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Von der Leyen Prestige Rettungsgesetz verabschiedet

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1.Von der Leyen Prestige Rettungsgesetz verabschiedet


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1.Von der Leyen Prestige Rettungsgesetz verabschiedet
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Der Bundesrat hat am 27.05.2011 dem Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes zugestimmt, damit können nun Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bis zum 30.06.2011 beantragt werden. Der Antrag wirkt dann auf Beginn des Jahres zurück. Ein Leistungsanspruch besteht aber nur dann, wenn „Mehraufwendungen entstanden sind“, so § 77 Abs. 11 S. 3 SGB II. Das bedeutet ein unwürdiges Nachweisverfahren, anstatt hier mal pauschal und ohne Nachweis rückwirkend Leistungen zu erbringen.

Dazu schrieb mir heute ein Amtsmitarbeiter aus seiner Sicht:
„Für die Ämter heißt das Bildungs- und Teilhabepaket, der unvorstellbar große Bürokratismus und die nach wie vor zahlreichen offenen Fragen in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht darstellt. Dies hat zur Folge, dass so gut wie alles Andere in den Hintergrund geschoben werden muss.
Da – abgesehen vom Schulbedarf – keine Pauschalierung möglich ist, müssen zahlreiche und zeitintensive Gespräche mit den jeweiligen Leistungsanbietern hinsichtlich der Abwicklung geführt werden, da ja bekanntlich kein Geld in die Hände der Anspruchsberechtigten gelangen darf, sondern alle Leistungen direkt mit den Leistungsanbietern (also z.B. jedes einzelne Schulmittagessen) abzurechnen sind. Hinzu kommen Informationsveranstaltungen z.B. für Lehrer/innen sowie Schulungen für Mitarbeiter/innen. Leider sind uns vollständig die Hände gebunden in Sachen Vereinfachung, da u.a. das ganze Paket ein zweijähriger Test ist. Nach Ablauf dieser zwei Jahre müssen wir eine Unmenge an Informationen und Daten nach Berlin liefern, da hiermit und erst dann die endgültige Form dieser Leistungsarten festgelegt werden soll.
Nicht zu vergessen ist der Umstand, dass auf das Ressort Soziales alleine ca. mehrere Tausend neue Fälle zukommen, die bisher völlig unbekannt waren, nämlich die Bezieher von Wohngeld oder Kindergeldzuschuss. Hier weiß z.B. bis heute niemand, welche Gerichtsbarkeit im Streitfall zuständig ist, da die BuT-Leistungen in diesen Fällen nach dem BKGG zu gewähren sind, als Leistungsgewährer aber die kommunalen Sozialbehörden bestimmt wurden“.

Die Gesetzesmaterialen sind hier zu finden: http://kurzurl.net/WQMZT
Arbeitshilfe Mais NRW (ganz guter Überblick): http://kurzurl.net/jVyGD
Fachinfo Caritas Verband: http://kurzurl.net/XwsXY

2.Anhörung im Bundesrat zu Sanktionen
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Am 06.06.2011 gab es im Bundestag die Anhörung zu den Sanktionen für Hartz-IV-Betroffene, dazugehörigen Materialen sind hier zu finden:
http://hoelderlin.blog.de/2011/06/07/streit-sanktionen-hartz-iv-bezieher-anhoerung-sgb-ii-sanktionen-06-06-2011-deutschen-bundestag-11278010/
http://www.elo-forum.org/alg-ii/74437-materialien-anhoerung_sanktionen-abschaffen_aussetzen-06-06-2011-a.html
darin: http://www.elo-forum.org/attachments/alg-ii/35804d1307363430-materialien-anhoerung_sanktionen-abschaffen_aussetzen-06-06-2011-btdrs_17_11_538.pdf

