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zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart


I.
Freigabeanspruch bei formularmäßiger Globalsicherung
BGH, Beschluss vom 27.11.1997, Az. GSZ 1/97; GSZ 2/97

a)Der Sicherungsgeber hat bei formularmäßig bestellten, revolvierenden Globalsicherungen im Falle nachträglicher Übersicherung einen ermessensunabhängigen Freigabeanspruch auch dann, wenn der Sicherungsvertrag keine oder eine ermessensabhängig ausgestaltete Freigabeklausel enthält.

b)Bei formularmäßig bestellten, revolvierenden Globalsicherungen sind weder eine ausdrückliche Freigaberegelung noch eine zahlenmäßig bestimmte Deckungsgrenze noch eine Klausel für die Bewertung der Sicherungsgegenstände Wirksamkeitsvoraussetzungen.

c)Enthält die formularmäßige Bestellung revolvierender Globalsicherungen keine ausdrückliche oder eine unangemessene Deckungsgrenze, so beträgt diese Grenze (unter Berücksichtigung der Kosten für Verwaltung und Verwertung der Sicherheit), bezogen auf den realisierbaren Wert der Sicherungsgegenstände, 110% der gesicherten Forderungen.

d)Allgemeingültige Maßstäbe für die Bewertung der Sicherungsgegenstände bei Eintritt des Sicherungsfalles lassen sich im Voraus weder bei der Sicherungsübereignung noch bei einer Globalabtretung festlegen.

e)Die Grenze für das Entstehen eines Freigabeanspruchs für Sicherungsgut liegt regelmäßig bei 150% des Schätzwerts (§ 237 Satz 1 BGB).

II.
Vorsatzanfechtung bei Befriedigung des Gläubigers nach Antragstellung
BGH, Urteil vom 25.10.2012, Az. IX ZR 117/11

Erlangt ein Gläubiger mehrere Monate nach einem von ihm gegen den Schuldner gestellten Insolvenzantrag durch diesen Befriedigung seiner Forderung und nimmt er anschließend den Antrag zurück, kann die Vorsatzanfechtung unter dem Gesichtspunkt einer inkongruenten Deckung durchgreifen.

Von einer Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit kann nicht ausgegangen werden, wenn sich der Schuldner durch die Befriedigung seiner gegenwärtigen Gläubiger der Mittel entäußert, die er zur Begleichung seiner künftigen, alsbald fällig werdenden Verbindlichkeiten benötigt.

III.
Mitwirkungspflichten einer GmbH als Fahrzeughalterin zur Abwendung einer Fahrtenbuchauflage
Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 06.09.2012, Az. 10 L 689/12

Eine Fahrtenbuchauflage kann nach einem erheblichen Verkehrsverstoß gegenüber einer GmbH als Fahrzeughalterin auch dann erfolgen, wenn der verantwortliche Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann, weil der Geschäftsführer der GmbH, dem das Fahrzeug zur Nutzung überlassen war, sich auf ein Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht beruft.

http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&Datum=2012&nr=4081&pos=12&anz=261

IV.
Sekundäre Darlegungslast des Frachtführers
BGH, Urteil vom 13.06.2012, Az. I ZR 87/11

a)Der im Transportrecht für Verlustfälle entwickelte Grundsatz, dass den Frachtführer eine sekundäre Darlegungslast trifft, wenn der Vortrag des Gegners ein vom Frachtführer zu vertretendes schadensursächliches qualifiziertes Verschulden mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahelegt oder sich Anhaltspunkte dafür aus dem unstreitigen Sachverhalt ergeben, gilt auch für Fälle, in denen das Frachtstück zwar abgeliefert, seine Verpackung aber während des Transports geöffnet, sein Inhalt ganz oder teilweise herausgenommen und die Verpackung wieder verschlossen worden ist.

b)Der Hinweis an den Frachtführer auf den ungewöhnlich hohen Wert des Transportguts braucht nicht grundsätzlich bis zum Abschluss des Frachtvertrags zu erfolgen. Er muss nur so rechtzeitig erteilt werden, dass der Frachtführer noch im normalen Geschäftsablauf eine Entscheidung darüber treffen kann, ob er angesichts des Werts des Transportguts den Frachtvertrag überhaupt ausführen will, und dass er falls er sich für die Ausführung entscheidet die notwendigen besonderen Sicherungsmaßnahmen ergreifen kann.

