Zur Einstellung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter hat die Einstellung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung zum Schwerpunktthema. Das gliedert sich in drei Punkte: Zur Einstellung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung, dann dahingehende Gesetzesänderungen und Hinweis an Behörden/Praxistipps an die Betroffenen.
1. Zur Einstellung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
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Das bisher genutzte Verfahren mit Verrechnungsschecks (ZzV) für kontolose Sozialleistungsbeziehende – das sind Bürgergeld- und Sozialhilfebeziehende, Geflüchtete, aber auch Krankengeld- und Rentenbeziehende – wird zum Jahresende eingestellt. Da die Schecks drei Monate gültig sind, erfolgt die letzte Zahlung im September 2025. Danach gibt es keine Scheckzahlungsanweisungen nach dem ZzV-Verfahren.
Größenordnung: Allein im SGB II sind nach interner Aussage des Jobcenters Wuppertal 1,25 % aller Bedarfsgemeinschaften ohne Konto und nutzen derzeit das ZzV-Verfahren zum Erhalt der SGB-II-Leistungen. Es ist in Bezug auf das SGB II davon auszugehen, dass bundesweit ca. 1 % aller Bedarfsgemeinschaften ohne Konto ist.
Die Jobcenter sagen zum Teil rigoros: Wer kein Konto hat, erhält ab Oktober keine SGB-II-Leistungen mehr. So schreibt z. B. das Jobcenter Köln:
„Ab Oktober wird die Zahlung per Scheck eingestellt … es ist nur noch eine Überweisung auf ein Bankkonto möglich. Andernfalls können Sie keine Leistungen mehr erhalten! Auch die Aushändigung der Leistungen per QR-Code ist nicht mehr möglich!“
Download: https://t1p.de/hfkzp
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verweist auf den bestehenden Anspruch auf ein Basiskonto. In Ausnahmefällen seien laut BMAS weiterhin zusätzliche Auszahlungsmöglichkeiten vorzuhalten – zum Beispiel mittels Barauszahlung in Sozialämtern –, um den verfassungsgemäßen Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums für jede Person zu gewährleisten.
Das entsprechende Schreiben gibt es hier: https://t1p.de/ia3a8
2. Geplante Änderung des § 47 SGB und begleitender Gesetze
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Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens um das sogenannte „SGB-VI-Anpassungsgesetz“ soll § 47 SGB I geändert werden. § 47 SGB I bestimmt, wie Sozialleistungen ausgezahlt werden. Bisher gab es in § 47 SGB I ein Wahlrecht: Auszahlung auf „ein Konto“ oder „an seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt“. Darunter war auch das ZzV-Verfahren, genauso wie Barcode-Auszahlung oder Auszahlung über Kassenautomaten, zu verstehen.
Nunmehr soll im neuen § 47 SGB I stehen:
„Abweichend von Satz 1 werden Geldleistungen kostenfrei an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Empfängers innerhalb des Geltungsbereiches der in Satz 1 genannten Verordnung übermittelt, wenn
der Empfänger nachweist, dass ihm die Einrichtung eines Kontos bei einem Geldinstitut ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist, oder
die Auszahlung im Einzelfall keinen Aufschub duldet.“ (§ 47 S. 2 SGB I-E)
Link zum Referentenentwurf: https://t1p.de/05yh0 (Artikel 2, Seite 9)
Wichtig dazu auch die Stellungnahmen der Länder und Verbände: https://t1p.de/a0lh7
Die neue Rechtslage regelt aber auch, dass – wenn die Einrichtung eines Kontos nicht möglich ist – weiterhin „an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Empfängers“ zu zahlen ist. Gleiches gilt in Eilfällen (§ 47 S. 2 SGB I-E).
Somit gilt nach derzeitigem und künftigem Recht über den Oktober 2025 hinaus, dass Leistungsbeziehende nach § 47 SGB I (derzeit geltende Fassung) weiterhin Zahlungen erhalten müssen:
derzeit: „wenn der Empfänger es verlangt“
künftig: „wenn die Einrichtung eines Kontos nicht möglich ist“
Auch das BMAS sieht dies so in seiner Weisung:
„Daher sieht das BMAS die Notwendigkeit, in Ausnahmefällen weiterhin zusätzliche Auszahlungsmöglichkeiten vorzuhalten, zum Beispiel mittels Bargeldauszahlung in den Sozialämtern, um für jede Person den Erhalt des grundgesetzlich garantierten Existenzminimums sicherzustellen.“
Weisung BMAS vom 4. Juni 2025, Download: https://t1p.de/ia3a8
Dies macht klar, dass Infobriefe wie der des Jobcenters Köln („Es ist nur noch eine Überweisung auf ein Bankkonto möglich. Andernfalls können Sie keine Leistungen mehr erhalten!“) gegen geltendes Recht verstoßen.
