Justizia
 
 

SG Mannheim erkennt höhere Leistungen für Asylbewerber an

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. SG Mannheim erkennt höhere Leistungen für Asylbewerber an
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Das SG Mannheim hat in einer bahnbrechenden Entscheidung Beziehern von Leistungen nach dem AsylbLG weitere Leistungen in Höhe von 65,51 € monatlich zuerkannt.
Damit wurde (endlich) ein Präzedenzfall geschaffen und er setzt ein längst überfälliges Zeichen gegen die verfassungswidrigen Asylbewerberleistungen und macht unmissverständlich deutlich, dass auch Asylbewerber ein Recht auf Sicherung ihres Existenzminimums haben. Auf diese Entscheidung können und sollten sich nunmehr andere berufen und sollten höhere Ansprüche geltend machen. Weitere Infos aus dem Newsletter von Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin:
„Der Beschluss SG Mannheim und Pressemitteilung von RA Berthold Münch aus Heidelberg im Wortlaut:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/SG_Mannheim_AsylbLG_Verfassung.pdf

Das Gericht hat den Hartz IV Regelsatz zugrunde gelegt, den Anteil für in der Gemeinschaftsunterkunft bereiten Hausrat und Energie rausgerechnet,
und im Hinblick auf die vorläufige Regelung im Eilverfahren dem Kläger vorerst die Hälfte der verbleibenden Differenz AsylbLG - Hartz IV zugesprochen. Die Stadt Heidelberg wurde verpflichtet, dem Asylbewerber über den im AsylbLG festgelegten Satz hinaus weitere € 65,51 monatlich als Darlehen zu gewähren. Ein Verfahren für eine Familie mit Kindern ist noch anhängig.

Obwohl seit Inkrafttreten des AsylbLG im November 1993 die Preise um 32 % gestiegen sind, wurden die Beträge entgegen § 3 Abs. 3 AsylbLG nie an
die Preisentwicklung angepasst, vgl. www.destatis.de > Preise > Verbraucherpreise > Tabellen > Monatswerte. Der Verbraucherpreisindex betrug im November 1993 83.8 und im Juni 2011 110,6. Das ergibt eine Steigerung um 31,98 %.

Die Bundesregierung verschleppt dennoch weiterhin die längst überfällige Anpassung der Leistungssätze, obwohl sie mittlerweile auch selbst die Sätze als verfassungswidrig ansieht, siehe http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Jelpke_Antwort_AsylbLG_Aug2011.pdf und
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Stellungnahme_BMAS_BVerfG_AsylbLG.pdf

Zu überlegen sind auch anderswo bei Leistungsbezug nach § 3 AsylbLG Widersprüche gegen die Leistungshöhe und Eilanträge beim Sozialgericht.

Mehr Infos:

* Stellungnahmen von Verbänden und Kirchen und Vorlagebeschlüsse des LSG NRW zum verfassungswidrigen AsylbLG:
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_neue_meldungen.php?sid=521

* Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin, Das AsylbLG und das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Classen_AsylbLG_Verfassung.pdf

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Georg’s Überlegen würde ich teilen, hier sollte nun in der Beratung angeraten werden, mit Verweis auf die Mannheimer Entscheidung und die Vorlagebeschlüsse des LSG NRW Widerspruch gegen die laufenden Bescheide einzulegen u n d im Eilverfahren zu versuchen mittelbar höhere Leistungen geltend zu machen. Im vorliegenden Fall wurden die Leistungen auf Darlehensbasis gewährt, dass sollte aber nicht davor abschrecken den Anspruch geltend zu machen und gegen etwaige Rückerstattungsansprüche wiederum in Widerspruch zu gehen.

2. Schaltjahrproblem bei der BA
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In meinem letzten Newsletter habe ich über ein Schaltjahrproblem der BA berichtet, dazu noch kurz. Dieses Schaltjahrproblem ist verschiedentlich aufgetaucht, dürfte rechtlich aber nicht problematisch sein, da hier die Rechtslage eindeutig ist, denn § 41 Abs. 1 S. 2 SGB II bestimmt, dass der Monat mit 30 Tagen zu berechnen ist. Somit hat zumindest der Gesetzgeber das Schaltjahrproblem gesetzgeberisch gelöst, was ja nicht heißen muss, dass es EDV-Technisch gelöst ist, aber daran muss dann halt gearbeitet werden.