V.
Kompetenz der Wohnungseigentümer zur Aufnahme eines Kredites
BGH, Urteil vom 28.09.2012, Az. V ZR 251/11

a)Es liegt in der Kompetenz der Wohnungseigentümer, die Aufnahme eines Kredites zur Deckung des Finanzbedarfs der Wohnungseigentümergemeinschaft zu beschließen.

b)Dagegen fehlt es jedenfalls seit der vom Gesetzgeber nachvollzogenen Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 10 Abs. 6 Satz 1 WEG) an der Kompetenz, den Wohnungseigentümern eine gesamtschuldnerische Haftung durch Mehrheitsbeschluss aufzubürden.

c)Ein Wohnungseigentümer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die Ausführung eines bestandskräftigen Beschlusses unterbleibt; etwas anders gilt nur dann, wenn schwerwiegende Gründe - etwa bei einer erheblichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - die Durchführung der bestandskräftig beschlossenen Maßnahme als treuwidrig (§ 242 BGB) erscheinen lassen

VI.
Verletzung der Konkurrenzschutzklausel als Mangel der Mietsache
BGH, Urteil vom 10.10.2012, Az. XII ZR 117/10

Die Verletzung der in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten Konkurrenzschutzklausel durch den Vermieter stellt einen Mangel der Mietsache gemäß § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der zur Minderung der Miete führen kann.

VII.
Formularmäßige Bestimmung im Vermittlervertrag
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2012, Az. I-16 U 134/11

Die formularmäßige Bestimmung in einem Vermittlervertrag, wonach der Anspruch des Vertreters auf Auszahlung der Stornoreserve nach dessen Ausscheiden erst in dem Zeitpunkt entsteht, in dem sämtliche Forderungen des Unternehmens gegen ihn ausgeglichen sind und sämtliche Verträge sich außerhalb der Haftungszeit befinden, ist unwirksam, weil sie den Handelsvertreter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2012/I_16_U_134_11urteil20121026.html

VIII.
Provisionsansprüche
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2012, Az. I-16 U 150/11

1.Die Hilfsansprüche des § 87c HGB werden gegenstandslos und können nicht mehr durchgesetzt werden, wenn die Provisionsansprüche, die sie vorbereiten sollen, verjährt sind.

2.Der Vertreter kann Auskunft über verjährte Provisionsansprüche nicht mit der Begründung verlangen, er benötige die Auskunft zur Vorbereitung seines Ausgleichsanspruchs nach § 89 b HGB.

3.Die isolierte Geltendmachung eines Hilfsanspruchs aus § 87c HGB hemmt nicht die Verjährung des Hauptanspruches.

4.Eine Stufenklage, mit welcher in letzter Stufe die Zahlung eines Ausgleichsanspruchs gemäß § 89b HGB begehrt wird, hemmt nicht die Verjährung von Provisionsansprüchen.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2012/I_16_U_150_11urteil20121026.html

IX.
Haftung des Unfallverursachers
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.09.2012, Az. VI ZR 296/11

Ist die Haftung des Unfallverursachers bzw. seines Haftpflichtversicherers dem Grunde nach unstreitig, ist der Einzug der Forderung des Geschädigten auf Erstattung der Mietwagenkosten durch das Mietwagenunternehmen als Nebenleistung gemäß § 5 Abs. 1 RDG erlaubt (Bestätigung des Senatsurteils vom 31. Januar 2012 - VI ZR 143/11, VersR 2012, 458).

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=61947&pos=6&anz=505

X.
Equal-pay-Ansprüche - Ausschlussfrist - Auslöse und Fahrtkosten - CGZP
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.08.2012, Az. 9 Sa 187/11

1.Die (vertragliche) Ausschlussfrist für Differenzlohnansprüche nach § 10 Abs. 4 AÜG wegen Tarifunfähigkeit der CGZP beginnt erst am 14.12.2010 mit der Entscheidung des BAG im Verfahren 1 ARB 19/10.

2.Für die Berechnung der Differenzlohnansprüche bleiben Aufwandsentschädigungen und Fahrtkostenerstattungen an den Leiharbeitnehmer außer Betracht.

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Arbeitsgerichte&Art=en&Datum=2012&nr=16149&pos=0&anz=48

Die Urteile wurden von Rechtsanwalt Michael Henn zusammengestellt.

Michael Henn ist Schriftleiter der mittelstandsdepesche und Vizepräsident der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Michael Henn
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