebensrealitäten. Entgegen aller Beteuerungen wird es insbesondere psychisch kranke sowie andere erkrankte Menschen treffen.
Das Gesetz trägt erheblich zur gesellschaftlichen Spaltung bei und gefährdet das Vertrauen in Staat und Regierung. Die geplanten Neuregelungen markieren einen gefährlichen Schritt hin zu einer schrittweisen Demontage von Sozialstaat und Demokratie.
Alle Beratungsstellen sollten sich bereits jetzt mit Blick auf die kommende Rechtslage darauf einstellen und beginnen, „solidarische Begleitstrukturen“ aufzubauen, damit Menschen mit Angst vor Behörden nicht allein zu den Ämtern gehen müssen. Dies ist ein Stück organisierter und gelebter Solidarität.
Weiterführend: https://t1p.de/uexyb
2. Wichtige Info zu Bewilligungszeiträumen angesichts der geplanten SGB II-Änderungen
Grundsätzlich gilt bei Rechtsänderungen: Altes Recht aus Vertrauensschutzgründen ist bis zum Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums anzuwenden, neues Recht erst im folgenden Bewilligungszeitraum. So ist es auch im geplanten Gesetz in § 65a SGB II-E geregelt. Nachzulesen hier: https://t1p.de/pgepv
Es ist allerdings zu erwarten, dass Jobcenter entgegen der geltenden Rechtslage Bewilligungszeiträume auf Ende Juni 2026 verkürzen, um damit ab dem 1. Juli 2026 unmittelbar das verschärfte Recht anwenden zu können. Diese unzulässige Kürzung gab auch während der Coronazeit von den Jobcentern auch beim „vereinfachten Verfahren“ nach § 67 SGB II häufig praktiziert.
Die Rechtslage ist hierbei eindeutig: Nach dem SGB II sind Bewilligungszeiträume im Regelfall für zwölf Monate festzusetzen (§ 41 Abs. 3 S. 1 SGB II). Eine Verkürzung auf regelmäßig sechs Monate kommt bei vorläufiger Leistungsgewährung oder bei unangemessenen KdU und Heizung in Frage (§ 41 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB II).
Bei Ausländerinnen und Ausländern mit einer Fiktionsbescheinigung ist der Bewilligungszeitraum zudem auf längstens sechs Monate zu begrenzen (§ 74 Abs. 1 Satz 3 SGB II).
Beratungshinweis und Warnung: Neben den genannten Regelungen gibt es keine Verkürzungsmöglichkeiten. Verkürzt das Jobcenter den Bewilligungszeitraum außerhalb dieser gesetzlichen Regelungen, ist dies rechtswidrig. In einem solchen Fall sollte gegen die Verkürzung Widerspruch eingelegt und klar argumentiert werden, dass ein Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten – beziehungsweise sechs Monaten oder längstens sechs Monaten, soweit gesetzlich vorgesehen – einzuhalten ist. Maßgeblich ist die jeweils konkrete Fallkonstellation.
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3. SOZIALRECHT JUSTAMENT 1-2026
Bernd Eckardt thematisiert darin den Gesetzentwurf zum 13. Änderungsgesetz des SGB II geplante Totalsanktion bei »hartnäckiger Terminverweigerung«, wie es im Gesetzentwurf heißt. Die neue Sanktionierungsmöglichkeit findet sich nicht in den Paragrafen, die Leistungsminderungen regeln, sondern bei der Leistungsvoraussetzung der Erreichbarkeit.
Im Falle der Totalsanktionierung wird Nichterreichbarkeit fingiert. Ob das Ganze so kommt, wie geplant, ist derzeit noch nicht mit Sicherheit vorherzusagen. Im parlamentarischen Verfahren kann sich Einiges ändern. Da die geplanten Neuregelungen nach meiner Einschätzung vom »Sanktionsdiskurs« dominiert werden, sind Entschärfungen hier nicht zu erwarten, allenfalls verfahrenstechnische Korrekturen. Die Vielschichtigkeit des Sanktionsdiskurses stelle ich ab Seite 19 dar, die konkrete Sanktionierung von Terminverweigerern ab Seite 23. Das Ablaufschema bis hin zur Totalsanktionierung steht auf Seite 32.
Das SJ 1/2026 ist hier zu finden: https://h7.cl/1n1U1
4. Verzerrte Darstellung des ifo-Instituts zu Sozialleistungen
Das ifo Institut gibt an, insgesamt 502 verschiedene Sozialleistungen identifiziert zu haben. Diese Zusammenstellung wurde nun in einem Forschungsbericht veröffentlicht.
Bei einer genaueren Betrachtung des Berichts zeigt sich jedoch, dass allein im SGB II 36 „Sozialleistungen“ gezählt werden. Diese Zahl kommt zustande, indem einzelne Mehrbedarfe sowie unterschiedliche Eingliederungsleistungen jeweils als eigenständige Sozialleistungen definiert werden. Auf diese Weise lässt sich zwar eine hohe Anzahl erzeugen, inhaltlich ist diese Zählweise jedoch irreführend.
Tatsächlich handelt es sich bei den genannten Leistungen um über Jahrzehnte gewachsene und weiterentwickelte sozialrechtliche Instrumente innerhalb eines einheitlichen Leistungssystems. Die Darstellung des ifo Instituts verkennt diese Systematik und ist zudem in Teilen fachlich fehlerhaft – dies sei hier nur am Rande erwähnt.
