Neue Regierung und ihre Pläne zum Verfassungsbruch in Bezug auf Sanktionen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Neue Regierung und ihre Pläne zum Verfassungsbruch in Bezug auf Sanktionen
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Die neue Arbeitsministerin Bärbel Bas kündigt an, dass die sogenannte „Neue Grundsicherung“ deutlich schärfere Sanktionen und eine verschärfte Mitwirkungspflicht“ enthalten solle. „Wer sich weigert, eine zumutbare Beschäftigung aufzunehmen oder unzureichend mitwirkt, soll künftig „schneller, einfacher und unbürokratischer“ sanktioniert werden – bis hin zum vollständigen Leistungsentzug. Diese Maximalstrafe soll Personen treffen, die wiederholt eine zumutbare Tätigkeit ablehnen.“
Mit dieser Positionierung dreht die neue Regierung das Rad zurück – zurück zu Hartz IV, zurück zu Repression statt Förderung. Statt Perspektiven zu eröffnen, setzt man erneut auf Kontrolle, Druck und Strafe.
Noch sind die Pläne nicht in Gesetzesform gegossen. Während CDU-Politiker wie Linnemann und Merz lautstark von einem vollständigen Leistungsentzug fantasieren, gibt sich Arbeitsministerin Bas zurückhaltender und verweist auf die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Doch der Geist, der durch diese Debatte weht, ist eindeutig: Misstrauen gegenüber den Schwächsten der Gesellschaft.
Dabei ist längst belegt: Sanktionen führen nicht zu nachhaltiger Integration in den Arbeitsmarkt. Zudem ist der Anteil derjenigen, die sich tatsächlich verweigern, verschwindend gering.
Offensichtlich geht es der neuen Regierung nicht darum, Armut zu bekämpfen, sondern Arme. Statt sozialer Gerechtigkeit betreibt sie Klassenkampf von oben. Wer Arme unter Generalverdacht stellt und mit populistischem Getöse gegen sie Stimmung macht, spaltet die Gesellschaft bewusst.
Das langfristige Ziel scheint klar: möglichst viel Druck, um jede, und sei sie noch so schlecht bezahlte oder prekäre, Arbeit anzunehmen.
Noch gibt es keine Gesetzesentwürfe. Doch die von Merz und Linnemann geforderten Totalsanktionen sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 (Az.: 1 BvL 7/16) eindeutig verfassungswidrig. Wer an diesen Grundsätzen rüttelt, plant nichts weniger als einen Verfassungsbruch.
Die SPD täte gut daran, sich auf ihre sozialdemokratischen Wurzeln zu besinnen. Das Mittragen offen verfassungswidriger Sanktionen hat mit sozialer Gerechtigkeit nichts zu tun. Im Gegenteil: Eine Partei, die solche Politik mitträgt, macht sich überflüssig – und wird zum Steigbügelhalter für die AfD.
FR zum Sachstand: https://t1p.de/q5ivc
2. Paritätischer Armutsbericht: Arme werden ärmer
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„Einkommensarme Menschen sind in den vergangenen Jahren noch ärmer geworden“ – so das Ergebnis des neuen Paritätischen Armutsberichts. Während das mittlere Einkommen von Personen unterhalb der Armutsgrenze im Jahr 2020 noch bei 981 Euro pro Monat lag, waren es im Jahr 2024 – preisbereinigt – nur noch 921 Euro.
Insgesamt ist in Deutschland von 2023 auf 2024 ein Anstieg der Armutsquote um 1,1 Prozentpunkte auf 15,5 Prozent zu beobachten (laut MZ-SILC-Erhebung des Statistischen Bundesamtes). Aktuell sind demnach rund 13 Millionen Menschen von Einkommensarmut betroffen. Das bedeutet: Das Einkommen dieser 13 Millionen Menschen reicht nicht aus, um in angemessener Weise am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Nach wie vor weisen Alleinerziehende (27 Prozent) und Alleinlebende (29 Prozent) die höchste Armutsbetroffenheit unter allen Haushaltstypen auf. Darüber hinaus sind junge Erwachsene im Alter von 18 bis unter 25 Jahren (24,8 Prozent) sowie Menschen ab 65 Jahren (19,4 Prozent) überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen.
