Wir schlagen Alarm! Zu den fünf gravierendsten Eingriffen des Referentenentwurfs zum 13. SGB-II-Änderungsgesetz aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 16.10.2025
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit meinem heutigen Sondernewsletter möchte ich auif unsere Stellungnahme
„Wir schlagen Alarm! Zu den fünf gravierendsten Eingriffen des Referentenentwurfs zum 13. SGB-II-Änderungsgesetz aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 16.10.2025“
hinweisen. Darin beschreibt das Autorenteam die gravierendsten Punkte, die sich aus dem Referentenentwurf ergeben. SGB II und auch SGB XII – Beziehende werden mit den Regelungen in ihrem verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum, nach dem einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz gesichert werden muss, entgegen den Maßgaben des BVerfG angegriffen. Die Regierung plant mit diesem Gesetz, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch Tricks zu unterlaufen.
Ebenso sind brandgefährliche Begrenzungen bei den Unterkunftskosten geplant, genauso die Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweispflichten sowie die Formularpflicht von Vermietern. Die dortigen Regelungen werden dazu führen, dass der Wohnungsmarkt für SGB II- und SGB XII‑Beziehende sich verschließen wird.
Wir schlagen daher Alarm und fordern Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften, Kirchen sowie alle Organisationen, die die Interessen armer und einkommensschwacher Menschen vertreten, ebenso wie die demokratische Öffentlichkeit und die Parteien auf, die geplanten Neuregelungen entschieden zu kritisieren und dafür zu sorgen, dass sie nicht wirksam werden.
Die Stellungnahme hängt dem Newsletter an, ist aber auch auf der Webseite von Tacheles unter https://t1p.de/84ec4 zu finden.
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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