Link zum ifo-Bericht: https://t1p.de/67jwd
Kritischer Bericht bei Table.Media: https://t1p.de/ztlu6
Zu hinterfragen ist das Interesse an einer solchen Veröffentlichung. Das ifo Institut spricht von einer „Inventur im Haus der sozialen Hilfen“. Gleichzeitig betont das Institut, dass seine Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und der Entscheidungsfindung in Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung dienen sollen. Es liegt nahe zu vermuten, dass diese methodisch fragwürdige Untersuchung als argumentative Grundlage für weitere Kürzungen im Sozialbereich durch die Bundesregierung herangezogen werden könnte.
5. Umfrage zu Armut und sozialer Teilhabe von Kindern im AsylbLG-Bezug
Diese Umfrage wird durchgeführt vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband in Zusammenarbeit mit Save the Children Deutschland.
Ziel des Fragebogens ist es, einen Überblick aus der Beratungspraxis zu bekommen, wie es um die soziale Lage und insbesondere Armut von Kindern im Bezug von Grundleistungennach dem Asylbewerberleistungsgesetz steht. Es geht daher nichtum Bezieher*innen von Analogleistungen gem. § 2 AsylbLG. Ausgenommen von der Umfrage ist auch die Situation unbegleiteter Minderjähriger, die Leistungen nach SGB VIII beziehen.
Im Folgenden werden wir Ihnen einige Fragen stellen, die sich um Armut und die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die Gesundheitsversorgung, Ernährungssituation, u. ä. drehen. Dabei interessieren wir uns für Ihre Einschätzungen basierend auf Ihren beruflichen oder ehrenamtlichen Erfahrungen im Rahmen der Sozialen Arbeit mit Bezieher*innen von AsylbLG-Grundleistungen. Wir würden Sie bitten, die folgenden Fragen aus dieser Perspektive zu beantworten.
Aufruf zur Beteiligung: https://t1p.de/jlzsa
6. Kürzungen für Ukrainer:innen: Stellungnahme zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz Ukraine
Der Paritätische Gesamtverband hat eine neue Stellungnahme zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz Ukraine veröffentlicht. Darin werden die geplanten Änderungen ausführlich kritisiert. Zudem enthält die Stellungnahme mehrere Fallbeispiele, die die praktischen Auswirkungen des vorgesehenen – und aus Sicht des Verbandes völlig kontraproduktiven – Rechtskreiswechsels deutlich machen. Konkrete Rechenbeispiele finden sich ab Seite 22 ff.
Die Stellungnahme ist hier abrufbar: https://t1p.de/2dhnc
7. Tödliche Unterdrückung im Iran – Abschiebungsstopp jetzt!
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert von der niedersächsischen Landesregierung einen sofortigen Abschiebungsstopp für den Iran sowie den Einsatz für einen bundesweiten Abschiebungsstopp, um der politischen Verantwortung gerecht zu werden.
Weitere Informationen vom Flüchtlingsrat Niedersachsen:
https://t1p.de/t1f7u
Kurzposition:
Nach Angaben von Iran Insights sollen im Iran während der Unruhen mindestens 16.500 Demonstrierende getötet und etwa 330.000 Menschen verletzt worden sein (https://t1p.de/58g2e).
Millionen mutiger Menschen protestieren im Iran unter Lebensgefahr gegen das bestehende Regime. Diese Proteste sind keine vereinzelten Unruhen, sondern der klare Ausdruck eines Volkes, das Freiheit, Würde und Grundrechte einfordert. Deutschland kann und muss die iranische Zivilgesellschaft eindeutig unterstützen.
Kein Staat darf mit einem derartigen Terrorregime zusammenarbeiten. Abschiebungen in den Iran sind unter diesen Umständen nicht zu rechtfertigen. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden; ein erster notwendiger Schritt ist die Aufnahme der Revolutionsgarden in die Terrorliste. Hier braucht es klare Solidarität und entschlossene politische Unterstützung.
Ebenso ist Solidarität mit den Kurd:innen in Syrien erforderlich. Eine Unterstützung oder politische Hoffierung der syrischen Regierung darf es nicht geben, da diese Krieg gegen die kurdische Bevölkerung führt.
Diese Liste ließe sich leider fortsetzen.
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Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.
Termine:
26./27. Jan. 2026
09./10. Feb. 2026
19./20. März 2026
11./12. Mai 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis
Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.
Termine:
21./22. Jan. 2026
02./03. Feb. 2026
17./18. Feb. 2026
25./26. März 2026
21./22. April 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq
10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen
Die Februar-Fortbildung ist noch zweitägig, danach dreitägig. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.
Termine:
23./24. Feb. 2026 (zwei Tage)
13./14./15. April 2026 (drei Tage)
13./14./15. Juli 2026 (drei Tage)
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2
11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)
Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.
Termine:
30. März 2026
05. Mai 2026
16. Juli 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz
12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld
In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Termine:
18. - 22. Mai 2026
14. - 18. Sept. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.
Termine:
20. Feb. 2026
23. März 2026
12. Aug. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1
14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.
Termine:
20. Jan. 2026
24. März 2026
20. April 2026
26. Mai 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n
15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.
Termine:
29. Jan. 2026
19. Feb. 2026
07. April 2026
04. Mai 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily
16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.
Termine:
19. Jan. 2026
25. Feb. 2026
16. April 2026
29. Mai 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu
17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.
Termine:
26. Feb. 2026
10. April 2026
29. Juli 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5
18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.
Termin:
09. Okt. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p
19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)
Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.
Termine:
16./17. Feb. 2026 ???? https://t1p.de/9pewp
18./19. Mai 2026 ???? https://t1p.de/t291k
20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII
Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.
Termine:
02. Feb. 2026 ???? Direktlink: https://t1p.de/qp5g5
21. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof
Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.
Termine:
09. März 2026 ???? https://t1p.de/78887
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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