3.Böckler Studie: Hartz Gesetze haben nicht zu einer Verkürzung von Arbeitslosigkeit geführt
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Dann möchte ich die Leser auf eine aktuelle Böckler Studie aufmerksam machen, die belegt, dass trotz des Versuchs, mit Maßnahmen der Aktivierungs- und verschärften Zumutbarkeits- und Sanktionsregelungen den Übergang vom Sozialleistungsbezug in die Erwerbstätigkeit zu forcieren, keine wesentliche Veränderung der Verweildauer von Sozialtransferbeziehern in Arbeitslosigkeit eingetreten ist. Mit der Studie werden die stetigen Forderungen nach weiterer Leistungskürzung und schärferen Sanktionen wiederlegt. Es wird dadurch offenbar, dass es an der Zeit ist über ein Sanktionsmoratorium durchzuführen.
Die Böckler Studie gibt es hier: http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2011_05_30.pdf
Infos zum Sanktionsmoratorium hier: http://www.sanktionsmoratorium.de/

4.2012 soll es Zehn Euro mehr geben
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Nach aktuellen Berichten soll 2012 der Regelsatz um zehn EUR steigen. Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Bericht über die Höhe des Existenzminimums errechnet, dass der Regelsatz von 364 auf 374 Euro steigen muss, um die Teuerung auszugleichen. Darin enthalten sind aber die drei EUR Steigerung die wir der SPD zu verdanken haben (statt 36 EUR). Mehr Infos dazu: http://kurzurl.net/0yTkN

5.Fortbildung Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 1. Juli in Wuppertal
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Auf dieser Fortbildung sind sogar noch einige Plätze frei. Inhaltlich geht es einmal quer durchs Beet um den Bereich sozialrechtliche Leistungen von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien, bei Rechnen angefangen, Schwangere im Elternhaus, Auszug U-25’er, Erstausstattung, vorrangig zu beantragende Leistungen, Darlehen und natürlich jeweils mit Berücksichtigung der neuen Rechtslage.
Ausschreibung und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

6.Nächste SGB II – Grundlagenseminare in Magdeburg, Stuttgart, Dresden, Wuppertal, Hamburg und Nürnberg
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Ich möchte mal auf die nächsten Veranstaltungsorte meiner Grundlagenseminare hinweisen, diese finden am 23./24. Juni in Magdeburg (noch 2 Plätze frei), am 27./28. Juli in Stuttgart (noch 1 Platz frei), am 05./06. Sept. in Dresden, am 14./15. Sept. in Wuppertal am 28./29. Sept. in Hamburg und am 19./20. Okt. in Nürnberg statt.
Bei dieser zweitägigen Fortbildung wird einen umfassender Überblick über das SGB II – Leistungsrecht gegeben und insbesondere die neuen Rechtsänderungen besprochen. Sie ist ein Muss für diejenigen die sich Updaten lassen wollen und die aktuelle Entwicklungen und Fachdiskussionen mitbekommen wollen, aber einfach auch für die, die im alltäglichen Hartz IV- Kampf mal wieder eine Orientierung für das Wesentliche und das was Recht und Unrecht ist suchen.
Ausschreibung, Anmeldung und Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

7.Seminare „ALG II - Bescheide prüfen und verstehen- Berechnung und Bescheidprüfung für die Praxis" in Berlin, Leipzig, München und Wuppertal
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Im zweiten Halbjahr biete ich nun auch diese neue Berechnungsfortbildung an. In dieser wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Auch geht die Fortbildung intensiv auf die durch das RBEG eingeführte Änderungen der Anrechnung von Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit ein.

Die Fortbildung ist in drei Teile gegliedert, im ersten Teil zunächst die Grundlagen und Systematik der Einkommensanrechnung und Bereinigung im SGB II. In einem zweiten Teil wird erarbeitet, wie SGB II - Bescheide zu prüfen sind und wie man fehlerhaftes behördliches Handeln feststellen kann.

In einem dritten Teil geht es um Berechnung und um Berechnungsprüfung. Hier sind anhand konkreter Fälle Berechnung und Bescheidprüfung in Gruppenarbeit vorzunehmen.

Sie findet statt: 22./23. Sept. in Berlin, am 13./14. Okt. in Leipzig, am 17./18. Okt. in München und am 21./22. Nov. in Wuppertal

Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

So das war es mal wieder für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
 
» http://www.harald-thome.de
 
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