Zu den zentralen Erkenntnissen des Paritätischen Armutsberichts 2025 gehört die Feststellung, dass sich die Armut weiter verschärft hat.
Download des Armutsberichts: https://t1p.de/a76z3
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3. Sozialverwaltung des Main-Kinzig-Kreises gesteht geplanten und angeordneten Rechtsbruch bei den Unterkunftskosten im SGB XII ein
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In meinem Newsletter 10/2025 vom 23.03.2025 habe ich über einen geplanten Rechtsbruch im Sozialamt des Main-Kinzig-Kreises berichtet. Das Sozialamt des MKK hatte Informationsschreiben an SGB-XII-Leistungsbeziehende verschickt, in denen behauptet wurde, es habe ab dem 01.01.2025 eine Rechtsänderung gegeben. Demnach sollten Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, Hauslastkosten bei Eigenheimen sowie Kosten für Versicherungen (vom Kfz bis hin zu Gewerkschaftsbeiträgen) nur noch bei fristgerechter Einreichung zum Zeitpunkt der Zahlungsfälligkeit berücksichtigt werden. Bei späterer Vorlage solle der Anspruch entfallen.
Ich hatte das damals wie folgt kommentiert: Wie das MKK-Sozialamt zu solch einem abenteuerlichen Unsinn kommt, ist nicht nachvollziehbar. Es handelte sich eindeutig um den Versuch eines geplanten behördlichen Rechtsbruchs. Leistungsberechtigte nach dem SGB XII sollten durch dieses Schreiben und das daraus folgende Verwaltungshandeln um ihre Ansprüche gebracht werden.
Auf eine Anfrage der Linkspartei hat die Sozialverwaltung des MKK nun auf Frage 5 wie folgt geantwortet:
„Verlangt das Sozialamt einen gesonderten Antrag für Nebenkosten? Wie geht das Sozialamt hierbei mit der Weisung des BMAS-Rundschreibens 2024/01 vom 16.08.2024, unter 35.1.5.1 S. 15, um?“
Antwort: „Nein, Nebenkosten müssen – zumindest in laufenden Fällen – nicht gesondert beantragt werden. Wenn die Nebenkosten als einmaliger Bedarf gewährt werden, muss eine Antragstellung erfolgen.“
Antwort der Kreisverwaltung zum Download: https://t1p.de/kbc3s
Damit hat das Amt 50 – Soziale Förderung und Teilhabe – des MKK klar und deutlich eingeräumt, dass das zuvor verschickte Infoschreiben rechtswidrig war.
Das darf jedoch nicht folgenlos bleiben:
Das Sozialamt soll die Stellungnahme der Fachaufsicht öffentlich machen.
Die – nun hoffentlich korrigierte – KdU-Richtlinie für das SGB XII muss veröffentlicht werden.
Es muss offengelegt werden, in wie vielen Fällen es bereits zu Leistungsversagungen aufgrund der rechtswidrigen Weisung gekommen ist. Diese Fälle sind gemäß § 44 Abs. 1 SGB X von Amts wegen zu korrigieren.
Personalrechtliche Konsequenzen sind gegen die Person(en) zu ziehen, die diese Weisung erlassen haben. Versuchter Sozialleistungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt.
4. IAB: Kosten der Unterkunft im Bürgergeld – 70 Prozent der Befragten machen sich Sorgen um den Verlust ihrer Wohnung
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Eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt: Rund 70 Prozent der befragten SGB-II-Leistungsbeziehenden machen sich „etwas Sorgen“ oder „große Sorgen“, dass das Jobcenter nicht die vollen Kosten der Unterkunft übernimmt – und sie dadurch ihre Wohnung verlieren könnten.