Hier bedarf es einer Richtigstellung und Weisung durch die Fachaufsicht der Bundesagentur für Arbeit (Zentrale).
3. Hinweis an Behörden und Praxistipps an die Betroffenen
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Bis auf Weiteres gilt § 47 Abs. 1 S. 1 SGB I:
„Wenn der Empfänger es verlangt, [sind Geldleistungen] an seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung [zu] übermitteln.“
Das bedeutet: Die Sozialleistungsträger müssen trotz der Änderung des ZzV-Verfahrens alternative Übermittlungswege sicherstellen. Mögliche Optionen sind:
Enge Kooperation mit Sparkassen als öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten: Vereinbarungen, dass Klient*innen Barschecks erhalten, die dort eingelöst werden können. Dazu müssen Behörden auch für Menschen ohne Ausweis geeignete Legitimationsnachweise ausstellen.
Mehr Flexibilität bei Überweisungen auf Konten Dritter: Das Gesetz spricht von „auf das angegebene Konto“ (§ 47 Abs. 1 S. 1 SGB I alt + neu). Das umfasst auch Konten Dritter, insbesondere dann, wenn Sozialbehörden keine anderen Wege anbieten.
Übergangsweise umfassendere Anwendung des Scancode-Verfahrens mit Auszahlung über Supermarktkassen.
Barauszahlung über Behörden (Vorschlag BMAS).
Sollten im Oktober – nach dem Muster des Jobcenters Köln – Leistungen an kontolose Menschen in keiner Form ausgezahlt werden, sind im Zweifel sofort Eilanträge bei den Sozialgerichten zu stellen. Denn das SGB I bestimmt, nach alter und auch nach neuer Rechtslage, dass eine Auszahlung an den Wohnsitz der Leistungsbeziehenden zu erfolgen hat.
Klarzustellen ist auch: Die vom Deutschen Landkreistag oder Deutschen Städtetag im Rahmen des „SGB-VI-Anpassungsgesetzes“ geforderte Bezahlkarte ist keine Lösung. Sie führt zu Diskriminierung, Benachteiligung und gesellschaftlichem Ausschluss – schon allein, weil damit keine Einkäufe in migrantischen Supermärkten, auf Flohmärkten oder über Kleinanzeigen möglich sind.
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Trickfilm zur Bürgergeld-Debatte: „Die Grundsicherung ist viel zu hoch! Oder?“
In der Debatte um die anstehende Reform der Grundsicherung herrschen oft Vorurteile und Hetze. Das dreiminütige Video räumt mit gängigen Bürgergeld-Mythen auf und leistet einen Beitrag zur Versachlichung.
Ein Film des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt (https://kda-bayern.de), unterstützt von Diakonie, Evangelischer Verband KWA und Armutsnetzwerk.
Hier geht’s zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=beJb64Ur03Q
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Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten
4. Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026 vorgelegt / Real-Kaufkraftverlust trotz „Nullrunde“
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Das BMAS hat nun seinen Entwurf zur Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 – RBSFV 2026 vorgelegt. Hier geht es zum Gesetzesentwurf: https://t1p.de/7qino und Erklärung des BMAS: https://t1p.de/z20f6
Dazu der Aufruf des Pari: Nullrunde beim Bürgergeld verhindern und ausführlichen Hintergrund: https://t1p.de/wy3y4
5. Bundesregierung plant neue Zentren mit faktischer Inhaftierung von Geflüchteten
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Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz, das heute im Kabinett beschlossen werden soll, möchte die Bundesregierung eine neue Form von zum Teil geschlossenen Zentren einführen: Sogenannte Dublin-Fälle und in anderen Mitgliedstaaten Anerkannte sollen dort untergebracht werden und in vielen Fällen die Einrichtungen nicht verlassen dürfen. Auch Familien mit Kindern sollen in diesen Zentren leben. PRO ASYL warnt davor, dass so reihenweise Geflüchtete in Deutschland de facto inhaftiert werden würden.
Mehr Infos und das GEAS Anpassungsgesetz: https://t1p.de/jqmqu
6. BSG: Verrechnung mit Sozialleistungen nach Restschuldbefreiung unzulässig
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Das Bundessozialgericht hat die in der Praxis hoch umstrittene Frage geklärt, ob ein Sozialleistungsträger auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung aufrechnen darf. Antwort: Er darf es nicht. Die Entscheidungsgründe liegen nun vor. Siehe dazu die Ausführungen von Nathalie Brede in der BAG-SB Informationen, Heft 2/2025, S. 94 ff. sowie die Anmerkung von Rein, ZVI-Heft 1/2025, S. 1 f., hier auch zu möglichen Diskrepanzen zur BGH-Rechtsprechung, die aber, wie Rein festhält, im Bereich des Sozialleistungsrechts nach der BSG-Entscheidung keine Rolle spielen. BSG, Urteil vom 03.12.2024 – B 2 U 11/22 R: https://t1p.de/bz2s8
7. Praktikumsstelle für Studierende in der Sozialen Arbeit bei Tacheles e.V. – Mach mit und setz dich für Gerechtigkeit ein!
