Wohnkostenlücke 2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Wohnkostenlücke 2024
------------------------------------------
Die Wohnkostenlücke beziffert den Unterschied zwischen den tatsächlichen Kosten der Wohnung und dem, was das Jobcenter real dafür erstattet („angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung“).
Die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Leistungsberechtigte nach dem SGB II für Unterkunft und Heizung hat sich im Jahr 2024 insgesamt auf rund 494 Millionen Euro
Aus der Abfrage der Linken: Die Wohnkosten – offiziell als „Bedarfe für Unterkunft und Heizung“ bezeichnet – werden in der Grundsicherung in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie als angemessen bewertet werden. Die Richtwerte für die Angemessenheit werden kommunal berechnet, was jedoch extrem schwierig ist und immer wieder zu Lücken beim Existenzminimum führt. Diese entstehende „Wohnkostenlücke“ bestreiten die Betroffenen oft aus dem Regelsatz, weil es schlicht keinen günstigeren Wohnraum gibt. Dadurch wird das Existenzminimum unterschritten: Das Geld fehlt dann für Nahrungsmittel, Kleidung, Bildung usw.
Aus der Pressemitteilung der Linken:
„334.000 Bedarfsgemeinschaften, also 12,6 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften, bekamen nicht die tatsächlichen Ausgaben für Unterkunft und Heizung erstattet (2023: 12,2 Prozent). Diejenigen, die davon betroffen waren, mussten durchschnittlich rund 116 Euro im Monat (+ 13 % zu 2023: 103 Euro im Monat), rund 17 % der tatsächlichen Kosten (2023: 16 %), aus Regelbedarf oder Ersparnissen selbst finanzieren.“
PM der Linken: https://t1p.de/lpaa6
Die präzise Antwort der Bundesregierung nach Bundesländern und Jobcentern sortiert: https://t1p.de/ilrdm
Nach Euro sortiert, sind dies die höchsten nicht übernommenen KdU (Durchschnitt pro Monat), nach Städten:
252,98 € in Ebersberg
252,03 € in Fürstenfeldbruck
236,68 € in Oldenburg, Stadt
231,42 € in München, Stadt
229,38 € in Dachau
225,65 € in Treptow-Köpenick
205,11 € in Saalfeld-Rudolstadt
201,85 € in Potsdam, Stadt
Nach Bundesländern sortiert beträgt der durchschnittliche Nichtübernahmebetrag in Euro:
179,69 € in Berlin
142,72 € in Bayern
121,87 € in Bremen
120,64 € in Schleswig-Holstein
120,22 € in Brandenburg
Kommentar:
Diese erwartbare Steigerung der Wohnkostenlücke drückt in weiten Teilen einen faktisch verfassungswidrigen Zustand aus: Die fehlenden Wohnkosten müssen die Leistungsbeziehenden aus ihrem Regelsatz zahlen. Verfassungswidrig deshalb, weil die Menschen einen abgesicherten Übernahmeanspruch auf die tatsächlichen KdU haben und die örtlichen Jobcenter offensichtlich die angemessenen KdU zu niedrig berechnen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass in den KdU gekürzte Leistungsbeziehende – etwa mit 252 € monatlich in Ebersberg und Fürstenfeldbruck oder 236,68 € in Oldenburg – jeden Monat deutlich weniger zur Verfügung haben. Dieser Betrag liegt deutlich über dem, was das Bundesverfassungsgericht für Sanktionen als zulässig erklärt hat (30 % von 563 € = 168,90 €).
Ich möchte betonen: Es handelt sich bei den genannten Werten um Durchschnittsbeträge. Um einen solchen durchschnittlichen Kürzungsbetrag zu erreichen, müssen die realen Kürzungen in einzelnen Fällen deutlich höher sein. Eigentlich müssten in jedem einzelnen Fall, in dem zwischen 20 und 30 % der Regelleistung zu wenig KdU übernommen werden, von Amts wegen die jeweiligen Fachaufsichten tätig werden und die KdU-Festsetzungen vor Ort prüfen. Diese Zahlen betreffen nur die „Wohnkostenlücke“ im SGB II, eine solche liegt selbstverständlich auch noch im SGB XII vor. Dieser Bereich ist bisher überhaupt nicht beleuchtet, dürfte aber von der Dimension her vergleichbar sein, in Bezug auf die Anzahl der SGB XII-Leistungsbeziehenden.
Schlussfolgerung:
Das Thema Wohnkosten muss stärker in den Blick der Öffentlichkeit und des Gesetzgebers geraten.
Vorschläge zum Umgang damit:
Ermittlung der angemessenen KdU gemessen an den Angebotsmieten, also an dem Preis, zu dem Unterkünfte tatsächlich zu erhalten sind, und nicht an einem Mischindex aus Bestands- und Angebotsmieten.
Modifizierung der angemessenen KdU auf die reine Grundmiete, ohne Betriebskosten. Denn Betriebskosten wie gemeinsamer Energieverbrauch, Abwasser oder Grundsteuer liegen nicht in der Einflussmöglichkeit der Leistungsbeziehenden.
