Justizia
 
 
Martin Josef Haas
MJH Rechtsanwälte, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Fuggerstr. 14
86830 Schwabmünchen


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US-Broker mit Telefonvertrieb aus Düsseldorf haftet deutschen Anlegern

Am 22. März 2011 bestätigte der BGH erneut, dass auch ein us-amerikanisches Brokerunternehmen den deutschen Anlegern auf Schadensersatz haftet, wenn es sich an einem sittenwidrigen Geschäftsmodell beteiligt
Weber
Justizamtsinspektorin
als Urkundsbeamtin


Der US-Broker arbeitete mit Vermittlern weltweit zusammen, die über eine Online-Plattform die Geschäftsvorfälle unter Zuhilfenahme einer Münchener AG abrechnen ließen.

Die B. L. S. GmbH mit Sitz in D. und die auf Seiten der beklagten dem Streit beigetretene P. AG mit Sitz in M. , die jeweils über eine deutsche aufsichtsrechtliche Erlaubnis als selbstständiger Finanzdienstleister verfügten
hatten im Rahmen einer Kaltaqkuise telefonisch Anleger zu Investitionen aufgefordert. Die nachfolgend abgewickelten Geschäfte führten zu starken wirtschaftlichen Verlusten der Anleger.

Warum dieses Geschäftsmodell sittenwidrig ist, wissen fachlich versierte Anleger. Wer sich sein Geld nicht wieder holt ist selbst schuld.
 
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