Justizia
 
 

Zur anstehenden Bürgergeld-Reform

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Zur anstehenden Bürgergeld-Reform
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Die Diskussion über eine Reform des SGB II nimmt Fahrt auf. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas will nach der Sommerpause einen Entwurf für eine Bürgergeld-Reform vorlegen. Die Reform soll 2026 in Kraft treten.

Begleitet wird das Ganze vom Schüren von Ressentiment, populistischer Hetze und Falschinformationen: Es ist die Rede von anscheinend zunehmender Schwarzarbeit, kriminellen Clanstrukturen und angeblichem Wohnen in 100-Quadratmeter-Wohnungen für 2.000 Euro monatlich – nun müsse endlich gehandelt werden. So zumindest hat Bundeskanzler Merz letzte Woche die Debatte eröffnet. Und wie es aus Sicht der Union üblich ist, wird nach unten getreten: Natürlich sollen die Leistungsbeziehenden verantwortlich sein – nicht etwa die ausufernden Mieten oder das Fehlen wirksamer Mietpreisbremsen.

Überblick in Die Welt: https://t1p.de/jrzr8
Kritische Stimmen in der taz: https://t1p.de/t2gfn und https://t1p.de/oue85

Kommentar:
Es ist zu erwarten, dass die geplante Reform des SGB II zahlreiche Verschärfungen mit sich bringen wird. Absehbar sind unter anderem eine deutliche Ausweitung der Erwerbsobliegenheit und Arbeitspflichten sowie eine Verschärfung von Sanktionen und Mitwirkungspflichten.

Zudem stehen mögliche Kürzungen der Unterkunftskosten in Form von Pauschalen im Raum, ebenso wie die Abschaffung der Karenzzeiten und der Versuch, die Regelleistungen abzusenken – um nur einige der großen Punkte zu nennen.

Es ist absehbar, dass der Referentenentwurf zahlreiche verfassungsrechtlich bedenkliche Regelungen enthalten wird. Es wird harte Arbeit notwendig sein, diese Vorschläge bereits im Gesetzgebungsverfahren zu entkräften. Ebenso wird die SPD gefordert sein: Wird sie jede Verschärfung mittragen – oder klare sozialdemokratische Akzente setzen und rote Linien ziehen?

2. Anmerkungen zum Sommerinterview von Friedrich Merz und seinem Vorschlag, die vom Staat erstatteten Wohnkosten für Bürgergeld-Empfänger*innen zu begrenzen
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Im ARD-Sommerinterview hat Friedrich Merz vorgeschlagen, die vom Staat übernommenen Wohnkosten für Bürgergeld-Empfänger*innen zu begrenzen. Er brachte dabei unter anderem eine Pauschalisierung der Wohnkosten, geringere Sätze oder eine Begrenzung der geförderten Wohnungsgrößen ins Spiel.

Merz schwadronierte davon, dass Bürgergeld-Empfänger*innen teilweise in Wohnungen leben würden, „die sich eine normale Arbeitnehmerfamilie nicht leisten könne“ – bis zu 100 Quadratmeter groß und mit einer Miete von bis zu 2.000 Euro monatlich. Er kündigte an, hier „durchgreifen“ zu wollen, um die ausufernden Kosten zu begrenzen, und suggerierte, dadurch Milliarden einsparen zu können.

Dazu grundsätzlich:
Das BVerfG hat entschieden, dass angemessene Unterkunftskosten ein Teil des menschenwürdigen Existenzminimums und entsprechend vom Staat zu tragen sind.
Der einzige Spielraum der besteht, ist über die Angemessenheit zu diskutieren.
Eine Pauschale wäre nur dann zulässig, wenn sie so bemessen ist, dass Leistungsbeziehende damit jederzeit im unteren Preissegment eine Wohnung anmieten können. Das würde die künftig zu leistenden Wohnkosten im SGB II eher erhöhen als senken.

