Arbeitsrecht: Fussball-TV am Arbeitsplatz
Die Frauen Fussball-WM steht kurz bevor. Am 19.06.2011 geht es los. Arbeitsrechtlich sollten Arbeitnehmer "betriebliche" Fernsehzeiten mit Ihrem Chef besprechen!
Gerade bei WM-Zeiten kommt es in Betrieben schnell zum Krach: Wenn Sie einen Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz bei der Fernsehübertragung eines Fußballspiels „erwischen“, rechtfertigt dies nicht automatische eine fristlose Kündigung (ArbG Ffm, Urteil vom 09.02.2011, 7 Ca 4868/10). Das ist aber kein Freibrief für fußball-begeisterte Arbeitnehmer! Die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten hat Priorität. Grundsätzlich bedarf es also der Einwilligung des Chefs. Natürlich dürfen die Arbeitnehmer die Arbeitszeitaufzeichnungen nicht vorsätzlich fälschen und angeben, Sie hätten „gearbeitet“. Außerdem kommt es auch darauf an, ob nicht einschlägig auffällig gewordene Beschäftigte Ihre Arbeitsleistung (zumindest teilweise) erbracht haben.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, Paderborn, www.warm-wirtschaftsrecht.de
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