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Mathias Nittel
Rechtsanwalt Mathias Nittel - Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Maximilianstraße 2
80539 München


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PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG - Informationen für Anleger

Anleger des Fonds PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG können erfolgreich Schadenersatzansprüche durchsetzen.

Schadenersatz für PRORENDITA Anleger erfolgreich durchgesetzt

Rund 50 Mio. € wurden in den Jahren 2004 und 2005 von über 2.300 Anlegern für den Ideenkapital Fonds PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG eingeworben. Der Vertrieb erfolgte unter anderem über verschiedene Sparkassen.

Der Fonds

Die Gesellschaft ist an zwei englischen Gesellschaften beteiligt, der PRORENDITA ONE Limited sowie der PRORENDITA ONE Limited Partnership, deren Unternehmensgegenstand der Handel mit britischen Lebensversicherungen ist, die auf dem Zweitmarkt erworben wurden.

Durch die weltweite Finanz- und Bankenkrise haben die Rückkaufswerte an Kapitallebensversicherungen erheblich an Wert verloren. Dementsprechend haben sich der Wert der Beteiligungen und sich das Eigenkapital der Tochtergesellschaft deutlich gemindert.

Für die betroffenen Anleger hat dies zur Folge, dass ein Großteil ihres investierten Geldes verloren ist.

Die aktuelle Situation

Mit Schreiben vom 19. August 2011 hat die Ideenkapital Prorendita Eins Treuhand GmbH die Anleger der PRORENDITA EINS GmbH & Co. KG über das Geschäftsjahr 2010 sowie über die aktuelle Situation der Fondsgesellschaft informiert. Bis zum Jahresende 2010 ergibt sich danach eine rein rechnerische Rückzahlungsquote - unter Berücksichtigung der in den Geschäftsjahren 2006 und 2007 vorgenommenen Ausschüttungen - von rd. 40%. Der bei der Allied Irish Bank (AIB) aufgenommene Kredit zur Finanzierung der Lebensversicherungen läuft im Oktober 2011 aus. Die Bank lehnt eine Verlängerung des Kredites ab! Das Fondsmanagement steht nach eigenen Aussagen mit der UniCredit Bank AG bezüglich einer Anschlussfinanzierung in Verhandlungen. Wie es weiter geht, ist unklar.

Die Falschberatung

Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Sie gingen davon aus, dass es sich um eine sichere Geldanlage handeln würde. Offensichtlich wurden sie vor dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten.

Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten – neben vielen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:

Die Beteiligung an der PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.

Die Beteiligung an der PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt.

Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA Eins GmbH & Co. KG beteiligten Banken, Sparkassen und Berater haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.

Der Schadenersatz

Anleger, die über die ihnen empfohlenen Anlageprodukte falsch beraten wurden, können gegenüber ihren Beratern Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält der Berater die Beteiligung. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Mathias Nittel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael Minderjahn
Rechtsanwalt
 
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