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Sozialgericht Karlsruhe äußert verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Regelleistungen der Jahre 2021–2023 und ordnet Vernehmung eines BMAS-Referatsleiters an

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Sozialgericht Karlsruhe äußert verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Regelleistungen der Jahre 2021–2023 und ordnet Vernehmung eines BMAS-Referatsleiters an
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Das Sozialgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 17. April 2025 - S 12 AS 2069/22 erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfsstufen nach § 20 SGB II für die Jahre 2021 bis 2023 geäußert. Im zugrunde liegenden Verfahren verlangt das Gericht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Beantwortung eines ausführlichen Fragenkatalogs zur Herleitung und Anpassung der Regelsätze. Zudem hat es die persönliche Vernehmung eines zuständigen Referatsleiters des BMAS auf den 24. Juni 2025 terminiert.

Kritik des Gerichts an der aktuellen Rechtslage und Verwaltungspraxis:
Die Regelbedarfsstufen seien insbesondere in den pandemie- und inflationsgeprägten Jahren 2021 bis 2023 evident unzureichend angepasst worden. Das Gericht verweist dabei unter anderem auf folgende Gesichtspunkte:

Die Erhöhung der Regelsätze zum 1. Januar 2022 um lediglich 0,76 % sei in Anbetracht einer gleichzeitig zweistelligen Inflationsrate verfassungsrechtlich nicht vertretbar.
Für Alleinstehende ergebe sich zwischen 2021 und 2023 ein kumulativer Kaufkraftverlust von rund 835 € brutto. Auch unter Berücksichtigung pandemiebedingter Einmalhilfen verbleibe ein Netto-Defizit von etwa 485 €.
Die dem Mischindex zugrundeliegende Systematik – insbesondere der 18-monatige Zeitverzug der statistischen Datenerhebung, der 70/30-Anteil von Preis- zu Lohnentwicklung sowie die nur alle fünf Jahre stattfindende Fortschreibung der EVS – führe zu einer inadäquat trägen Reaktion auf Preissteigerungen.
Verfassungsrechtlicher Maßstab:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23. Juli 2014 – 1 BvL 10/12 – betont, dass Regelleistungen fortlaufend auf ihre tatsächliche Bedarfsdeckung überprüft und bei Bedarf zeitnah angepasst werden müssen. Nach Auffassung des Sozialgerichts Karlsruhe ist dieser verfassungsrechtliche Maßstab in den streitgegenständlichen Jahren nicht eingehalten worden.

Ausblick:
Das Gericht hat angekündigt, die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zu prüfen, sollte das BMAS keine überzeugende Rechtfertigung für die Regelsatzermittlung vorlegen. Eine solche Vorlage hätte grundsätzliche Bedeutung und könnte zu einer Neubewertung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fortschreibung der Regelbedarfe nach dem SGB II und SGB XII führen.

Es wird also spannend am 24. Juni 2025!

Quellen: Beschluss des SG Karlsruhe vom 17.04.2025 – S 12 AS 2069/22: https://t1p.de/8duqe

2. CDU, CSU und SPD vereinbaren weitere Nullrunde bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Bürgergeld“)
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„Wir werden den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückführen.“ – Dieser Satz aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, unter der Rubrik „Arbeitsmarktpolitik und neue Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (bemerkenswerterweise mit „ss“ statt „ß“ – im Gegensatz zur offiziellen Schreibweise im SGB II und SGB III), bedeutet in der politischen Praxis:

Die nominalen Regelbedarfe (Regelsätze) in den Regelbedarfsstufen 1 bis 6 sollen nicht erhöht werden – weder im Jahr 2025 noch im Jahr 2026. Für die Regelbedarfsstufe 1 (alleinlebende Erwachsene) bleibt es demnach bis einschließlich Dezember 2026 bei den seit Januar 2024 geltenden 563 Euro monatlich.

Angesichts der weiterhin zu erwartenden Preissteigerungen bedeutet dies eine fortgesetzte reale Kürzung der existenzsichernden Leistungen – und somit eine faktische Absenkung des sogenannten „menschenwürdigen Existenzminimums“ im Jahr 2024 und darüber hinaus.

Hinweis (1): Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung das menschenwürdige Existenzminimum als „unverfügbaren Anspruch“ bezeichnet, der nicht real unterschritten werden darf (vgl. BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 – 1 BvL 1/09). Eine reale Erosion dieses Minimums durch politische Nullrunden stellt daher eine verfassungsrechtlich bedenkliche Entwicklung dar.

