Hamburger Senat plant Bezahlkarte für SGB II- /SGB XII -Leistungsbeziehende – ein Angriff auf Grundrechte
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Hamburger Senat plant Bezahlkarte für SGB II- /SGB XII -Leistungsbeziehende – ein Angriff auf Grundrechte
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Laut einer Mitteilung der Hamburger Linken bereitet der rot-grüne Senat ein Vorprojekt zur Einführung der Bezahlkarte für Empfänger*innen von Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII vor. Die Linke schlägt zu Recht Alarm: Die Bezahlkarte ist nichts anderes als ein autoritäres Kontrollinstrument zur Disziplinierung und Entrechtung von Menschen in Armut.
Mehr dazu in der taz: https://t1p.de/p97ig und im Neuen Deutschland: https://t1p.de/y8h6s
Kommentar:
Die Bezahlkarte ist kein harmloses Verwaltungstool – sie stellt einen massiven Eingriff in die Lebensrealität und Selbstbestimmung der Betroffenen dar. Sie verhindert gezielt Teilhabe: Zahlungen auf Flohmärkten, bei Kleinanzeigen, in vielen kleinen Läden oder beim Bäcker um die Ecke werden verunmöglicht. Bargeld wird ersetzt durch eine Karte mit Einschränkungen – Kontrolle statt Vertrauen, Gängelung statt Unterstützung.
Besonders perfide: Dieser Angriff auf die Würde findet nicht unter einer rechten Regierung statt, sondern unter SPD und Grünen. Hamburg war im Februar 2024 das erste Bundesland, das die sogenannte „SocialCard“ für Geflüchtete eingeführt hat – ein Pilotprojekt, das auf Entrechtung und Isolation zielt. Jetzt soll die gleiche entwürdigende Logik auf alle Menschen im Leistungsbezug nach SGB II und SGB XII ausgeweitet werden.
Das ist ein sozialpolitischer Tabubruch, ein Angriff auf grundlegende Rechte. Wer ernsthaft glaubt, dass man Menschen durch digitale Leinenführung „besser integrieren“ oder „sinnvoll steuern“ kann, betreibt keine Sozialpolitik, sondern Überwachungspolitik.
Fakt ist: Die Bezahlkarte ist Ausdruck eines tiefsitzenden Misstrauens gegenüber Armen. Sie schürt Ausgrenzung, erschwert das Leben im Alltag und behandelt Bedürftige wie Menschen zweiter Klasse.
Fakt ist auch: Wer schweigt, macht sich mitschuldig. Dieser autoritäre Umbau des Sozialstaats darf nicht stillschweigend hingenommen werden. Es braucht jetzt massiven gesellschaftlichen Widerspruch, laut, öffentlich, parteiintern, zivilgesellschaftlich.
Denn eines ist klar: Wenn solche Methoden Schule machen, ist der Weg in einen entmenschlichenden Staat vorgezeichnet – einen, der Armut nicht bekämpft, sondern Menschen in Armut.
Ausführliche Kritik zur Bezahlkarte bietet die Gesellschaft für Freiheitsrechte: https://t1p.de/rphba
2. Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs
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Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, den Familiennachzug für diese Gruppe für zwei Jahre auszusetzen.
Betroffen sind Ausländerinnen in Deutschland, die zwar nicht als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge gelten, denen aber in ihrem Herkunftsland schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Der Nachzug von Ehepartnerinnen, Kindern oder Eltern wird ihnen damit für zwei weitere Jahre verwehrt – ungeachtet der individuellen Notlagen.
Die GGUA (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender) stellt aktuelle Hinweise zum Umgang mit dem ab dem 24.07.2025 geltenden Gesetz zur Verfügung: https://t1p.de/gvbhp
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3. Juli-Ausgabe des Sozialrecht Justament
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Mit Kommentierungen zu verschiedenen BSG-Entscheidungen zur vorläufigen Leistungsgewährung sowie zur Hemmung der Verjährung durch Pfändungsversuchen durch den Forderungseinzug des Sozialleistungsträgers.
