Länger Elterngeld für Papa, wenn Mama gleich wieder arbeitet
Planen Eltern, dass der Vater früh die Betreuung des Kindes übernimmt, sollte die Mutter im direkten Anschluss an ihren Mutterschutz wieder arbeiten. Bei einige Tage vor dem errechneten Termin geborenen Kindern hat dies zur Folge, dass der Vater einen Monat länger Elterngeld bekommt, wie das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Montag, 5. September 2011, in Kassel veröffentlichten Urteil entschied (Az.: B 10 EG 11/10 R).
Insgesamt können Mutter und Vater bis zu 14 Monate Elterngeld bekommen, jedes Elternteil für sich aber höchstens zwölf Monate. Dabei können sich beide Eltern auch gemeinsam um das Baby kümmern und dann gleichzeitig Elterngeld erhalten. Der Mutter wird das Mutterschaftsgeld samt „Zuschuss“ des Arbeitgebers (um das Mutterschaftsgeld geminderte Lohnfortzahlung) auf das Elterngeld angerechnet.
Dauert der Mutterschutz nach der Geburt noch länger als zwei Monate, weil das Kind deutlich früher als errechnet zur Welt kam, gelten für die Behörden bislang drei Elterngeld-Monate durch den Mutterschutz als „verbraucht“. Im Streitfall bekam daher der Vater nur noch elf (14 minus drei) Monate bewilligt.
Wie nun das BSG entschied, hat er aber Anspruch auf zwölf Monate Elterngeld. Denn die Mutter habe nur zwei Elterngeld-Monate verbraucht. Wegen ihrer Tätigkeit von mehr als 30 Wochenstunden habe sie im dritten Lebensmonat des Kindes keinen Anspruch auf Elterngeld gehabt. Daher habe ihr auch kein Mutterschaftsgeld angerechnet werden können.
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Mitgeteilt von Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
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