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Regelbedarfe 2018 / Übersichtsblatt und Bucheinleger

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:


1. Regelbedarfe 2018 / Übersichtsblatt und Bucheinleger

Der unten stehende Link verweist zu einem Übersichtsblatt über die Regelbedarfe im Jahr 2018, im Tacheles haben wir immer so ein Blatt mit den relevanten Bedarfen, RB’s, Mehrbedarfe, örtliche KdU, Kindergeld, UVG. Dort sind die Dateien als rtf Dateien veröffentlicht, so dass andere das für sich umändern und weiternutzen können. Dazu kommt noch ein Einleger, den Mensch sich in ein Buch einkleben kann.

Die Infos gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2287/

2. Private Altersvorsorge ab 2018 im SGB XII in Höhe von mind. 100 € bis max. 208 EUR mtl. privilegiert

Im SGB XII wird zum 1.1.2018 ein neuer Anrechnungsfreibetrag für Betriebs-, Riester- und Basisrenten sowie sonstige private Renten eingeführt. Der Freibetrag soll auch für den Teil der gesetzlichen Rente gelten, der auf freiwilligen Beiträgen beruht. Es sollen monatlich Beträge bis maximal zur Höhe des halben Regelbedarfs – derzeit also bis zu 208 € – anrechnungsfrei gestellt werden. Die Höhe des Freibetrags wird in zwei Schritten ermittelt: Zunächst gilt ein „Grundfreibetrag“ von 100 € als anrechnungsfrei, aus den übersteigenden Einkünften sind weitere 30 % anrechnungsfrei. Gedeckelt von 50 % des Regelsatzes, derzeit dann 208 €. Diese Regelungen wurden im sog. Betriebsrenten-Stärkungsgesetz beschlossen, materiell wurde der § 82 Abs. 4 und 5 SGB XII geändert.

Gesetzesblatt (2017 Teil I Nr. 58): https://tinyurl.com/y9hnlscp (Seite: 4 ff.)

Konsolidierte Darstellung von aba: https://tinyurl.com/yd4dk5gx (Seite 17 ff.)

In der Vergangenheit konnte Menschen, die später in Altersarmut und aufstockenden Grundsicherungsbezug kommen werden, nur gesagt werden, dass private Altersvorsorge gar keinen Sinn mache, weil vom Grundsicherungsamt alles angerechnet wird. Das ist jetzt durch die Gesetzesänderung anders und sollte auch zu einer anderen Beratungsstrategie führen.

3. Neue Weisungen im SGB II

Die BA hat wieder einmal neue fachliche Hinweise herausgegeben, diesmal zu § 41a SGB II (vorläufige Leistungsgewährung). Die Änderungen im § 41a SGB II sind grundlegender Natur.

Die Weisungen gibt es hier: https://tinyurl.com/y8surx64

4. Beratungshilfe zum Thema Familiennachzug zu Flüchtlingen

Die Beratungshilfe wird vom Deutschen Caritasverband herausgegeben und ist in der aktuellen Ausgabe der Reihe „Fluchtpunkte intern" erschienen. Mit dieser Beratungshilfe erhalten Berater(innen), die in ihrer Arbeit mit Fragen der Familienzusammenführung zu Flüchtlingen befasst sind, praktische Tipps und Handlungsvorschläge für ihre wichtige Arbeit.

Diese gibt es hier zum Download: www.caritas.de/fluchtpunkte

5. Elternnachzug: Verwaltungsgericht verpflichtet Deutschland zur Visumserteilung

Das Verwaltungsgericht Berlin hat erstmals die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, einer syrischen Familie ein Visum zum Familiennachzug zu ihrem 16-jährigen Sohn mit einer schweren Traumatisierung den Nachzug seiner Eltern und Geschwister zu ermöglichen. der in Deutschland den subsidiären Schutz erhalten hatte (VG Berlin, Urteil vom 7. November 2017, VG 36 K 92.17 V).

Das Urteil dazu gibt es hier: http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/dokumente/25744.pdf

6. Kritik von Bernd Eckhardt an der Kampagne gegen die Anrechnung des bayrischen Betreuungsgeldes anlässlich des Urteils vom SG Bayreuth

Der Kollege Bernd Eckardt vom Nürnberger Arbeitslosenzentrum hat eine deutliche Kritik an der Kampagne gegen die Anrechnung des bayrischen Betreuungsgeldes geäußert. Er hat diese in seine Kurzmitteilung eingearbeitet.

Diese gibt es hier zum Download: https://tinyurl.com/yddm7zbj

7. Erste Einschätzung ÖVP-FPÖ Regierungsprogramm im Bezug auf Arbeitsmarkt und Sozialpolitik

Die „Aktive Arbeitslose Österreich“ hat eine erste Einschätzung zu den geplanten Änderungen in der Arbeitsmarkt und Sozialpolitik der neuen schwarzblauen Bundesregierung in Österreich erstellt. Die Kollegen sprechen von eklatanten Verschärfungen für Erwerbsarbeitslose, die listigerweise VOR der Wahl nicht angekündigt worden sind.

Die Zusammenfassung gibt es hier: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/OEstereich_AEnderung_17.12.2017.pdf

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Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 62.000 Empfängern in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.

Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de ) verwendet.Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden, Konditionen und Preise auf Anfrage.

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8. Nächste SGB II - Grundlagenseminare

Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:

- am 15./16. Jan. in Stuttgart
- am 24./25. Jan. in Augsburg
- am 12./13. Feb. in Frankfurt (1 Platz noch)
- am 15./16. Feb. in Wuppertal
- am 26./27. Feb. in Berlin
- am 09./10. April in Dresden
- am 17./18. Mai in Hamburg

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis

Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und viel sein wird, alle Teilnehmer*innen hinterher mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden und die Inhalte trotz ihrer Komplexität verständlich rüber gebracht werden.

Die Fortbildungen gibt es:

- am 28. Feb. 2018 in Berlin

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

10. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

In dieser Fortbildung geht es um die Feinheiten der SGB II-Berechnung und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

am 05./06. Feb. in Wuppertal
am 12./13. März in Frankfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

11. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018

Im nächsten Jahr werde ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

- am 19. - 23. März in Wuppertal
- am 28.Mai–01.Juni in Berlin
- am 27. - 31. Aug. in Hamburg

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

12. SGB II-Fortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die nächste FoBi findet statt:

- am 02. Feb. in Wuppertal

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

am 29. Jan. in Hamburg
am 13. April in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

- am 03. April in Wuppertal
- am 24. Mai in Stuttgart

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 12./13. Februar 2018 in Berlin, am 10./11. April 2018 in Wuppertal und am 2./3. Mai 2018 in Hamburg-Harburg

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 14. Februar 2018 in Berlin und am 16. April 2018 in Wuppertal

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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