Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Praxisprobleme bei der Einstellung der Barschecks (ZzV) / Basiskonto: Praktische Hürden trotz Rechtsanspruch
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Im letzten Newsletter habe ich das Thema Einstellung der Barschecks (ZzV) umfassend behandelt (siehe: https://t1p.de/25j08, Punkt 1. - 3.).
Nun möchte ich Rückmeldungen aus der Praxis ergänzen: Selbst wenn der Wille und der Rechtsanspruch auf ein Konto besteht, scheitert die Umsetzung in der Praxis häufig.
Ein aktueller Fall aus unserer Beratungspraxis zeigt erneut, wie schwierig die Kontoeröffnung für bestimmte Personengruppen ist. Eine Frau mit Fiktionsbescheinigung versuchte über Monate hinweg, ein Basiskonto zu eröffnen – ohne Erfolg. Trotz Unterstützung und ausführlicher Begründungen wurden ihre Anträge bei Banken abgelehnt oder gar nicht entgegengenommen. Selbst ein Verfahren bei der BaFin brachte bislang keine Rückmeldung, geschweige denn eine Lösung.
Besonders belastend: Das Jobcenter setzt die Menschen massiv unter Druck und verweist darauf, dass ab September 2025 nur noch auf Konten ausgezahlt würden – obwohl dies eindeutig rechtswidrig ist (siehe Ausführungen im letzten Newsletter).
Der Fall verdeutlicht, wie dringend das Recht auf ein Basiskonto wirksam umgesetzt werden muss und wie wichtig klare Informationen zu den Auszahlungsalternativen sind.
Hier zur Dokumentation des Falls: https://t1p.de/y1as7
2. August Ausgabe Sozialrecht Justament: Bewertung einer aktuelle Entscheidung des EuGH zur Anwendung von § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG auf EU-Bürger*innen
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Thema der August-Ausgabe von Sozialrecht Justament ist eine aktuelle Entscheidung des EuGH zur Anwendung von § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG auf EU-Bürger*innen. Der EuGH sieht in der aktuellen Regelung, nach der Ausländer*innen eines deutschen minderjährigen Kindes von diesem ein Aufenthaltsrecht ableiten können, als rechtwidrig an, wenn dieses Recht nicht auch bei freizügigkeitsberechtigte EU-Kindern anzuwenden ist. Mit der Entscheidung des EuGH endet ein Streit innerhalb der deutschen Sozialgerichtsbarkeit. Das Urteil wirft auch Fragen dahingehend auf, ob es rückwirkend für Zeiträume ab 1.1.2024 angewendet werden kann, wenn es um die Begründung von SGB II-Leistungsansprüchen geht. Hier wird die Rechtsauffassung vertreten, dass eine rückwirkende Anwendung vorzunehmen ist. Die Entscheidung wird ab Seite 12 ausführlich dargestellt.
Zum Download: https://t1p.de/m60jh
3. Ukrainer sollen sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt behalten
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Für Geflüchtete aus der Ukraine wird nach dem Rechtskreiswechsel unverändert ein sofortiger Zugang zum Arbeitsmarkt bestehen. Auch in Zukunft sollen sie bei ihrer Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft unterstützt werden. Anstelle der Jobcenter stehen hierzu dann die Arbeitsagenturen vor Ort zur Verfügung. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1473) auf eine Kleine Anfrage (21/1317) der Fraktion Die Linke. Sie betont in der Antwort ferner an mehreren Stellen, dass sich der Referentenentwurf für das Leistungsrechtanpassungsgesetz derzeit noch in der Ressortabstimmung befinde. Der Entwurf sehe für Beziehende von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII Übergangsregelungen vor, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, heißt es weiter.
Mehr Infos: https://t1p.de/q3h51
4. Praxistipp: Rundfunkbeitrag – GEZ – Befreiung (rückwirkend 3 Jahre)
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Seit 2016 kann die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung erfolgen. In der Szene geistert aber noch herum, eine Rückwirkung sei nicht möglich. So schreibt es auch die Verbraucherzentrale: https://t1p.de/6w5e6
„Wird der Antrag erst später gestellt, beginnt die Befreiung mit dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Eine rückwirkende Befreiung ist dann nicht mehr möglich, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen erfüllt waren.“
ABER tatsächlich gilt:
„Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beginnt mit dem Leistungsbeginn des vorgelegten Nachweises. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung berücksichtigt werden.“. Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum des Nachweises beginnt, aber frühestens drei Jahre vor dem Monat der Antragstellung. Damit kann nicht beliebig weit zurück rückwirkend befreit werden, sondern es gibt eine Grenze bei 3 Jahren. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller Nachweise vorlegen kann, die belegen, dass die Befreiungs-/Ermäßigungstatbestände in den relevanten Zeiträumen bestanden haben. (§ 4 Abs. 4 RBStV/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrages), siehe: https://t1p.de/ak3jr
Formular hier zum online auszufüllen: https://t1p.de/e3rza
Formular zum Ausdrucken: https://t1p.de/rze97
5. Regelbedarfe in der Sozialhilfe und beim Bürgergeld für 2026 zugestimmt / Nullrunde beschlossen
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Das Bundeskabinett hat am 10. September der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 (RBSFV 2026) zugestimmt.