Tatsächlich erhöhen große Wohnungskonzerne wie Vonovia & Co regelmäßig die Mieten – und lassen sich diese Mietsteigerungen von den Jobcentern über die Wohnkostenübernahme finanzieren. Um dieses Geschäftsmodell zu beenden, müssten nicht die staatlichen Leistungen gedeckelt werden, sondern die Mieten selbst. Schon jetzt leben viele Bürgergeld-Beziehende in beengten und überbelegten Wohnungen und sind häufig bürokratischen Schikanen ausgesetzt.

Im Jahr 2023 erhielten rund 325.000 Bedarfsgemeinschaften im Bürgergeldbezug – das entspricht etwa 12,2 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften – nicht die tatsächlichen Ausgaben für Unterkunft und Heizung erstattet. Betroffene mussten im Schnitt rund 103 Euro monatlich, also etwa 16 Prozent der tatsächlichen Wohnkosten, aus dem Regelbedarf oder aus eigenen Ersparnissen finanzieren. Am stärksten betroffen waren Leistungsbeziehende in Freiburg und Frankfurt am Main; am höchsten war die Wohnkostenlücke mit 338 Euro pro Monat in Stuttgart.

→ Link zur Wohnkostenlücke 2023: https://t1p.de/q0hdl
→ Anfrage zur Wohnkostenlücke 2024 (beantragt von den Linken am 9.7.2025): https://t1p.de/ams9l

Fazit:
Der Vorstoß von Merz läuft darauf hinaus, Bürgergeld-Beziehende aus den Städten in Ghettos oder aufs Land zu verdrängen – denn bezahlbarer Wohnraum ist in den Städten kaum noch zu finden. Statt Mieten zu begrenzen und den sozialen Wohnungsbau zur Chefsache zu machen, wird versucht, Leistungsbeziehende weiter unter Druck zu setzen. Klar ist schon jetzt: Sollte ein entsprechendes Gesetz überhaupt verabschiedet werden, ist zu erwarten, dass die Gerichte eine pauschalierte unterdeckte Unterkunftskosten wieder kassieren

3. Untersuchung: Geringere Ausbildungs- und Beschäftigungschancen junger Menschen aus SGB-II-Elternhäusern
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Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung vorgenommen, Bildungsgerechtigkeit zu fördern und junge Menschen beim Einstieg ins Berufsleben durch eine Qualifizierungsoffensive zu unterstützen. Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) unterstreicht die Dringlichkeit dieses Vorhabens:

Das familiäre sozioökonomische Umfeld junger Menschen, die in Haushalten mit längerfristigem SGB-II-Bezug aufwachsen, wirkt sich negativ auf ihren Ausbildungserfolg und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt aus.

→ Zur IAB-Studie: https://t1p.de/qldyo

Kommentar:
Bildungsgerechtigkeit entsteht nicht durch die Kürzung von Regelleistungen, pauschalierten (und damit oft unzureichenden) Mietkostenerstattungen oder durch eine Verschärfung von Sanktionen.

Sie entsteht durch echte gesellschaftliche Teilhabe – mit bedarfsdeckenden Leistungen, einer verlässlichen Übernahme der Unterkunftskosten und Fördern statt Fordern.

4. Rundbrief Flüchtlingsrat NRW: Umgang mit dem Leistungsausschluss für Dublin-Fälle
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Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) informiert in seinem Schnellbrief vom 12.06.2025 über Anwendungsempfehlungen des Bundesinnenministeriums (BMI) zur möglichen Leistungskürzung nach § 1 Abs. 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Diese Regelung sieht einen vollständigen Leistungsausschluss für Schutzsuchende vor, für die nach der Dublin-III-Verordnung ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist. Der StGB NRW verweist dabei auf mehrere Beschlüsse von Sozialgerichten, die diese Leistungsausschlüsse aufgrund europa- und verfassungsrechtlicher Bedenken als rechtswidrig eingestuft haben.