Gesetzliche Regelung, dass Sozialwohnungen immer als angemessen gelten – denn das ist ihr eigentlicher Zweck.
Sofortige Streichung der Begrenzung der KdU wegen fehlender Umzugserfordernis gemäß § 22 Abs. 1 S. 6 SGB II. Rückwirkende Zahlung der dahingehenden Kürzungen für Leistungsberechtigte bis Januar des Vorjahres (analog § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II).
Genehmigungsfiktion für beantragte Unterkünfte im Sinne von § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II innerhalb von 3 Werktagen.
Für dahingehende Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
2. BMAS legt Referentenentwurf zum „Leistungsrechtsanpassungsgesetz“ vor
----------------------------------------------------------
Mit diesem Gesetz sollen Ukraine-Geflüchtete mit einem Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG), die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten – vorausgesetzt, sie sind bedürftig. Das bedeutet: niedrigere Regelleistungen, keine Vermögens- und Erwerbstätigenfreibeträge mehr, nur eine Minimalversorgung im Krankheitsfall, diskriminierende Bezahlkarten sowie keine Leistungen zur Arbeitsmarktintegration.
Hier eine Zusammenfassung in der Tagesschau: https://t1p.de/e8sh9
Ministerielle Kurzzusammenfassung des Referentenentwurfs zum „Leistungsrechtsanpassungsgesetz“ vom 08.08.2025: https://t1p.de/vdi83
Referentenentwurf vom 08.08.2025: https://t1p.de/1neg7
Synopse zum Referentenentwurf: https://t1p.de/j2h5q
Alle Unterlagen auf der Tacheles Webseite unter: https://t1p.de/kfimf
Immerhin fordert die Regierung in der Verbändeanhörung diesmal mit einer Frist von zehn Tagen zur Stellungnahme auf und legt sogar eine Synopse vor, aus der die geplanten Änderungen hervorgehen. Im vergangenen Jahr gab es dagegen Fristen von teils unter einem Tag – siehe hier: https://t1p.de/eztfc
Du/Sie möchtest/möchten eine Anzeige im Newsletter schalten?
Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten
3. Wichtiges EuGH-Urteil vom 1.8.2025: Elternteil eines EU-angehörigen Kindes hat Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG und auf Leistungen nach dem SGB II
---------------------
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 1. August 2025 eine wichtige Entscheidung getroffen, die für die Beratung von Unionsbürger*innen von großer Bedeutung ist:
Der Elternteil eines Kindes mit EU-Staatsangehörigkeit hat Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG – auch dann, wenn das Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Besonders relevant ist dies, weil damit auch ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII verbunden ist. Bisher kam es gerade bei nicht verheirateten Eltern mit gemeinsamen EU-angehörigen Kindern häufig zu Problemen: Ein Elternteil wurde vom Jobcenter von Leistungen ausgeschlossen, insbesondere wenn das Kind noch nicht schulpflichtig war. Der EuGH hat nun klargestellt: Dies ist mit EU-Recht nicht vereinbar.
Zum EuGH-Urteil vom 1.8.2025, C-397/23: https://t1p.de/wi4i2
Ausführliche Darstellung und Bewertung auf der GGUA-Webseite: https://t1p.de/kx1ab
4. VZ NRW: Umwandlung eines Kontos in ein Pfändungsschutzkonto auch möglich, wenn es im Minus ist
----------------------------------------------------------------------------
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 14.07.2025: Ein Verbraucher wandte sich an die Kölner Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, weil die Kreissparkasse Köln (KSK) sich weigerte, sein bestehendes Zahlungskontos in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Die Bank begründete dies damit, dass das Konto noch im „Minus“ sei, also einen negativen Saldo aufwies. Die rechtliche Lage ist jedoch eindeutig: „Verbraucher:innen können jederzeit von ihrem Kreditinstitut verlangen, dass ein Zahlungskonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird“, erklärt Marcus Köster, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. „Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn das Konto im Minus ist.“
Weitere Infos: https://t1p.de/vmjjp
5. Stefan Sell mit einem Blick in die Kelleretage des Integrationsprozesses
------------------------------------------------------
Es ist zum Dauer-Kopfschütteln. Da wird das Land überzogen mit immer hysterischer daherkommenden Debatten über Bürgergeld-Bezieher, die angeblich alle nicht arbeiten wollen und lieber in der Transfer-Hängematte am Pool den Sommer genießen und das man die am besten alle zur Arbeit im Park verpflichten sollte.
Und auf der anderen, der stillen Seite des Bürgergeldes sehen wir einen kontinuierlichen Rückgang der geförderten Beschäftigung, sowohl bei den Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II wie auch bei dem erst seit 2019 existierenden höherwertigen, weil auf eine längerfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgerichteten Instrument der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II. Die Entwicklung der Eintritte in diese öffentlich geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten wie auch der Teilnehmerzahlen im langjährigen Vergleich sprechen eine deutliche Sprache.
