VG Arnsberg weist Eilantrag gegen Bau einer Moschee ab
In einem Wohngebiet im sauerländischen Menden darf eine Moschee gebaut werden. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat einen Eilantrag einer Anwohnerin gegen das geplante Gebäude mit zwei knapp zehn Meter hohen Minaretten abgewiesen und grünes Licht für den Moscheebau gegeben (AZ: 14 L 218/11).
Laut dem am 01.06.2011 bekannt gewordenen Beschluss des VG Arnsberg wurde lediglich festgelegt, dass maximal viermal im Jahr nächtliche Sonderveranstaltungen stattfinden dürfen. Zunächst hatte die Stadt Menden dem schiitischen Trägerverein zehn nächtliche Veranstaltungen pro Jahr zugebilligt. Gegen die Entscheidung kann die Anwohnerin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.
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Mitgeteilt von Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
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