Justizia
 
 

Handbuch Gerichtsverfahren

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:




1. Synopse-Instrumentenreform
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Ich möchte meiner Leserschaft diese umfangreiche Synopse zu den geplanten Rechtsänderungen im Rahmen der“ Instrumentenreform“ (Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt) nicht vorenthalten. Hier sind, erst mal in halbwegs lesbarer Art, die normativen Änderungen mit Rechtsstand 23.09.2011 sichtbar gemacht. Die Synopse ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/BA-Synopse-Instrumentenreform2012-23.09.11.pdf , eine Kurzzusammenfassung gibt es hier: http://www.aus-portal.de/gesetzgebung_22225.htm inhaltliche Stellungnahmen dazu sind hier zu finden: http://www.lag-arbeit-hessen.net/index.php?id=440

2. Handbuch Gerichtsverfahren
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Die BA hat ein internes Praxishandbuch erstellt. Dort werden systematisch verfahrenstechnische Hinweise zum Widerspruchs- und Klageverfahren gegeben. Wegen der umfassenden und systematisch guten Zusammenstellung sollten sich diese Informationen auch die Einrichtungen und Stellen, die Betroffenen beraten, aneignen. Die Dienstanweisung zum Handbuch gibt es hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-08-2011-VG-Rechtsschutz-5a.html (ist öffentlich) das Handbuch möchte ich nun hier vorstellen: http://www.harald-thome.de/media/files/Praxishandbuch-Sozialgerichtsgesetz.pdf

3. Bildungs- und Teilhabepaket auch für Asylkinder
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Nachdem die Asylkinder im Bildungs- und Teilhabepaket von Frau von der Leyen schlichtweg ausgespart wurden, will nun der Gesetzgeber diesen sozialpolitischen Skandal erster Güte durch ein „kurzes Gesetzgebungsverfahren“ korrigieren. Die jetzige Regelung ist rassistisch und weder grundgesetzkonform, noch mit der UN-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar.
Mehr dazu unter:
http://www.wkdis.de/rechtsnews/bundesrat-will-junge-asylbewerber-an-bildungs-und-teilhabepaket-beteiligen-206889

4. Personalausweispflicht im Sozialrecht
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Die Diakonie hat ein Arbeitspapier mit der Zielrichtung Wohnungslosenhilfe erstellt und zwar für Menschen, die keinen Ausweis haben und denen wegen fehlendem Ausweis SGB II Leistungen versagt werden. Gleichzeitig wird darin auch auf Lösungsmöglichkeiten zur darlehensweisen Übernahme im Rahmen des unabweisbaren Bedarfes eingegangen. Meiner Meinung nach kommt darin die Auseinandersetzung mit den Erlassvorschriften nach § 1 Abs. 6 PAuswGebV zu kurz. Für Menschen ohne Ausweis werden brauchbare Lösungen erarbeitet. Dieses Papier möchte ich der Leserschaft nicht vorenthalten, es ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Personalausweispflicht-1-Diakonie.pdf

5. Weisung der BA zur Einschaltung der Fachdienste im Bereich des SGB II / SGB III
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Die BA hat einen Praxisleitfaden zur Einschaltung der Fachdienste (Ärztlicher Dienst, Psychologischer Dienst und Technischer Beratungsdienst) entwickelt. In diesen Arbeitshilfen werden die Prozessabläufe erklärt und klargestellt, wann welcher Dienst einzusetzen ist, die Materialien gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/HEGA-0911---11---Praxisleitfaden-zur-Einschaltung-der-Fachdienste---20.09.2011.pdf . Gleichzeitig möchte ich noch auf den Leitfaden für die arbeitsamtsärztliche Begutachtung hinweisen. Dieser ist zwar veraltet, findet aber noch Anwendung und stellt das Verfahren der arbeitsamtsärztlichen Begutachtung anschaulich dar. Den gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Leitfaden_Arbeitsamtsarztliche_Begutachtung.pdf

