Jobcenter weiterhin mit zweifelhafter Rechtskonformität
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Jobcenter weiterhin mit zweifelhafter Rechtskonformität
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Aufmerksame Newsletterleser bekommen mit, das ich derzeit eine Kampagne zur Informationsfreiheit von behördlichen Verwaltungsanweisungen mache. PR Ergebnisse dazu hier: http://www.heise.de/tp/blogs/5/150177, http://tinyurl.com/3f55co5 und http://tinyurl.com/3hdqj8f die dazugehörige Pressemitteilung gibt es hier: http://tinyurl.com/3e6lscy
Dazu nur ein kurzer Zwischenstand, nach der PR Arbeit haben sich die JC in Bayern und BaWü deutlich gebessert, jetzt ist Hessen „mein Sorgenkind“, hier haben sich 82 % der JC noch nicht mal innerhalb ei8nes Monats bei mir gemeldet. Das ist selbst vor Bayern und BaWü der absolute Spitzenreiter im rechtswidrigen Handling. Die mittelbaren Ergebnisse der Kampagne findet ihr nun hier: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
2. Bildungspaket
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Hier gibt es eine neue Arbeitshilfe aus NRW, die gibt es hier: http://tinyurl.com/42khtjq
dann eine vom Caritas Verband v. 3.8., die gibt es hier: http://tinyurl.com/3cbklzw und das Bildungspaket kommt ins AsylbLG, da sind aber einige Fallstricke. Dazu Georg Classen Flüchtlingsrat Berlin: „Nur eines an der anstehenden Reform des verfassungswidrigen AsylbLG scheint klar: das bürokratische Monster Bildungspaket für Kinder kommt ins AsylbLG. Die Mehrzahl der Länder und Kommunen stellen schon jetzt nach § 6 AsylbLG Geld- und Sachleistungen(!) des Bildungspakets auch in den ersten vier Jahren des Leistungsbezugs bereit. Auch das BMAS legt dies nahe.
Das Problem: Flüchtlinge, Bildungseinrichtungen und Behörden sind - wie bei deutschen Kindern - von der Antragsbearbeitung komplett überfordert. Sachleistungen sind ein bürokratischer Irrsinn - erst recht beim Bildungspaket! Niedersachsen und Rh-Pfalz bewilligen das Bildungspaket für Asylbewerberkind sogar ausschließlich nur als Sachleistung!
Schlimmer noch: Die Ausgliederung des "Bildungspakets" aus den Regelbedarfssätzen für Kinder wird der Bundesregierung im Ergebnis wie bereits bei ALG2 dabei helfen, die AsylbLG-Leistungssätze für Kinder niedriger zu berechnen.
Mehr dazu: http://tinyurl.com/3trgjda
3. BMAS scheint AsylbLG-Reform auszusitzen
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Das BMAS weigert sich nach wie vor, konkret zu Zeitplan und Verfahren (Methode der Bedarfsermittlung) zur Reform der verfassungswidrigen AsylbLG-Regelleistungen Stellung zu nehmen. Ministerin von der Leyen, aber auch ihre Sachbearbeiter aus dem BMAS hatten ebenso wie Vertreter der Regierungsfraktionen CDU und FDP (diese ohne Begründung) bereits ihre Teilnahme an einer Podiumsdiskussion zur AsylbLG-Reform bei der Katholischen Akademie Berlin im Januar 2011 abgesagt, da man sich angeblich gerade im Selbstfindungsprozess bezüglich der Positionsbestimmung zur Reform des AsylbLG befinde und sich öffentlich nicht äußern könne.
Zum Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz der evangelischen Akademie Berlin am 20. Juni 2011 das gleiche Spiel, die Selbstfindung dauert an: Nachdem zwei Wochen zuvor die CDU/ CSU Fraktion ihre vor Monaten zugesagte Teilnahme an der AG zum AsylbLG zurückgezogen hatte, nahm vier Tage vorher dann auch der BMAS-Referent Wollschläger seine lange gegebene Zusage wieder zurück. Man sei mitten in der Abstimmung der AsylbLG-Reform und könne dazu derzeit gar nichts öffentlich sagen, das sei zu heikel.
Das bedeutet, die Bundesregierung wird wohl höhere Leistungen wieder mal durch das BVerfG aufgedrückt bekommen, da sie offensichtlich nicht in der Lage ist diese selbständig zu korrigieren. Ein Armutszeugnis sondergleichen!