3. SG Berlin kippt Zusatzbeitrag bei der DAK
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Das SG Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die Erhebung des Zusatzbeitrags der DAK unwirksam war, weil die Krankenkasse ihre Kunden nicht deutlich genug auf ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen hat. Diese Entscheidung könnte für viele mit Zusatzbeitrag von Interesse sein. Näheres dazu unter: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20110810.1515.354234.html und http://tinyurl.com/3sof6gh

4. Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse im SGB II
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Im SGB II ist ein Zusatzbeitrag, insofern er von der Krankenkasse (rechtmäßig) erhoben wird vom Einkommen anzusetzen (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 SGB II). Es ist dabei unerheblich, ob der SGB II – Leistungsbezieher in eine andere Kasse wechseln könnte, es geht einzig und alleine nur darum ob er anrechenbares Einkommen hat und einem Zusatzbeitrag von der GKV ausgesetzt ist. Ein Zusatzbeitrag ist auch bei Minijobs, oberhalb von 100 EUR, unterhalb von 400 EUR abzusetzen, er ist nicht in den 100 EUR Grundfreibetrag enthalten (§ 11 b Abs. 2 S. 1 SGB II). Ein in der Vergangenheit vom Jobcenter nicht berücksichtigter Zusatzbeitrag kann rückwirkend bis Jan. 2010 noch berücksichtigt werden, insofern anrechenbares Einkommen vorhanden ist, dies greift auch dann, wenn die Jobcenter diesen wegen fehlender Härte (war möglich bis Dez. 2010 über den § 26 Abs. 4 SGB II aF.) abgelehnt hatten (§ 40 Abs. 1 S. 1 SGB II iVm. § 44 Abs. 1 SGB X, iVm. § 40 Abs. 1 S. 2 SGB II iVm. § 44 Abs. 4 SGB X). Hier sollte mal ein Augenmerk drauf gerichtet werden.

5. Grundlagenseminar zur Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 04./05.10.2011 in Wuppertal
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Im Oktober bietet mein Kollege Frank Jäger wieder eine Fortbildung zum SGB XII in Wuppertal an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Infos und Anmeldung unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-2011-1

6. Nächste SGB II – Grundlagenseminare in Nürnberg, Wuppertal, Frankfurt, Hamburg und Berlin
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Ich möchte auf die nächsten SGB II - Grundlagenseminare hinweisen, diese finden am 28./29. Sept. in Hamburg und am 19./20. Okt. in Nürnberg, am 14./15. Nov. in Wuppertal, am 28./29. Nov. in Frankfurt, am 07./08./09. Dez. in Hamburg und am 14./15./16. Dez. in Berlin statt.
Ausschreibung, Anmeldung und Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

7. Seminare „ALG II - Bescheide prüfen und verstehen- Berechnung und Bescheidprüfung für die Praxis" in Leipzig, München, Wuppertal und Dresden
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Auch biete ich nun diese neue Berechnungsfortbildung an. In dieser wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Auch geht die Fortbildung intensiv auf die durch das RBEG eingeführte Änderungen der Anrechnung von Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit ein.

Diese finden am 13./14. Okt. in Leipzig, am 17./18. Okt. in München und am 21./22. Nov. in Wuppertal und am 24./25. Nov. in Dresden statt.

Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

8. Seminare: „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II" in Wuppertal, München u. Hannover
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Ebenfalls biete ich dieses Jahr meine „Spezial“ Fortbildung Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II“ noch am 1./2. Dez. in Wuppertal, am 05./06. Dez. in München und am 19./20. Dez. in Hannover an. In dieser Fortbildung werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen durch die Rechtsänderungen in diesem Jahr beackert, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastischen Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Rückforderungs- und Ersatzansprüchen.
Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

9. Ein Dankeschön an alle Spender
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Mensch Leute, ein ganz herzliches Dankeschön an alle die den Verein Tacheles aufgrund meines Aufrufes mit Spenden unterstützt haben. Es sind bedingt durch den Aufruf 3.515 EUR an Spenden eingegangen (zzgl. eine Spende für Kaffeetrinken bei IFG-Arbeit). Dafür möchte ich mich im Rahmen des Vereins ganz herzlich bedanken. Es hat uns wieder mal das Genick gerettet und es ist Ausdruck praktischer Solidarität. Daher Dankeschön!
Spendenquittungen gibt es auch, aber drängt uns da bitte nicht, denn jetzt steht erstmal wohlverdienter Urlaub auf der Agenda und dann kommen diese mit der Post.

So das war es mal wieder für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
 
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