Eine Übersicht entsprechender Gerichtsentscheidungen stellt die GGUA in einem Schreiben vom 01.07.2025 zur Verfügung.

→ Weitere Informationen: https://t1p.de/0rer6

5. Wohnungslosenstatistik: 474.700 untergebrachte wohnungslose Personen Ende Januar 2025 in Deutschland
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Das Statistische Bundesamt hat am 8. Juli 2025 aktuelle Zahlen zur amtlich erfassten Wohnungslosigkeit veröffentlicht. Demnach waren zum Stichtag 31. Januar 2025 insgesamt rund 474.700 Menschen aufgrund von Wohnungslosigkeit untergebracht – ein Anstieg um 8 % gegenüber dem Vorjahr (2024: 439.500 Personen).

Zwar ist dieser Zuwachs zum Teil auf verbesserte Meldestrukturen zurückzuführen, dennoch unterstreichen die Zahlen erneut den dringenden Handlungsbedarf in der Wohnungslosenhilfe.

Auffällige Altersstruktur: Fast die Hälfte unter 25 Jahre alt
Besonders alarmierend ist der weiterhin hohe Anteil junger Menschen unter den Wohnungslosen: 41 % der untergebrachten Personen sind jünger als 25 Jahre – das entspricht rund 194.600 Menschen. Auch wenn dieser Anteil gegenüber dem Vorjahr (40 %) nur leicht gestiegen ist, verweist er auf strukturelle Versäumnisse in der Prävention von Jugendwohnungslosigkeit und auf fehlende passgenaue Hilfen.

Wohnungslosigkeit trifft besonders Menschen mit Migrationshintergrund
Ein großer Teil der untergebrachten wohnungslosen Personen hat keine deutsche Staatsangehörigkeit: 86 % sind Ausländer*innen, allein 29 % (137.800 Personen) stammen aus der Ukraine. Zwar hat sich das Wachstum dieser Gruppe im Vergleich zu den Vorjahren verlangsamt, doch bleibt die Lage angespannt: Viele Betroffene verfügen auch nach einem abgeschlossenen Schutzverfahren weiterhin über keinen regulären Wohnraum.

Haushaltsstrukturen: Familien besonders stark betroffen
Die Statistik zeigt, dass Wohnungslosigkeit nicht nur Einzelpersonen betrifft:
Paare mit Kindern bilden mit rund 163.400 Personen (34 %) die größte Gruppe,
dicht gefolgt von Alleinstehenden mit rund 159.800 Personen (ebenfalls 34 %).
Alleinerziehende machen etwa 17 % der untergebrachten Wohnungslosen aus.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass Wohnungslosigkeit alle Lebenslagen betrifft – insbesondere auch Familien. Die spezifischen Bedarfe von Eltern mit Kindern und Alleinerziehenden müssen dringend berücksichtigt werden.

→ Mehr Infos beim Paritätischen: https://t1p.de/0wra4
→ Pressemitteilung von Destatis: https://t1p.de/j43am

Kommentar:
Nicht selten sind Jobcenter und Sozialämter selbst mitverantwortlich für die Entstehung von Wohnungslosigkeit. Wenn Erstanträge über Monate hinweg unbearbeitet bleiben, wenn Kautionen aufgrund geringfügiger Mietüberschreitungen abgelehnt werden, wenn die Hürden für Mietschuldenübernahmen unnötig hoch sind oder die Aussagen junger Menschen aus Elternhäusern pauschal in Frage gestellt werden – und sie dadurch keine Unterkunftskosten vom Amt bewilligt bekommen –, dann wird Wohnungslosigkeit produziert statt verhindert.
Zudem ist die Abweisung von wohnungslosen EU-Bürger*innen oder Drittstaatsangehörigen aus Notunterkünften oder der kommunalen Obdachlosenhilfe wegen fehlender Ansprüche auf SGB II oder SGB XII grundsätzlich rechtswidrig. Hier muss dringend die Verwaltungspraxis dieser Einrichtungen auf den Prüfstand gestellt werden.