Bewertung:
Diese Untersuchung trifft einen wunden Punkt, die sogenannte Wohnkostenlücke. Sie beschreibt die Differenz zwischen den tatsächlichen Wohnkosten und den vom Jobcenter übernommenen Beträgen. Diese Lücke müssen Betroffene häufig aus dem ohnehin knapp bemessenen Regelsatz bestreiten – was zu einer faktischen Unterschreitung des Existenzminimums führt.
Im Jahresdurchschnitt 2023 erhielten rund 325.000 Bedarfsgemeinschaften im SGB II – das sind etwa 11 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften – nicht die vollen Unterkunftskosten erstattet. Die durchschnittliche Lücke betrug 107 Euro pro Monat und Haushalt. Besonders stark betroffen waren laut einer Anfrage von Caren Lay die Städte Freiburg und Frankfurt am Main. Die höchste durchschnittliche Lücke wurde mit 338 Euro monatlich in Stuttgart festgestellt.
Material zur Wohnkostenlücke: https://t1p.de/bvqar
Die nächste Untersuchung zur Wohnkostenlücke steht im Frühherbst 2025 an. Die neue Bundesregierung steht hier vor dringendem Handlungsbedarf – zumal im Jahr 2024 mit einem erneuten Anstieg nicht übernommener Wohnkosten durch die Jobcenter zu rechnen ist.
Anregungen für die neue Bundesregierung zu konkreten Maßnahmen:
Ermittlung der „angemessenen Kosten der Unterkunft“ (KdU) anhand von Angebotsmieten, also der tatsächlich verfügbaren Mietpreise – nicht anhand eines Mischindexes aus Bestands- und Angebotsmieten.
Begrenzung der KdU-Berechnung auf die reine Grundmiete. Betriebskosten wie Abwasser oder Grundsteuer liegen außerhalb des Einflussbereichs der Leistungsbeziehenden.
Gesetzliche Festlegung, dass Sozialwohnungen stets als angemessen gelten. Das entspricht ihrem eigentlichen Zweck.
Abschaffung der Begrenzung der KdU gemäß § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II wegen angeblich fehlender Umzugsnotwendigkeit. Rückwirkende Nachzahlung gekürzter Beträge bis Januar des Vorjahres analog § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II.
Einführung einer Genehmigungsfiktion für beantragte Unterkunftskosten gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II – bei ausbleibender Entscheidung binnen drei Werktagen.
Schaffung einer Inklusiven KdU, durch Aufnahme der Stromkosten aus den Regelleistungen in die KdU.
5. Sozialrecht Justament zu verfahrensrechtlichen Fristen (Zweiter Teil)
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Der Kollege Bernd Eckardt veröffentlicht in seinem aktuellen SJ von Mai 2025 die Fortsetzung zu gesetzliche Handlungs- und Verjährungsfristen im Bereich des SGB II und angrenzender Rechtsgebiete – ein Überblick (Teil 2)
Dies ist hier zu finden: https://t1p.de/2r6at
6. Ra Niklas Sander zu einem wichtigen Urteil des SG Aurich zu der Frage von höheren KdU bei individuellen und objektiv erkennbaren Zugangshemmnisse zum Wohnungsmarkt
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Ra Niklas Sander fasst ein Urteil des SG Aurich zusammen, nach dem einer alleinerziehenden Mutter und ihrer schwerbehinderten Tochter (Pflegegrad 5, Rett-Syndrom) höhere Leistungen für Unterkunftskosten im Rahmen des Bürgergeldes zu gewähren sind. Trotz Überschreitens der abstrakten Angemessenheitsgrenze wurden die tatsächlichen Bruttokaltmietkosten in Höhe von 790 € als konkret angemessen anerkannt.