Alles Weitere mit konkreten Zahlen hier: https://t1p.de/9uijq
6. Krankengeld endet: Welche Ansprüche haben Betroffene?
--------------------------------------
In der Vorsorge wird ein Überblick gegeben: Wer lange Zeit nicht arbeiten kann, bekommt Krankengeld von der Kasse. Doch auch das wird nicht ewig ausgezahlt. Wie es danach weitergehen kann - mit ALG 1 oder Bürgergeld. Ein Überblick.
Mehr: https://t1p.de/7dkk7
7. Jetzt im Sozialportal.net eintragen – gemeinsam für mehr Rechtsmobilisierung!
-------------------------------------------------
Sie beraten, unterstützen oder setzen sich für Hilfebedürftige ein?
Sie suchen Ansprechpartner*innen für eine Verweisberatung?
Dann machen Sie Ihr Angebot im bundesweiten Sozialportal.net sichtbar!
Das neu aufgestellte Sozialportal bietet jetzt eine komfortable Umkreissuche – die Ergebnisse lassen sich wahlweise auf einer interaktiven Karte oder als Tabellenliste darstellen.
Mittlerweile sind fast 20.000 Einträge vorhanden.
Ob Beratungsstelle, Rechtsanwält*in oder Selbsthilfeinitiative – hier finden Ratsuchende schnell die passende Hilfe zu Sozialrecht, Mietrecht, Schulden, Gesundheit, Migration und vielem mehr.
Ihre Vorteile:
Kostenlos für Beratungsstellen und Selbsthilfeinitiativen
Feste Ansprechpartner für Verweisberatung
Nur 10 €/Monat für Rechtsanwält*innen
Anmeldung in nur 5 Minuten
???? Jetzt eintragen: www.sozialportal.net
???? Unterstützen Sie die Bekanntmachung:
Banner in verschiedenen Größen zum Einbinden auf Ihrer Homepage finden Sie hier:
https://sozialportal.net/ueber-uns
Gemeinsam machen wir Beratung und Unterstützung für alle leicht auffindbar – bundesweit und trägerübergreifend.
Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Suchmaschine für sozialrechtliche Stellen, ebenso wie Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!
8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
-----------------------------------------------------------------
In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.
- 25./26. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 29./30. Okt. 2025 als Online-Seminar
- 17./18. Nov. 2025 als Online-Seminar
- 01./02. Dez. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
----------------------------------------------------------------------------------------
In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt
- 29./30. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 27./28. Okt. 2025 als Online-Seminar
- 24./25. Nov. 2025 als Online-Seminar
- 08./09. Dez. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2025 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
----------------------------------------------
In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld und wenn für die Sept. Fortbildung schon die geplanten Änderungen vorliegen zur „Neue Grundsicherung“, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:
- 15. Sept. - 19. Sept. 2025 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
11. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
-----------------------------------------------
In diesem zweitägigen Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 08./09. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 03./04. Nov. 2025 als Online-Seminar
- 16./17. Dez. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
12. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
--------------------------------------------------------------------------
In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick darüber gegeben, welche Sozialleistungen neben BAföG, BAB und Ausbildungsvergütung für Auszubildende und Studierende erbracht werden können.
Es wird der Frage nachgegangen, welche Ausbildungsarten SGB II – aufstockungsfähig sind und unter welchen Voraussetzungen in sonstigen Lebenslagen und Härtefällen ausgeschlossene Leistungen doch erbracht werden können. Außerdem wird vermittelt, wie BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung und Arbeitseinkommen anzurechnen ist. Ebenso wird das Thema der internationalen Studierenden behandelt.
Diese findet statt
- 02. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 27. Nov. 2025 als Online-Seminar
- 22. Dez. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/x47z1
13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
------------------------------------------------------------------------------------
In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt
- 06. Okt. 2025 als Online-Seminar
- 29. Nov. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
14. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
-----------------------------------------------
In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 11. Nov. 2025 als Online-Seminar
- 18. Dez. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
---------------------------------------------------
Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 01. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 23. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 10. Nov. 2025 als Online-Seminar
- 15. Dez. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
----------------------------------------------------------------------------
Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 07. Okt. 2025 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
------------------------------------------
In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz bzw. „Neue Grundsicherungesetz“, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 10. Okt. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
---------------------------------------------------------------------
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
- 20./21. August 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/6vi0s
- 17./18. November 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/83hs0
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
---------------------------------------------------------------------
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 14. Oktober 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/x7f23
Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII)
---------------------------------------------------------------------
Im Rahmen der Fortbildung gibt Frank Jäger einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschieden Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und ihre Beziehung zu den sogenannten vorrangigen Leistungen. Er erläutert u.a. die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Bürgergeld und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel und Grundsicherung nach dem vierten Kapitel SGB XII.
Zudem stehen die Unterschiede zwischen dem SGB II und dem SGB XII in Bezug auf die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Heranziehung von Einkommen und Vermögen sowie verfahrensrechtliche Regelungen im Fokus. Aus dem Blickwinkel der weniger bekannten SGB-XII-Normen werden einerseits praxisrelevante Unterschiede dargestellt und auf der anderen Seite wird auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen. Die Praxis der Leistungsgewährung wird einem kritischen Blick unterzogen, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten.
- 22. September 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/0pp2z
- 03. Dezember 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/elnvt
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
« zurück