6. Örtliche Richtlinien sind mächtig gewachsen
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Die Dienstanweisungen zu den KdU, abweichenden Bedarfen und BuT sind in der letzten Zeit deutlich mehr geworden, ich möchte darauf nochmals hinweisen und natürlich alle bitten, wer nicht mehr aktuelle Dinge findet und veröffentlichungsfähiges Material hat, mir das bitte zukommen zu lassen.
Die Richtlinien gibt es hier: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

7. Teilhabeanträge jetzt stellen!
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Ich möchte auf ein Thema des BuTs nochmal extra eingehen: Einen Anspruch auf Teilhabeleistungen in Höhe von 10 € hat man ab gesonderter Antragstellung (§ 37 Abs. 1 S. 2 SGB II). Die Jobcenter sagen vielmals, man könne einen Teilhabeantrag erst stellen, wenn man nachweist, dass man auch „Aufwendungen“ habe (z.B. im Sportverein angemeldet ist oder dies beabsichtigt), sonst wäre es nicht möglich einen solchen Antrag zu stellen. Dem ist zu widersprechen. Für eine solche Aufwendungsnachweispflicht für Ansprüche in der Zukunft mangelt es an einer Rechtsgrundlage. Ich rate hierzu allen, Teilhabeleistungen gesondert zu beantragen, und diesen Antrag mit dem Fortsetzungsantrag für jeden Bewilligungsabschnitt zu erneuern. Dann entsteht ein Anspruch auf Teilhabeansparung der im Bedarfsfall geltend gemacht werden kann. Dieser Anspruch verfällt nicht Ende des Jahres oder Bewilligungsabschnitts, wie manche JC‘s in ihren Weisungen verfügen, sondern er verjährt erst nach 4 Jahren (§ 45 Abs. 1 SGB I). Es wird daher empfohlen, die Anträge mit dem Ziel der Ansparung als Budget zu stellen und dann die Leistungen im Bedarfsfall geltend zu machen.

8. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II in 2011 in Wuppertal und Hamburg
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Dieses Jahr biete ich noch in Wuppertal und Hamburg SGB II Grundlagenseminare an. Am 25./26. Oktober habe ich in Wuppertal noch einen Platz frei und am 07./08./09. Dezember in Hamburg habe ich in einer dreitätigen Fortbildung noch 8 Plätze frei. Anmeldung und weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. In 2012 biete ich meine nächsten Grundlagenseminare in München, Frankfurt, Hamburg und Wuppertal an
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Nun habe ich die ersten Seminartermine für 2012 festzurren können. Zum Jahresbeginn wird es am 16./17. Jan. in München, am 23./24. Jan. in Frankfurt, am 25./26./27. Jan. in Hamburg und am 30./31. Jan. in Wuppertal die ersten SGB II – Grundlagenseminare geben.
Anmeldung und weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

10. Seminare: „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II" in Wuppertal, München u. Hannover
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Ebenfalls biete ich dieses Jahr meine „Spezial“-Fortbildung „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II“ noch am 1./2. Dez. in Wuppertal, am 05./06. Dez. in München und am 19./20. Dez. in Hannover an. In dieser Fortbildung werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen durch die Rechtsänderungen in diesem Jahr, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Rückforderungs- und Ersatzansprüchen beackert.
Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. Seminare „ALG II - Bescheide prüfen und verstehen- Berechnung und Bescheidprüfung für die Praxis" in Wuppertal, München und Dresden
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Auch biete ich nun diese neue Berechnungsfortbildung an. In dieser wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt. Auch geht die Fortbildung intensiv auf die durch das RBEG eingeführte Änderungen der Anrechnung von Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit ein.

Diese finden am 17./18. Oktober in München, 21./22. Nov. in Wuppertal und am 24./25. Nov. in Dresden statt.

Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 30. Nov./01.Dez. in Frankfurt und am 05./06. Dez. in Dresden
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Im Nov. /Dez. bietet mein Kollege Frank Jäger seine SGB XII-Fortbildung erstmalig in Frankfurt/Main und Dresden an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Infos und Anmeldung auf einen Blick unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/sgb-xii-grundlagenseminar-jetzt-auch-in-dresden

So, das war es mal wieder für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de

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