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Bist du motiviert, etwas zu bewegen und Menschen in finanziell schwierigen Situationen zu unterstützen? Möchtest du praktische Erfahrungen sammeln, die wirklich einen Unterschied machen? Dann ist ein Praktikum bei Tacheles e.V. genau das Richtige für dich! Hier lernst du Sozialberatung von Grund auf.
Wer wir sind:
Tacheles e.V. ist seit über 25 Jahren aktiv im Einsatz für Menschen, die finanziell in der Klemme stecken. Wir kämpfen für ihre Rechte, beraten sie bei Behörden und setzen uns auf politischer Ebene für bessere Bedingungen ein. Unser Ziel: Menschen helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen und wieder mehr Gerechtigkeit zu schaffen.
Was du bei uns machst:
Du lernst, wie Sozialberatung im Bereich Bürgergeld (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII) funktioniert
Du unterstützt bei der Arbeit mit Menschen, die Unterstützung brauchen
Du bekommst Einblicke in politische Prozesse und wie man sich für soziale Gerechtigkeit stark macht
Du hast die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen und Projekte mitzugestalten
Flexibel arbeiten – bei uns vor Ort oder auch bequem von zu Hause aus
Was du mitbringen solltest:
Interesse an sozialen Themen und der Durchsetzung von Rechten
Empathie, Offenheit und Lust, dich für andere einzusetzen
Teamgeist und Eigeninitiative
Wenn du Lust hast, dich für eine bessere Gesellschaft einzusetzen und dabei noch wertvolle Erfahrungen zu sammeln, freuen wir uns auf deine Bewerbung!
Bist du dabei?
Melde dich bei uns unter info@tacheles-sozialhilfe.org und werde Teil eines engagierten Teams, das wirklich etwas bewegt!
Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Suchmaschine für sozialrechtliche Stellen, ebenso wie Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!
8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht. Änderungen durch das Bürgergeldgesetz und aktuelle Rechtsprechung sind enthalten.
Termine:
25. /26. Sept. 2025
29. /30. Okt. 2025
17./18. Nov. 2025
01./02. Dez. 2025
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis
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Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.
Termine:
29. /30. Sept. 2025
27. /28. Okt. 2025
24./25. Nov. 2025
08./09. Dez. 2025
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq
10. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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Fünftägiges Online-Seminar zum SGB II-Leistungsrecht und geplanten Änderungen zur „Neuen Grundsicherung“. Detaillierte Analyse der Gesetzesvorschriften und Praxisfragen.
Termin:
15. – 19. Sept. 2025
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/j6vu
11. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen
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Zweitägiges Seminar zur Bedarfsermittlung, Einkommensanrechnung und Bescheidprüfung. In Kleingruppen wird gerechnet und vertieft.
Termine:
03. /04. Nov. 2025
16./17. Dez. 2025
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2
12. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
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Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.
Termine:
22. Okt. 2025
27. Nov. 2025
22. Dez. 2005
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1
13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.
Termine:
06. Okt. 2025
16. Okt. 2025
19. Nov. 2025
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n
14. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.
Termine:
15. Okt. 2025
11. Nov. 2025
18. Dez. 2025
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily
15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.
Termine:
11. Nov. 2025
15. Dez. 2025
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu
16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.
Termine:
07. Okt. 2025
23.Okt. 2025
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5
17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.
Termin:
10. Okt. 2025
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)
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Zweitägiges Online-Seminar vom Kollegen Frank Jäger mit Überblick über Leistungen nach dem SGB XII, Einkommens-/Vermögensfragen, Unterhaltsrückgriff und Schnittstellen zum SGB IX.
Termin:
17. /18. Nov. 2025 ???? t1p.de/83hs0
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung (SGB II/SGB XII)
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Tagesseminar vom Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Mit aktueller Rechtsprechung und Änderungen durch das Bürgergeldgesetz.
Termin:
14. Okt. 2025 ???? Direktlink: t1p.de/x7f23
20. Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof
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Fortbildung vom Kollegen Frank Jäger zu Anspruchsvoraussetzungen, Abgrenzung und Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Fokus: Einkommen/Vermögen, Leistungsunterschiede, Verfahrensrecht.
Termine:
22. Sept. 2025 ???? t1p.de/0pp2z
03. Dez. 2025 ???? t1p.de/elnvt
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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