Justizia
 
 
Martin Haas
MJH Rechtsanwälte
Werner-Haas-Str. 8
86153 Augsburg


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In Verfahren über die Bewilligung von PKH ohne mündliche Verhandlung kann eine Terminsgebühr nicht anfallen

MJH Rechtsanwälte: Wundert uns nicht. Warum sollte dies auch der Fall sein!
Vgl. Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu: RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3, Nr. 3104 ZPO § 127:




Leitsatz des BGH:

In Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, in denen ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, kann eine Terminsgebühr nicht anfallen.

(vgl.: BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - XI ZB 15/11)
 
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