Mehr dazu hier: https://t1p.de/bpo74
4. NRW- Landesregierung bekräftigt Recht auf politische Teilhabe gemeinnütziger Organisationen
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Im April dieses Jahres stellte die AfD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag eine Große Anfrage zur „politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ (Drucksache MMD18-13444). Ziel war offensichtlich, gemeinnützige Organisationen – insbesondere solche, die sich für Vielfalt und gegen Rechtsextremismus einsetzen – durch das Infragestellen ihrer Gemeinnützigkeit politisch unter Druck zu setzen. In der Anfrage wurden konkrete Demonstrationen und teilnehmende Organisationen namentlich aufgeführt.
Die nun vorliegende Antwort des nordrhein-westfälischen Finanzministers (Drucksache 18-14721) ist eindeutig und unmissverständlich: Die Landesregierung teilt die Auffassung der AfD ausdrücklich nicht.
Stattdessen bekräftigt sie: Es gibt kein generelles Gebot politischer Neutralität für zivilgesellschaftliche, staatlich geförderte Organisationen – solange deren Aktivitäten im Rahmen ihrer satzungsgemäßen und gemeinnützigen Zwecke erfolgen. Gemeinnützige Organisationen dürfen sich politisch äußern, an Demonstrationen teilnehmen und aktiv an gesellschaftlichen Debatten mitwirken, sofern sie nicht parteipolitisch agieren.
Besonders deutlich wird dies in der Stellungnahme der Landesregierung:
„Zivilgesellschaftliches Engagement im Zusammenschluss engagierter Bürgerinnen und Bürger, für ein friedliches, vielfältiges und respektvolles Zusammenleben, das auch menschen- und demokratiefeindliche Phänomene benennt und Extremismus sowie Radikalisierung entgegentritt, ist damit ein integraler Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, der die Landesregierung uneingeschränkt verpflichtet ist.“ (S. 16)
„Während somit der Staat als Zuwendungsgeber selbstverständlich zur Neutralität verpflichtet ist, wäre es ein grundlegendes Missverständnis des freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens anzunehmen, die der Sphäre der Zivilgesellschaft zuzuordnenden Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger seien im Rahmen der Ausübung ihrer grundrechtlich geschützten Freiheiten ebenfalls zu politischer Neutralität verpflichtet.“ (S. 17)
Zudem stellt die Landesregierung klar, dass sie keine politischen Bewertungen zivilgesellschaftlicher Organisationen vornimmt und keine Informationen über deren politische Aktivitäten oder Ausrichtungen erhebt – weder im Rahmen von Förderentscheidungen noch darüber hinaus.
???? Antwort der Landesregierung: Drucksache 18-14721
Kurzbemerkung:
Eine erfreulich klare, überfällige und notwendige Antwort der NRW-Landesregierung: Es gibt kein Gebot politischer Neutralität für zivilgesellschaftliche Organisationen. Diese Position sollten sich auch AfD, CDU/CSU – insbesondere Politiker wie Merz, Linnemann und Söder – endlich zu eigen machen. Denn es war nicht nur die AfD, die nach der Bundestagswahl 2021 mit einer Kleinen Anfrage (551 Fragen!) versuchte, zivilgesellschaftliche Akteure wie CORRECTIV, BUND oder Greenpeace ins Visier zu nehmen.
