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Mathias Nittel
Rechtsanwalt Mathias Nittel - Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Maximilianstraße 2
80539 München


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CS Euroreal und SEB ImmoInvest: Kommt auch hier wie beim KanAm Grundinvest das Aus?

Für die Anleger von CS Euroreal und SEB ImmoInvest stellt sich die Frage, wie sie weiter vorgehen sollen: Die mögliche Liquidation der Fonds abwarten oder Schadenersatzansprüche geltend machen?

- Heidelberg/München, den 04. März 2012 - Die Entscheidung der Geschäftsführung des KanAm Grundinvest, den Fonds nicht wieder zu öffnen sondern zu liquidieren, kam für viele Beobachter nicht überraschend. Für Anleger der offenen Immobilienfonds CS Euroreal und SEB ImmoInvest, bei denen die Frist zur Wiedereröffnung im Mai 2012 ausläuft, stellt sich nun mehr denn je die Frage, ob auch ihre Fonds endgültig geschlossen bleiben und liquidiert werden.

Negative Vorzeichen nach Aus für KanAm Grundinvest

Ohne Zweifel hat die Entscheidung des KanAm Managements, den KanAm Grundinvest zu schließen sehr negative Auswirkungen auf die Perspektiven der Credit Suisse und der SEB, ihre Fonds CS Euroreal und SEB ImmoInvest noch vor Mai erfolgreich wieder öffnen zu können. Davon geht auch die SEB Asset Management aus: „Das Marktumfeld wird durch die Entscheidung der Kanam Grund sicherlich nicht einfacher, dennoch halten wir an dem Ziel der Wiedereröffnung des SEB ImmoInvest fest“, zitiert DAS INVESTMENT.COM eine Unternehmenssprecherin. Erforderlich für eine erfolgreiche Wiedereröffnung ist bei beiden Fonds die Erhöhung der verfügbaren Liquidität. Um dies sicherzustellen, müssen sowohl SEB ImmoInvest als auch CS Euroreal in der verbleibenden Zeit die Verkaufsbemühungen für einige Objekte erfolgreich abschließen. Ob dies gelingen wird, oder ob auch diese beiden großen Fonds scheitern, bleibt abzuwarten.

Abwarten kann zum Verlust von Schadenersatzansprüchen führen

Für die Anleger der offenen Immobilienfonds stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen: Die Liquidation der Fonds abwarten oder Schadenersatzansprüche geltend machen?

In zahlreichen Fällen wurden Anleger offener Immobilienfonds falsch beraten. Sie haben gute Chancen, ihr investiertes Geld als Schadenersatz zurückzubekommen. Aber sie müssen jetzt handeln. Warten sie die voraussichtlich 5 Jahre dauernde Liquidation des Fonds ab, wie sie beispielsweise für den KanAm Grundinvest geplant ist, sind Schadenersatzansprüche in jedem Fall verjährt.

Schadenersatzansprüche stehen den Anlegern dann zu, wenn der empfohlene Fonds entweder für ihre Anlageziele und Risikobereitschaft nicht geeignet war, also nicht zu ihnen passte, oder wenn sie über den Fonds, dessen Funktionsweise und die mit ihm verbundenen Risiken nicht oder unzutreffend informiert wurden.

Die Folge der Falschberatung: Der Berater, die beratende Bank oder Sparkasse ist zum Schadenersatz verpflichtet. Das heißt, man muss dem Anleger das investierte Kapital zurückzahlen.

Die Anlegerkanzlei Nittel vertritt zahlreiche Anleger des KanAm Grundinvest, CS Euroreal und SEB ImmoInvest sowie anderer offener Immobilienfonds und Immobiliendachfonds und konnten bereits in vielen Fällen außergerichtliche und gerichtliche Lösungen herbeiführen.

Ihr Ansprechpartner:
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
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http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/kanam-grundinvest-wird-aufgeloest-fachanwaelte-helfen-anlegern.html
 
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