Justizia
 
 
Martin Josef Haas
MJH Rechtsanwälte, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Fuggerstr. 14
86830 Schwabmünchen


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Vorsicht Banken beraten zu Lasten der Bankkunden in 2012 und davor!

Die Bank ist häufig nicht mehr neutraler Berater des Kunden. Im Rahmen der Niedrigzinsphase sind die Kreditinstitute auf alternative Einnahmen angewiesen. Die Beratungspraxis ist häufig erschreckend.



Wir hatten im Kalenderjahr 2012 wiederholt Fälle zu betreuen, in welchen Banken den Abschluss von

Medien bzw. Filmfonds oder Schiffsfonds vermittelten, obwohl der Bedarf an wirtschaftlicher Absicherung des Bankkunden evident war.

Dennoch hatte z.B. eine Bank sogar einer 73jährigen Kundin einen Schiffsfonds vermittelt. Schiffsfonds sind und waren immer schon klassische Risikogeschäfte, das neben dem unternehmerischen Risiko, dass eine solche Beteiligung stets besitzt auch noch die anlagespezifischen Risiken beinhaltet. So ist der Finanzierungsbedarf für Handelsflotten weltweit im Verhältnis zu den aus dem Betrieb einer solchen Flotte möglicherweise zu erwirtschaftenden Gewinnen schlichtweg unüberschaubar. Die Bankkundin wollte aufgrund Ihres Lebensalters allerdings nicht auch noch einen Rechtstreit vor Gericht eingehen, weshalb die Beteiligung am Sekundärmarkt mit einem herben Verlust von 37 % verkauft werden musste. Einer OMA ein Risikogeschäft mit Totalverlustrisiko zu vermitteln steht nicht gerade für Kundenfreundlichkeit.

Anderen Mandanten wurden Beteiligungen in Medien- bzw. – Filmfonds empfohlen, obwohl bei gleichzeitiger Verschuldung das Ausschöpfen von Steuersparmodellen aufgrund der insoweit noch ausstehenden Schlusszahlungen für den Kredit mehr als fragliche Beratungsleistung erscheint. Insbesondere sobald höhere Volumen eine Rolle spielen sind Banken ggf. manchmal sehr sportlich bei der Vermittlung von Risikobeteiligungen.

Auch Immobilienfondsanteile wurden teils noch nach 2005 als mündelsichere Kapitalanlagen zum Zweck der Tilgung späterer Darlehen vermittelt. Auch dies ist unter Zugrundelegung der damals am Markt herrschenden Situation nur noch mit hoher Risikobereitschaft der Bank und zwar zu Lasten der Kunden zu erklären.

In jedem dieser Fälle hätte die vermittelnde Bank auf das Bestehen eines Totalverlustrisikos hinweisen müssen. Ist dies nicht der Fall droht der Bank im Fall eines Gerichtsverfahrens die Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz.

MJH Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Martin J. Haas meint die Gebühren für die rechtliche Vertretung Ihrer Interessen liegen im Vergleich zu den investierten Summen im Minimalbereich. Ab einer Erstberatungsgebühr i. H. v . bis zu knapp 240,00 € ist jedem, der Rechtsauskunft über einen versierten Fachanwalt einholt eine Orientierung gestattet, ob Anspruchsgrundlagen existieren, die ein Vorgehen gegen die beratende Bank oder den beratenden Vermittler gestatten.
 
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