6. Sozialstaatsreform: Für einen zukunftsfähigen Staat
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Die Initiative für einen handlungsfähigen Staat verfolgt das Ziel, die Effizienz und Bürgernähe der deutschen Verwaltung durch umfassende Reformen zu stärken.
Gegründet wurde die Initiative von der Medienmanagerin und Aufsichtsrätin Julia Jäkel, den ehemaligen Bundesministern Peer Steinbrück und Thomas de Maizière sowie dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle. Die beteiligten Expert*innen sollen gemeinsam konkrete Vorschläge erarbeiten, wie staatliche Strukturen in Deutschland zukunftsfähig gestaltet werden können.

→ Zum Grundlagendokument der Initiative: https://t1p.de/w5zyw
→ Zusammenfassung in der Frankfurter Rundschau: https://t1p.de/3qrhb
→ Abschlussbericht der AG zur Staatsreform: https://t1p.de/nt9sh

Vorschläge im Bereich Sozialrecht:
Im sozialrechtlichen Teil des Abschlussberichts heißt es unter anderem:
„Die Zuständigkeit für alle Leistungen der sozialen Sicherung wird innerhalb der Bundesregierung gebündelt – vorzugsweise in einem Bundesministerium, alternativ in zwei Bundesministerien.“
(Vgl. Soziales Nr. 23–26, Seite 22 des Berichts)

Der Abschlussbericht dürfte damit zur Grundlage für zahlreiche künftige Änderungen im Sozialrecht werden – mit potenziell weitreichenden Folgen für die Struktur staatlicher Unterstützungsleistungen.

Kritik aus der Praxis:
Der Paritätische Gesamtverband äußert sich kritisch zur Zusammensetzung der Reformkommission. In einer Stellungnahme wird betont, dass die Perspektive und Erfahrung der Praxis – also der freien Wohlfahrtspflege und sozialer Träger – unverzichtbar für eine realitätsnahe Sozialstaatsreform sei.

→ Stellungnahme des Paritätischen: https://t1p.de/3wupw

7. Wuppertal/Solingen: Aktuelle Infos zum rassistischen Mordanschlag in Solingen und zur Vertuschung des rechtsextremen Hintergrunds durch Polizei und Justiz
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In der Nacht vom 25. März 2024 kam es in Solingen zu einem Brandanschlag auf ein überwiegend von migrantischen Menschen bewohntes Haus. Dabei wurde eine bulgarisch-türkische Familie getötet: Katya Zhilova, Kancho Zhilov sowie Galia Kancheva Zhilova (2 Jahre) und Emily Kancheva Zhilova (4 Monate). Nur durch einen Sprung aus dem Fenster im dritten Stock konnten Nihat und Ayshe K. gemeinsam mit ihrem kleinen Sohn den Flammen entkommen. Sie überlebten schwer verletzt.

Auf Druck der Nebenklagevertreterin, Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, wurde bekannt, dass in der Wohnung und Garage des Täters sowie auf einer Festplatte nationalsozialistische Propaganda und weitere rechtsextreme Inhalte gefunden wurden – Inhalte, die von der Polizei aus der Ermittlungsakte herausgehalten wurden.

Dies stellt einen Skandal von Polizei und Justiz dar. Der rechtsextreme Kontext wird von den Wuppertaler Sicherheitsbehörden systematisch geleugnet.

Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız hat Strafanzeige gegen den Wuppertaler Polizeipräsidenten Markus Röhrl sowie gegen einzelne Beamt*innen des Staatsschutzes wegen Zurückhaltung von Beweismitteln gestellt – Beweise, die auf die rechtsextreme Gesinnung des Täters hinweisen.

