Justizia
 
 
Jürgen Möthrath
Carl-Ulrich-Str. 3
67547 Worms


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Brandanschläge auf die jüdischen Synagogen in Worms und Mainz im Jahre 2010 - Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz mangels Täterermittlung eingestellt

Worms) Die Staatsanwaltschaft Mainz hat die Ermittlungen im Zusammenhang mit den Brandanschlägen auf die jüdische Synagoge in Worms vom 17.05.2010 und die jüdische Synagoge Mainz vom 30.10.2010 eingestellt. In beiden Fällen führten die Untersuchungen letztlich nicht zur Ermittlung der Täter.

Darauf verweist der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf eine entsprechende Mitteilung der Staatsanwaltschaft Mainz vom 16. Juni 2011.
•Synagoge Worms
In der Nacht zum 17.05.2010 gegen 01:40 Uhr kam es zu einem Brandanschlag auf die jüdische Synagoge Worms. Im Außenbereich wurde an mehreren Stellen Benzin entzündet, wodurch jeweils kleine Brandherde entstanden. Die Berufsfeuerwehr Worms konnte diese schnell löschen, so dass an äußeren Gebäudeschäden nur Verrußungen an Teilen der Außenwände, kleinere Brandzehrungen an zwei Eingangstüren, sowie eine beschädigte Fensterscheibe zu verzeichnen waren. Die genannte Fensterscheibe der Bibliothek im ersten Obergeschoß der Synagoge war Ziel eines Molotowcocktails, der nur die vordere Scheibe des doppelt verglasten Fensters durchschlug. Ein weiterer Brandherd lag im Inneren der Synagoge. Dieser konnte ebenfalls gelöscht werden, ohne dass es zu weitergehenden Schäden kam.
Im Rahmen der polizeilichen Tatortaufnahme und Spurensuche werden neben weiteren Gegenständen 2 Feuerzeuge und mehrere Flugblätter aufgefunden. Die Flugblätter trugen den Text: „Sobald ihr nicht den Palästinenser Ruhe gibt, geben wir euch keine Ruhe!!!" Zur Aufklärung der Tat wurde durch das Polizeipräsidium Mainz noch am Tattage eine Sonderkommission eingerichtete, die bis zu 35 Beamte umfasste und in der Folgezeit zahlreiche Ermittlungsmaßnahmen, darunter auch eine Vielzahl von Zeugenvernehmungen durchführte.
Die kriminaltechnische Untersuchung der sichergestellten Asservate keine weiterführenden Ermittlungsansätze. Insbesondere ergaben sich aus der Untersuchung des im Gebäudeinneren gelegenen Brandherdes keine sicheren Hinweise auf dessen Entstehung. Im Gegensatz zu den anderen Brandstellen lag hier keine Brandauslösung durch Brandbeschleuniger vor. Eine Brandübertragung von der brennenden Außentür – etwa durch Funkenflug - ist zwar nicht gänzlich auszuschließen, wird von den gehörten Sachverständigen aber her für unwahrscheinlich gehalten. Da nach den Angaben der Einsatzkräfte die Außentür beim Eintreffen am Brandort verschlossen gewesen sein soll, mussten sich die Ermittlungen auch damit befassen, ob der oder die Täter im Besitz eines Schlüssels zur Außentür waren. Die Frage, wie die Täter in den Besitz eines Schlüssels gekommen sein könnten, blieb aber letztlich offen, da nicht festgestellt werden konnte, ob und welche Schlüssel zu dem zur Tatzeit installierten Schloss, das kein Sicherheitsschloss war tatsächlich existierten und jede Person, die irgendwann Zugriff auf die Schlüssel der Synagoge hatte, in der Lage gewesen wäre, unregistriert einen Nachschlüssel anfertigen zu lassen.
