Sachverständigengutachten kann urheberrechtlichen Schutz genießen
Das Gutachten eines Sachverständigen über den Verkehrswert von Grundstücken kann urheberrechtlichen Schutz genießen. Bei einer ausreichenden Charakterisierung durch individuelle und geistige Gedankenführung kann auch ein solch technischer Bericht die ausreichende Schöpfungshöhe vorweisen.
Das Gutachten eines Sachverständigen über den Verkehrswert von Grundstücken kann urheberrechtlichen Schutz genießen. Bei einer ausreichenden Charakterisierung durch individuelle und geistige Gedankenführung kann auch ein solch technischer Bericht die ausreichende Schöpfungshöhe vorweisen.
Im zugrundeliegenden Sachverhalt war der Kläger ein Sachverständiger, der für den Beklagten ein Gutachten über ein Grundstück erstellte. Nach Meinung des Klägers genießt sein Gutachten urheberrechtlichen Schutz, da das Gutachten individuell und persönlich gestaltet wurde.
Das Kammergericht Berlin gab dem Kläger nicht Recht.
Nach Ansicht des Gerichts hat der Kläger nicht ausreichend deutlich gemacht, warum gerade sein Gutachten eine eigene geistige Schöpfung sei.
(KG Berlin, Beschluss vom 28.12.10 - 24 U 28/11)
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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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