Mehr dazu bei BIAJ: https://t1p.de/fihtj

3. Sozialgerichte in Schleswig – Holstein sehr speziell: Kein Rechtsschutzinteresse bei verspäteten Rentenzahlungen?
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RA Helge Hildebrand wirft zu Recht kritische Fragen zur Rechtsprechung der Sozialgerichte in Schleswig-Holstein auf. Diese erkennen offenbar keine „unzumutbaren Nachteile“, wenn Rentenzahlungen verspätet eingehen – selbst dann nicht, wenn betroffene Rentner*innen dadurch ihre mietvertraglichen Pflichten nicht erfüllen können und Kündigungen bis hin zum Wohnungsverlust drohen.

Die hierzu ergangenen Urteile wirken weltfremd und lassen eine Sensibilität für die realen Lebensumstände der Betroffenen vermissen. Sie spiegeln vielmehr ein Rechtsverständnis wider, das sich aus einer richterlichen Perspektive im Elfenbeinturm speist – losgelöst von der sozialen Wirklichkeit.

Kurzer Hinweis: wenn kein Rechtsschutzinteresse besteht, aber wirtschaftliche Not, könnten die RentnerInnen in SH (und anderswo, auch in jedem Monat einen Antrag nach § 37a SGB XII auf ein Überbrückungsdarlehen stellen. Das ist möglich mit einem Schonvermögen bis zu 10.000 EUR pro Person. Von diesem Darlehen müssen sie dann auch nur max. 281,50 EUR (pro Monat) zurückzahlen, wirtschaftlich ein sehr gutes Geschäft für die RentnerInnen in SH, die Sozialämter und ggf. auch die Gerichte werden sich hinterher bedanken. In dieser Konstellation besteht ein Rechtsschutzinteresse.

Nun zum Aufsatz von Helge Hildebrand: https://t1p.de/inkhi

4. Zeitplan zu den Änderungen im SGB II: Neue Grundsicherung erst im Frühjahr 2026
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Carsten Linnemann, offensichtlich Sonderbeauftragter von Kanzler Merz in Sachen Bürgergeld, gibt bekannt: die Änderungen durch die Neue Grundsicherung sollen erst im Frühjahr 2026 kommen. „Wir werden erst im Frühjahr diese Reform auf den Weg bringen können“, sagte der CDU-Politiker dem Stern. Dabei gelte „Qualität vor Schnelligkeit“.

„Wenn sie sich anschauen, wie kompliziert das System ist, die Transferentzugsraten, die Schnittstellenproblematik mit anderen Systemen wie dem Wohngeld– dann wird eine Sozialstaatsreform ein Jahr dauern“, erklärte Linnemann den Zeitraum der Bürgergeld-Reform weiter. „Da darf es keinen Schnellschuss geben.“, so Linnemann.
Im Bereich der Sanktionen bahnt sich ein deutlicher Konflikt an, Linnemann möchte 100% Sanktionen, Arbeitsministerin Bas lehnt diese mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht aus 2019 ab.

Mehr dazu: https://t1p.de/obl00

5. Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert Gesetzentwurf als „Familienzerstörung von Amts wegen“
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In scharfer Form kritisiert der Flüchtlingsrat Niedersachsen den Gesetzentwurf von SPD und Union, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten „befristet“ auszusetzen mit dem die Bundesregierung den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigten für zunächst zwei Jahre ganz stoppen will, als „Familienzerstörung von Amts wegen“.

„Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, wird es fatale Auswirkungen haben auf den weiteren Integrations- und Teilhabeprozess. Der Gesetzentwurf ist geeignet, Familien zu zerstören, die schon durch die Flucht oft über lange Zeiträume auseinandergerissen wurden und nun von Amts wegen für weitere Jahre getrennt bleiben sollen“.

Mehr dazu und der Gesetzesentwurf: https://t1p.de/jok8w

Stellungnahme des Paritätischen dazu: https://t1p.de/o2r15

6. LSG NRW: Jobcenter muss Brillenreparatur bezahlen
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24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II (entsprechend § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XII) bestimmt, dass Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen nicht vom Regelbedarf umfasst sind. Dementsprechend hat das Jobcenter (bzw. das Sozialamt) die Kosten für die Reparatur von Brillen zu übernehmen.

Dies hat jüngst das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 27.11.2024 – L 12 AS 116/23 (wenn auch sehr widerwillig) entschieden. Unter der genannten Norm seien auch Brillenreparaturen zu fassen; das Jobcenter fungiere damit als „Ausfallbürge der Krankenkasse“. Ein nicht realisierter Anspruch gegenüber der Krankenkasse steht dem Übernahmeanspruch im SGB II bzw. SGB XII nicht entgegen.