4. Schaltjahrproblem bei der BA
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Die BA bekommt nächstes Jahr wohl ein Schaltjahrproblem, so schreibt RA Häusler aus Essen: „ich habe heute in der Beratung erstmalig einen Alg2-Bescheid für den Zeitraum Februar 2012 gesehen und war doch verwundert als ich dort las, dass lediglich 28/30 des Regelsatzes und der KdU bewilligt wurden. Sofern es in der Software ein Problem geben sollte, dass der Februar diesmal 29 Tage haben wird, würde es sicherlich nicht der einzige falsche Bescheid bleiben.“
Hier wäre zu wünschen, dass die BA spätestens aus den Erkenntnissen dieses Newsletters sich hinsetzt (schöne Grüße nach ganz unten in Nürnberg!) und die Programmierer anweist wenigstens das Problem mal zu lösen.
5. Stand Instrumentenreform
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Hier noch zwei Links zum aktuellen Gesetzgebungsstand bei der Instrumentenreform 2012, aus juristischer Sicht unter http://www.aus-portal.de/gesetzgebung_22225.htm, und aus Trägersicht: http://www.lag-arbeit-hessen.net/index.php?id=51#c272
6. Stiefkinderregelung vom dem BVerfG
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Die Stiefkinderregelung ist vor dem BVerfG anhängig. Dazu eine Stellungnahme des Deutschen Sozialgerichtstages vom 30.06.2011 für das BVerfG. Dieser hält die unwiderlegbare typisierende Annahme des § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II, dass der Stiefpartner dem nicht leiblichen Kind das angerechnete Einkommen und Vermögen in jedem Einzelfall ungeschmälert zur Verfügung stellt, für nicht realitätsgerecht und daher für nicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG) vereinbar. Die Stellungnahme gibt es hier: http://tinyurl.com/3vty2b8
7. Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Sanktionsbescheid
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Dann möchte ich auf eine Beschwerde zum EGMR wg. Verstoßes gegen das Recht auf ein faires Verfahren, betreffend einen Sanktionsbescheid hinweise. Nähere Infos und Schriftsätze sind auf der Rechtsanwaltsseite zu finden: http://kurzurl.net/avap5
8. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 04./05.10.2011 in Wuppertal
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Im Oktober bietet mein Kollege Frank Jäger wieder eine Fortbildung zum SGB XII in Wuppertal an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Infos und Anmeldung unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-2011-1
(falls das angegebene Fax zur Anmeldung nicht funktioniert, bitte an 0202- 29 51 889 faxen)
9. Nächste SGB II – Grundlagenseminare in Nürnberg, Frankfurt, Hamburg und Berlin
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Ich möchte auf die nächsten SGB II - Grundlagenseminare hinweisen, diese finden am 28./29. Sept. in Hamburg und am 19./20. Okt. in Nürnberg, am 14./15. Nov. in Wuppertal, am 28./29. Nov. in Frankfurt, am 07./08./09. Dez. in Hamburg und am 14./15./16. Dez. in Berlin statt. Sie ist ein Muss für diejenigen die sich Updaten lassen wollen und die aktuelle Entwicklungen und Fachdiskussionen mitbekommen wollen, aber einfach auch für die, die im alltäglichen Hartz IV- Kampf mal wieder eine Orientierung für das Wesentliche und das was Recht und Unrecht ist suchen.
Ausschreibung, Anmeldung und Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
10. Seminare „ALG II - Bescheide prüfen und verstehen- Berechnung und Bescheidprüfung für die Praxis" in Berlin, Leipzig, München und Wuppertal
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Auch biete ich nun diese neue Berechnungsfortbildung an. In dieser wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Auch geht die Fortbildung intensiv auf die durch das RBEG eingeführte Änderungen der Anrechnung von Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit ein.
Diese finden am 22./23. Sept. in Berlin, am 13./14. Okt. in Leipzig, am 17./18. Okt. in München und am 21./22. Nov. in Wuppertal statt.
Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. Seminare: „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II" in Wuppertal, München u. Hannover
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Ebenfalls biete ich dieses Jahr meine „Spezial“ Fortbildung Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II“ noch am 1./2. Dez. in Wuppertal, am 05./06. Dez. in München und am 19./20. Dez. in Hannover an. In dieser Fortbildung werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen durch die Rechtsänderungen in diesem Jahr beackert, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastischen Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Rückforderungs- und Ersatzansprüchen.
Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
So das war es mal wieder für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
» http://www.harald-thome.de/
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