???? Hintergrundbericht bei Legal Tribune Online (LTO): https://t1p.de/kdzgw
???? Handreichung des Paritätischen Gesamtverbands zur politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen: https://t1p.de/t44wt
5. Krankenversicherung bei Haftantritt
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Bei einer Inhaftierung endet in der Regel die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, da die Justiz die Gesundheitsversorgung übernimmt. Damit stellt sich die Frage, was mit der gesetzlichen Krankenversicherung passiert. Die Schuldner- und Insolvenzberatung für den Berliner Justizvollzug des Vereins für die Berliner Stadtmission hat sich mit dieser Situation beschäftigt und Merkblätter mit Handlungsempfehlungen veröffentlicht. https://bag-s.de/krankenversicherung-bei-haftantritt-was-ist-zu-tun
6. BSG: Rücknahme einer vorläufigen Bewilligung von Grundsicherungsleistungen unzulässig
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Als speziellere Regelung für den Ausgleich zu Unrecht erhaltenen Arbeitslosengelds II ist sowohl in den Fällen anfänglicher Rechtswidrigkeit als auch der nachteiligen Änderung in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen die abschließende Feststellung des Leistungsanspruchs nach Maß-gabe des § 41a Absatz 3 SGB II vorrangig. § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3 SGB X ist in diesen Fällen nicht anwendbar. BSG, Urteil vom 16.07.2025 - B 7 AS 19/24 R (Terminbericht)
Prävention
7. Deutsches Institut für Menschenrechte: Tagung „Armut und Recht“ (17.–19. November 2025 in Berlin)
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Die Tagung widmet sich der Ausgestaltung und Anwendung des nationalen Rechts in Deutschland und deren Auswirkungen auf armutsbetroffene Menschen. Sie bietet Raum für einen rechtskritischen, interdisziplinären Austausch – zwischen Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaft, weiteren Fachdisziplinen sowie zwischen Praxis und Wissenschaft.
???? Mehr Informationen zur Tagung: https://t1p.de/j37wc
Hinweis: Für Teilnehmende steht ein Budget zur Verfügung, um Reise- und Unterkunftskosten zu decken.
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8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.
- 25./26. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 29./30. Okt. 2025 als Online-Seminar
- 17./18. Nov. 2025 als Online-Seminar
- 01./02. Dez. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt
- 29./30. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 27./28. Okt. 2025 als Online-Seminar
- 24./25. Nov. 2025 als Online-Seminar
- 08./09. Dez. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2025 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld und wenn für die Sept. Fortbildung schon die geplanten Änderungen vorliegen zur „Neue Grundsicherung“, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:
- 15. Sept. - 19. Sept. 2025 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
11. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 08./09. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 03./04. Nov. 2025 als Online-Seminar
- 16./17. Dez. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
12. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick darüber gegeben, welche Sozialleistungen neben BAföG, BAB und Ausbildungsvergütung für Auszubildende und Studierende erbracht werden können.
Es wird der Frage nachgegangen, welche Ausbildungsarten SGB II – aufstockungsfähig sind und unter welchen Voraussetzungen in sonstigen Lebenslagen und Härtefällen ausgeschlossene Leistungen doch erbracht werden können. Außerdem wird vermittelt, wie BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung und Arbeitseinkommen anzurechnen ist. Ebenso wird das Thema der internationalen Studierenden behandelt.
Diese findet statt
- 02. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 27. Nov. 2025 als Online-Seminar
- 22. Dez. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/x47z1
13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt
- 08. Aug. 2025 als Online-Seminar
- 06. Okt. 2025 als Online-Seminar
- 29. Nov. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
14. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 11. Nov. 2025 als Online-Seminar
- 18. Dez. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 23. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 10. Nov. 2025 als Online-Seminar
- 15. Dez. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 07. Okt. 2025 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz bzw. „Neue Grundsicherungesetz“, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 10. Okt. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
- 20./21. August 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/6vi0s
- 17./18. November 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/83hs0
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 14. Oktober 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/x7f23
20. Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII)
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Im Rahmen der Fortbildung gibt Frank Jäger einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschieden Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und ihre Beziehung zu den sogenannten vorrangigen Leistungen. Er erläutert u.a. die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Bürgergeld und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel und Grundsicherung nach dem vierten Kapitel SGB XII.
Zudem stehen die Unterschiede zwischen dem SGB II und dem SGB XII in Bezug auf die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Heranziehung von Einkommen und Vermögen sowie verfahrensrechtliche Regelungen im Fokus. Aus dem Blickwinkel der weniger bekannten SGB-XII-Normen werden einerseits praxisrelevante Unterschiede dargestellt und auf der anderen Seite wird auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen. Die Praxis der Leistungsgewährung wird einem kritischen Blick unterzogen, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten.
- 22. September 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/0pp2z
- 03. Dezember 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/elnvt
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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