Weitere Informationen:
???? Lexikon-Eintrag "Tödlicher Brand in Solingen 2024" bei Belltower News: https://t1p.de/x0khy

???? Prozessberichte bei Adelet Solingen: https://t1p.de/hfcsg

Nächste Prozesstage:
Freitag, 25. Juli
Montag, 28. Juli
Mittwoch, 30. Juli – Urteilsverkündung geplant
Ort: Landgericht Wuppertal

Uhrzeiten:
8:30 Uhr: Mahnwache
9:15 Uhr: Prozessbeginn

Es gibt einen Spendenaufruf zur Unterstützung der Hinterbliebenen, um ihnen die Anwesenheit beim Prozess zu ermöglichen. Ohne finanzielle Hilfe müssten sie nach Bulgarien zurückkehren. Die Spenden sollen auch die Finanzierung einer Traumatherapie sichern, da die staatlichen Hilfestrukturen in Deutschland und Bulgarien versagen.

➡️ Beteiligt euch, zeigt euch solidarisch:
https://www.goodcrowd.org/solingen-2024
oder
https://t1p.de/4z5c1

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8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

- 04./05. Aug. 2025 als Online-Seminar
- 25./26. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 29./30. Okt. 2025 als Online-Seminar
- 17./18. Nov. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt

- 11./12. Aug. 2025 als Online-Seminar
- 29./30. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 27./28. Okt. 2025 als Online-Seminar
- 24./25. Nov. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2025 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld und wenn für die Sept. Fortbildung schon die geplanten Änderungen vorliegen zur „Neue Grundsicherung“, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

- 15. Sept. - 19. Sept. 2025 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

11. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 28./29. Juli 2025 als Online-Seminar
- 08./09. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 03./04. Nov. 2025 als Online-Seminar
- 16./17. Dez. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

12. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick darüber gegeben, welche Sozialleistungen neben BAföG, BAB und Ausbildungsvergütung für Auszubildende und Studierende erbracht werden können.
Es wird der Frage nachgegangen, welche Ausbildungsarten SGB II – aufstockungsfähig sind und unter welchen Voraussetzungen in sonstigen Lebenslagen und Härtefällen ausgeschlossene Leistungen doch erbracht werden können. Außerdem wird vermittelt, wie BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung und Arbeitseinkommen anzurechnen ist. Ebenso wird das Thema der internationalen Studierenden behandelt.

Diese findet statt

- 02. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 27. Nov. 2025 als Online-Seminar
- 22. Dez. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/x47z1

13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt

- 08. Aug. 2025 als Online-Seminar
- 06. Okt. 2025 als Online-Seminar
- 29. Nov. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

14. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 11. Nov. 2025 als Online-Seminar
- 18. Dez. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 23. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 10. Nov. 2025 als Online-Seminar
- 15. Dez. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 25. Juli 2025 als Online-Seminar
- 07. Okt. 2025 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz bzw. „Neue Grundsicherungesetz“, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 10. Okt. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 20./21. August 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/6vi0s

- 17./18. November 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/83hs0

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 14. Oktober 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/x7f23

20. Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII)
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Im Rahmen der Fortbildung gibt Frank Jäger einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschieden Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und ihre Beziehung zu den sogenannten vorrangigen Leistungen. Er erläutert u.a. die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Bürgergeld und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel und Grundsicherung nach dem vierten Kapitel SGB XII.
Zudem stehen die Unterschiede zwischen dem SGB II und dem SGB XII in Bezug auf die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Heranziehung von Einkommen und Vermögen sowie verfahrensrechtliche Regelungen im Fokus. Aus dem Blickwinkel der weniger bekannten SGB-XII-Normen werden einerseits praxisrelevante Unterschiede dargestellt und auf der anderen Seite wird auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen. Die Praxis der Leistungsgewährung wird einem kritischen Blick unterzogen, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten.

- 22. September 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/0pp2z

- 03. Dezember 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/elnvt

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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