Zur Zusammenfassung: https://t1p.de/0xiba
7. Zur Info: Auszüge aus dem Gutachten des Verfassungsschutzes zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD
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Die AfD ist gesichert rechtsextrem. Das sagt nun auch der Bundesverfassungsschutz. Zuvor hatte die Behörde die Bundespartei bereits seit mehreren Jahren als rechtsextremistischen Verdachtsfall geführt und beobachtet. Diese neue Einordnung auf der höchsten Beobachtungsstufe durch den Verfassungsschutz basiert auf einem rund 1100 Seiten langen Gutachten, das bislang nicht öffentlich ist.
Die Seite FragdenStaat.de veröffentlicht jetzt einen 17-seitigen Ausschnitt aus dem Dokument. Es ist eine Belegliste, in der das Bundesamt für Verfassungsschutz 37 öffentlich nachvollziehbare Belege für die verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD auf Bundesebene aufführt.
Ich denke das sollte jede*r lesen und sich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD einsetzen. In der Politik, auf der Straße, einfach immer wieder, denn irgendwann ist es zu spät!
Zu den Auszügen des Gutachtens: https://t1p.de/xoj5q
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8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.
- 02./06. Juni 2025 als Online-Seminar
- 21./22. Juli 2025 als Online-Seminar
- 04./05. Aug. 2025 als Online-Seminar
- 25./26. Sept. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt
- 30./31. Juli 2025 als Online-Seminar
- 11./12. Aug. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
10. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 28./29. Juli 2025 als Online-Seminar
- 08./09. Sept. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
11. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick darüber gegeben, welche Sozialleistungen neben BAföG, BAB und Ausbildungsvergütung für Auszubildende und Studierende erbracht werden können.
Es wird der Frage nachgegangen, welche Ausbildungsarten SGB II – aufstockungsfähig sind und unter welchen Voraussetzungen in sonstigen Lebenslagen und Härtefällen ausgeschlossene Leistungen doch erbracht werden können. Außerdem wird vermittelt, wie BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung und Arbeitseinkommen anzurechnen ist. Ebenso wird das Thema der internationalen Studierenden behandelt.
Diese findet statt
- 18. Juli 2025 als Online-Seminar
- 02. Sept. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/x47z1
12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2025 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld und wenn für die Sept. Fortbildung schon die geplanten Änderungen vorliegen zur „Neue Grundsicherung“, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Die nächsten SGB II – Intensivseminare über 5 Tage finden statt:
- 19. Mai - 23. Mai 2025 als Online-Seminar
- 15. Sept. - 19. Sept. 2025 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt
- 28. Mai 2025 als Online-Seminar
- 08. Aug. 2025 als Online-Seminar
- 06. Okt. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
14. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 24. Juli 2025 als Online-Seminar
- 22. Sept. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 16. Juli 2025 als Online-Seminar
- 23. Sept. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 25. Juli 2025 als Online-Seminar
- 07. Okt. 2025 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz bzw. „Neue Grundsicherungesetz“, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 10. Okt. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
- 23./24. Juni 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/cljnd
- 20./21. August 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/6vi0s
- 17./18. November 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/83hs0
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 19. Mai 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/8acn8
- 14. Oktober 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/x7f23
20. Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII)
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Im Rahmen der Fortbildung gibt Frank Jäger einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschieden Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und ihre Beziehung zu den sogenannten vorrangigen Leistungen. Er erläutert u.a. die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Bürgergeld und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel und Grundsicherung nach dem vierten Kapitel SGB XII.
Zudem stehen die Unterschiede zwischen dem SGB II und dem SGB XII in Bezug auf die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Heranziehung von Einkommen und Vermögen sowie verfahrensrechtliche Regelungen im Fokus. Aus dem Blickwinkel der weniger bekannten SGB-XII-Normen werden einerseits praxisrelevante Unterschiede dargestellt und auf der anderen Seite wird auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen. Die Praxis der Leistungsgewährung wird einem kritischen Blick unterzogen, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten.
- 22. September 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/0pp2z
- 03. Dezember 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/elnvt
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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