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Beschluss des LSG MV zu SGB II-Ansprüchen von EU-Bürgern

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.

Dieser zu folgenden Themen:


1. Falscher Link im letzten NL zum Urteil wegen Nichtanrechnung von Krankenhausverpflegung im SGB XII und Richtigstellung

Im letzten Letter hatte ich auf ein frischeres Urteil; in dem das SG Mainz die Kürzung der Regelleistung auf den Barbetrag, derzeit 110,43 € für unzulässig erklärt hat, falsch verlinkt, hier jetzt der richtige Link: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Rechtssprechung/SG_Mainz_Kuerzung_GruSi.pdf

Im Übrigen hat das SG Nürnberg so schon im Jahr 2011 entschieden und keine Berufung zugelassen. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung wurde vom LSG Bayern abgewiesen. Somit gibt es gewissermaßen auch ein Urteil auf LSG- Ebene dazu. Das Urteil vom SG Nürnberg S 20 SO 54/10 vom 30.06.2011 ist rechtskräftig.

Das gibt es hier: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=144890&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Zu Durchschnittseinkommen bei abschließender Festsetzung:
Weitere Korrektur: unter Ziff. 4 hatte ich geschrieben, "Ferner stellt das BSG fest, dass dies auch für die Neuregelungen durch das Rechtsvereinfachungsgesetz (§ 41a Abs. 4 SGB II) anzuwenden ist."
Diese Aussage stimmt nicht, denn "Aus dem zwischenzeitlich durch das 9. SGB II‑ÄndG eingeführten § 41a SGB II mit seinem Abs 4 über ein Durchschnittseinkom-men bei der abschließenden Entscheidung folgt nichts anderes, weil der Vorschrift insofern keine Rückwirkung beigemessen wird (vgl § 80 SGB II)."

Ergebnis: Ab 01.08.2016 kann ein Durchschnittseinkommen gebildet werden (wenn der Berechtigte nichts anderes beantragt), nur vor dem 01.08.2016 nicht.

2. Beschluss des LSG MV zu SGB II-Ansprüchen von EU-Bürgern

Das LSG MV hat mit Datum v. 04.04.2017 zugunsten von EU Bürgern entschieden und einen SGB II-Anspruch unter folgenden Gesichtspunkten bejaht:
- auch ein Minijob führt zur Arbeitnehmereigenschaft iSd Rspr. des EuGH

- in Ausbildung befindliche Kinder haben ein eigenständiges Aufenthaltsrecht aus Art.10 VO EU 492/11

- der betreuende Elternteil hat ein aus Art.10 VO EU 492/11 abgeleitetes

Aufenthaltsrecht zur Betreuung der (minderjährigen) Kinder
Das Urteil gibt es hier: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/LSG_MV_04.04.2017.pdf

3. Bernd Eckardt: Kurzmitteilungen 3/2017 (April 2017)

Zu den neuen Vermögensfreibeträgen im SGB XII, die seit dem 1. April 2017 gelten. Zudem wird auf die neuen Freibeträge im Bereich der Hilfen zur Pflege und bei den Hilfen im Bereich der Eingliederung von Behinderten eingegangen. Die nach wie vor geltende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Berechnung der Vermögensfreigrenze bei „gemischten“ Bedarfsgemeinschaften (SGB XII/SGB II) wird beispielshaft dargestellt.

Die Kurzmitteilung gibt es hier: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Eckardt_Kurzm_2017_Nr._3.pdf

4. Neue SGB II – Weisung zum SGB II

Die BA hat wieder mal einen neuen Fachlichen Hinweis rausgegeben, dieses Mal zu § 10 SGB II, Zumutbarkeit von Arbeit, den gibt es hier: http://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/

5.„Kiel first“ oder Obdachlosenverdrängung nach Kieler Landrecht

Die Landeshauptstadt will Wohnungslosenhilfe „schärfen“ – und künftig nur noch Kielern helfen. Im Sozialausschuss wurde Ende Februar eine Vorlage veröffentlicht. Unter der Überschrift „Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Kiel“ werden in einem Diagramm die Personenkreise und die ihnen offenen Hilfewege definiert. Ergebnis: Nur wer sich als „Kieler Bürger/Bürgerin“ in der Stadt wohnungslos meldet, mit dem werde künftig eine Hilfeplanung erstellt und erhalte Beratung und Unterstützung. Andere Personen sollen auf ihren Wohnort verwiesen werden; sie bekommen noch eine Fahrkarte dorthin plus „ggf. Unterbringung in Schlichtwohnraum für eine Nacht“. Danach: „Ende“ der helfenden Unterstützung.

Im Grunde nichts anderes als Nahles mit ihrem Unionsbürgerausschlussgesetz. Mehr dazu hier: https://sozialberatung-kiel.de/

6.Ab 01.07.2017 neue Pfändungstabelle

Im Bundesegesetzblatt wurde die „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017“ veröffentlicht (BGBl. I 07.04.2017, Seite 750), durch welche die Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2017 erhöht werden, eine lesbare Tabelle gibt es hier: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/neue-pfaendungsfreigrenzen-ab-1-juli-2017/

7.Neue Version des SGB II – Rechners im Netz

Wir haben eine neue Version unseres SGB II – Rechners im Netz. Es wird jetzt auch Kinderzuschlag und Wohngeld geprüft und errechnet. Wenn durch Wohngeld und Kinderzuschlag der Bedarf gedeckt werden kann, erfolgt ein entsprechender Hinweis zusätzlich.

Den Rechner gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/

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8. Nächste SGB II - Grundlagenseminare

Dann möchte ich auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:

am 21./22. Juni in Erfurt
am 24./25. Juli in Berlin
am 02./03. Aug. in Wuppertal
am 07./08. Aug. in Bremen
am 09./10. Aug. in Hannover
am 17./18. Aug. in Koblenz
am 21./22. Aug. in Dresden
am 30./31. Aug. in Frankfurt
am 11./12. Sept. in Stuttgart
am 27./28. Sept. in Hamburg
Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.

Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin

In diesem Jahr biete ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage an, diese gibt es
vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
vom 18. – 22. Sept. in Berlin.
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt

am 14./15. Aug. in Erfurt
am 25./26. Sept. in Wuppertal
am 16./17. Okt. in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet statt:

am 13. Juni in Frankfurt
am 24. Aug. in Leipzig
am 16. Nov. in Stuttgart
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

15. Nov. in Stuttgart
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich

am 24. Okt. in Wuppertal
wieder an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

am 12. Juni in Frankfurt
am 23. Okt. in Wuppertal
wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

15. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet

08. Sept. in Wuppertal
statt.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 13./14. Juni in Berlin, am 16./17. Oktober in Stuttgart, am 6./7. November in Wuppertal und am 13./14. November in Leipzig

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 1. Juni in Hamburg-Harburg und am 12. Juni in Berlin

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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