Verband deutscher StrafrechtsAnwälte kritisiert Festnahme eines Anwalts im Münsteraner Gerichtssaal scharf
Offensichtlich geplante „mediale Inszenierung“ seitens der Staatsanwaltschaft
(Worms) Der VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V., Worms, hat die spektakuläre Festnahme eines Strafverteidigers während der laufenden Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Münster scharf kritisiert.
Ganz offensichtlich, so der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des Verbandes, handelte es sich hier um eine geplante „mediale Inszenierung“ seitens der Staatsanwaltschaft Münster. Nicht anders sei es zu bewerten, dass „seltsamerweise“ ausgerechnet an diesem Verhandlungstag auch ungewöhnlicher weise das WDR Fernsehen anwesend gewesen sei, während dies an den anderen Verhandlungstagen in demselben Verfahren nicht der Fall gewesen sei.
In dem Verfahren, in dem es eigentlich um Schwarzgeldzahlungen auf einem Schrottplatz ging, wurde dem Verteidiger von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einem Zeugen 50 000 Euro für eine Falschaussage angeboten zu haben. Wegen angeblicher Verdunkelungsgefahr wurde der Verteidiger noch an Ort und Stelle festgenommen und in Handschellen abgeführt.
Die Festnahme vor laufenden Film- und Fotokameras sei rechtswidrig, betont Möthrath. Absatz 4 a der „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren vom 1. Januar 1977“ bestimme, dass „der Staatsanwalt alles zu vermeiden habe, was zu einer nicht durch den Zweck des Ermittlungsverfahrens bedingten Bloßstellung des Beschuldigten führen kann.“ Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft hier sei daher skandalös und rechtsmissbräuchlich, verletze ferner die gesetzliche Unschuldsvermutung und das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Anstelle eines „medialen Auftritts“, der ganz offensichtlich inszeniert war, so Möthrath, hätte die Verhandlung auch unterbrochen und der Beschuldige in einem Nebenzimmer ohne Öffentlichkeit mit den Vorwürfen konfrontiert werden können.
Der VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. verurteilte daher das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Münster hier auf das Schärfste und regte eine vollständige Untersuchung und Aufklärung des Falles an. Dies auch insbesondere hinsichtlich der Frage, warum die Fernsehkameras ausgerechnet und nur an dem Tag zur Verfügung standen und nicht an den anderen Prozesstagen.
Mehr zum VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. unter: www.strafrechtsverband.de -
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Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRV Verband deutscher StrafrechtsAnwälte
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