Das LSG NRW folgt mit diesem Urteil der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum SGB XII, insbesondere dem Urteil vom 18.07.2019 – B 8 SO 13/18 R, in dem das BSG einen Anspruch auf Übernahme von Brillenreparaturkosten über § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XII anerkannt hat.

Urteil des LSG NRW: https://t1p.de/ui5c6
Pressemitteilung des LSG NRW: https://t1p.de/d2a19

7. Für meine Fortbildungen suche ich interessante Bescheide von Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen, insbesondere zu folgenden Themen:
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Rausfall von Kindern aus der Bedarfsgemeinschaft (BG)
Bereinigung von Erwerbseinkommen oberhalb der Minijob-Grenze
Bereinigung von Erwerbseinkommen oberhalb des Grundfreibetrags von 100 €
Unzulässige Kürzungen der Kosten der Unterkunft (KdU), z. B. wegen Stromkosten in der Miete („Inklusivmiete“)→ Hierzu benötige ich auch den Miet- oder Nutzungsvertrag.
Unzulässige Kürzung der Regelleistung wegen Stromkosten in der Miete („Inklusivmiete“)→ Auch hier benötige ich auch den Miet- oder Nutzungsvertrag.
Ablehnung beantragter SGB II-Leistungen unter Verweis auf vorrangige Leistungen oder Versagung laufender Leistungen aus gleichem Grund
Falls jemand solche Bescheide vorliegen hat, bitte ich um Zusendung per Foto oder PDF (in guter Qualität). Eine vollständige Anonymisierung wird selbstverständlich garantiert.

Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Suchmaschine für sozialrechtliche Stellen, ebenso wie Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!


8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

- 21./22. Juli 2025 als Online-Seminar
- 04./05. Aug. 2025 als Online-Seminar
- 25./26. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 29./30. Okt. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt

- 30./31. Juli 2025 als Online-Seminar
- 11./12. Aug. 2025 als Online-Seminar
- 29./30. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 27./28. Okt. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

10. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 28./29. Juli 2025 als Online-Seminar
- 08./09. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 03./04. Nov. 2025 als Online-Seminar
- 16./17. Dez. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

11. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick darüber gegeben, welche Sozialleistungen neben BAföG, BAB und Ausbildungsvergütung für Auszubildende und Studierende erbracht werden können.
Es wird der Frage nachgegangen, welche Ausbildungsarten SGB II – aufstockungsfähig sind und unter welchen Voraussetzungen in sonstigen Lebenslagen und Härtefällen ausgeschlossene Leistungen doch erbracht werden können. Außerdem wird vermittelt, wie BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung und Arbeitseinkommen anzurechnen ist. Ebenso wird das Thema der internationalen Studierenden behandelt.

Diese findet statt

- 18. Juli 2025 als Online-Seminar
- 02. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 27. Nov. 2025 als Online-Seminar
- 22. Dez. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/x47z1

12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2025 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld und wenn für die Sept. Fortbildung schon die geplanten Änderungen vorliegen zur „Neue Grundsicherung“, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

- 15. Sept. - 19. Sept. 2025 als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt

- 08. Aug. 2025 als Online-Seminar
- 06. Okt. 2025 als Online-Seminar
- 29. Nov. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

14. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 22. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 11. Nov. 2025 als Online-Seminar
- 18. Dez. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 16. Juli 2025 als Online-Seminar
- 23. Sept. 2025 als Online-Seminar
- 10. Nov. 2025 als Online-Seminar
- 15. Dez. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 25. Juli 2025 als Online-Seminar
- 07. Okt. 2025 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz bzw. „Neue Grundsicherungesetz“, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 10. Okt. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 23./24. Juni 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/cljnd

- 20./21. August 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/6vi0s

- 17./18. November 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/83hs0

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 14. Oktober 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/x7f23

20. Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII)
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Im Rahmen der Fortbildung gibt Frank Jäger einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschieden Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und ihre Beziehung zu den sogenannten vorrangigen Leistungen. Er erläutert u.a. die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Bürgergeld und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel und Grundsicherung nach dem vierten Kapitel SGB XII.
Zudem stehen die Unterschiede zwischen dem SGB II und dem SGB XII in Bezug auf die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Heranziehung von Einkommen und Vermögen sowie verfahrensrechtliche Regelungen im Fokus. Aus dem Blickwinkel der weniger bekannten SGB-XII-Normen werden einerseits praxisrelevante Unterschiede dargestellt und auf der anderen Seite wird auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen. Die Praxis der Leistungsgewährung wird einem kritischen Blick unterzogen, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten.

- 22. September 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/0pp2z

- 03. Dezember 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/elnvt

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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