Die Befragung zahlreicher Zeugen, darunter auch noch in jüngster Zeit mehrerer Jugendlicher, die sich häufiger im Umfeld der Synagoge aufgehalten haben sollen, erbrachte keine weiterführenden Hinweise. Auch die Auslobung eines Betrages von 10.000.- € für Hinweise auf den oder die Täter sowie die Einrichtung eines Telefonanschlusses für vertrauliche Hinweise blieben letztlich ohne Ergebnis.
•Synagoge Mainz
Am Abend des 30.10.2010 gegen 21:42 Uhr kam es zu einem Brandanschlag auf die neue jüdische Synagoge in Mainz.
Hier warf ein letztlich unbekannt gebliebener Täter einen so genannten Molotowcocktail in Richtung der Synagoge. Der Brandsatz zerschellte in rund drei Meter Höhe an einem Baum, der hinter der Synagoge außerhalb der Begrenzungsmauer des Synagogengeländes zu einem benachbarten Kindergarten steht. Er verursachte lediglich Schäden an der Rinde des Baumes, bevor er –ohne dass Löschmaßnahmen erforderlich gewesen wären- von selbst erlosch. Der Brandsatz selbst war aus einer mit Ottokraftstoff gefüllten Weinflasche und einer Stofflunte hergestellt..
Aufgrund der Wurfrichtung ist davon auszugehen, dass der Molotowcocktail ohne den Treffer am Baum auf dem zur Synagoge gehörenden Mülltonnenstandplatz gezündet und dort gelagertes Material, u.a. Pappkartons, in Brand gesetzt und hierdurch an der Synagoge selbst zumindest einen äußerlichen Gebäudeschaden verursacht hätte.
Im Rahmen der polizeilichen Tatortaufnahme und Spurensuche wurden hier in erster Linie die Überreste des Brandsatzes gesichert. Deren kriminaltechnische Untersuchung verlief ebenso ergebnislos, wie die Überprüfungen der Herkunft der benutzten Flasche. Diese zählt zu einer Charge von insgesamt 2000 Flaschen, die nach Sachlage ausschließlich im Ursprungsland Spanien vermarktet und nicht -wie ursprünglich vermutet- als Exportware nach Deutschland verbracht worden sind.
Die Auswertung der Aufzeichnung der Videoüberwachungsanlage im Bereich der Synagoge blieb erfolglos. Die Aufzeichnung selbst wurde erst durch den Lichtblitz, der beim Zünden des Brandsatzes verursacht wurde, ausgelöst. Sie zeigt schemenhaft eine als Täter in Betracht kommende Person. Eine technische Bildbearbeitung erbrachte insoweit keine Verbesserung der Bildqualität, geschweige denn verwertbare Ergebnisse. In der Aufzeichnung später im Bild erscheinende Personen näherten sich der Örtlichkeit nach Sachlage aus einer anderen Richtung als der, in die sich der Täter zu diesem Zeitpunkt bereits entfernt hatte. Sie waren im Übrigen nicht zu identifizieren. Der Fahndungsaufruf an die Öffentlichkeit unter Auslobung einer Belohnung für sachdienliche Hinweise sowie Zeugengewinnungsmaßnahmen durch Häuserbefragungen und Nachfragen im Tatortumfeld blieben ohne Ergebnisse.
EIn später aufgetauchtes „Bekennerschreiben“, in dem von einem „vermeintlichen Anschlag auf die Synagoge“ die Rede ist und behauptet wird, dass der Brandsatz als „Halloweenscherz“ dem Baum gegolten habe, erbrachte weder vom Inhalt, noch von der technischen Untersuchung her weiterführende Erkenntnisse.
Möthrath riet grundsätzlich – unabhängig von diesem Fall – in allen strafrechtlich relevanten Fällen sowie als Opfer von Gewalttaten so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. – www.strafrechtsverband.de - verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRV Verband deutscher StrafrechtsAnwälte
und Strafverteidiger e. V.
Karl-Ulrich-Straße 3, 67547 Worms
Tel.: 06241 – 938 000
Fax: 06241 – 938 00-8
Email: kanzlei@ra-moethrath.de
www.ra-moethrath.de

 
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