Damit bleiben die Regelleistungen auf dem Niveau von 2024 eingefroren.
Weitere Informationen: https://t1p.de/l1tjn
6. SG Stralsund: Auch im Eilverfahren kann ein höherer KdU Anspruch geltend gemacht werden
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Das gilt dann, wenn die bewilligte Miete unter dem realistisch ermittelten Angemessenheitswert liegt.
RA Niclas Sander kommentiert einen Beschluss des SG Stralsund vom 09.09.2025 – S 5 SO 58/25 ER. Das Gericht führt aus: Werden vom Sozialleistungsträger unrealistische KdU-Werte festgesetzt und wird dies im Eilverfahren glaubhaft gemacht, können auch im Eilverfahren höhere Angemessenheitswerte nach dem WoGG berücksichtigt werden.Die Berechnung hat dann systematisch in der Reihenfolge „Tabellenwert + Klimakomponente + 10 % Sicherheitszuschlag“ zu erfolgen.
Weitere Infos: https://t1p.de/i48ga
7. DGB: Analyse zeigt: Tarifflucht verursacht 123 Milliarden Euro Schaden
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Auf insgesamt rund 123 Milliarden Euro beziffert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) den Schaden, der durch Tarifflucht und Lohndumping der Arbeitgeber hierzulande entsteht. Sozialversicherungen und Fiskus entgehen Milliarden Euro, ebenso wird die Kaufkraft in erheblichem Ausmaß geschmälert. Das belegen neue Berechnungen des DGB auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes.
Mehr: https://t1p.de/o6355
Bemerkung: Aber das Bürgergeld ist schuld, Hauptsache entsolidarisieren und nach unten treten.
Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Suchmaschine für sozialrechtliche Stellen, ebenso wie Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!
8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht. Änderungen durch das Bürgergeldgesetz und aktuelle Rechtsprechung sind enthalten.
Termine:
25./26. Sept. 2025
29./30. Okt. 2025
17./18. Nov. 2025
01./02. Dez. 2025
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis
Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.
Termine:
27./28. Okt. 2025
24. /25. Nov. 2025
08./09. Dez. 2025
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq
10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen
Zweitägiges Seminar zur Bedarfsermittlung, Einkommensanrechnung und Bescheidprüfung. In Kleingruppen wird gerechnet und vertieft.
Termine:
03./04. Nov. 2025
16./17. Dez. 2025
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2
11. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.
Termine:
27. Nov. 2025
22. Dez. 2025
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1
12. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.
Termine:
06. Okt. 2025
19. Nov. 2025
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n
13. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.
Termine:
11. Nov. 2025
18. Dez. 2025
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily
14. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.
Termine:
10. Nov. 2025
15. Dez. 2025
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu
15. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.
Termine:
07. Okt. 2025
28. Nov. 2025
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5
16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.
Termin:
10. Okt. 2025
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)
Zweitägiges Online-Seminar vom Kollegen Frank Jäger mit Überblick über Leistungen nach dem SGB XII, Einkommens-/Vermögensfragen, Unterhaltsrückgriff und Schnittstellen zum SGB IX.
Termine:
17./18. Nov. 2025 ???? t1p.de/83hs0
18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung (SGB II/SGB XII)
Tagesseminar vom Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Mit aktueller Rechtsprechung und Änderungen durch das Bürgergeldgesetz.
Termin:
14. Okt. 2025
???? Direktlink: t1p.de/x7f23
19. Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof
Fortbildung vom Kollegen Frank Jäger zu Anspruchsvoraussetzungen, Abgrenzung und Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Fokus: Einkommen/Vermögen, Leistungsunterschiede, Verfahrensrecht.
Termine:
22. Sept. 2025 ???? t1p.de/0pp2z
03. Dez. 2025 ???? t1p.de/elnvt
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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