Justizia
 
 
Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
Zeuggasse 7 (Eingang B)
86150 Augsburg


» zum Anwaltsprofil

Domain-Parking-Plattform "Sedo" haftet nicht für Markenrechtsverletzungen von Usern

Die Internet-Plattform "Sedo" hat nicht vor Kenntnis für die Markenverletzungen Dritter einzustehen. Eine pauschale Vorabprüfungspflicht trifft die Domain nicht, da dies aufgrund der großen Menge an Usern nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist.

Die Internet-Plattform "Sedo" hat nicht vor Kenntnis für die Markenverletzungen Dritter einzustehen. Eine pauschale Vorabprüfungspflicht trifft die Domain nicht, da dies aufgrund der großen Menge an Usern nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist.
Im zugrundeliegenden Fall wurde die Domain-Parking-Website Sedo von der Klägerin abgemahnt, da ein User der Plattform eine markenrechtsverletzende Domain bei der Website abgelegt hat. Nach Meinung der Klägerin ist auch Sedo selbst für diese Markenrechtsverletzung verantwortlich, da sie solche Rechtsverletzungen zumindest grob fahrlässig zulässt.
Der Bundesgerichtshof wies die Klage zurück.
Nach Ansicht des Gerichts kann Sedo weder als Täter noch als Mitstörer haftbar gemacht werden. Mangels vorsätzlichem Handeln kommt keine Täterschaft der Plattform in Betracht. Die Markenrechtsverletzung ist direkt durch einen User der Website begangen worden.
Eine mögliche Mitstörerhaftung wäre nur rechtmäßig, wenn die Plattform auch ihre eigenen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.
(BGH, Urteil vom 18.11.10 - I ZR 155/09)

Mehr zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage www.anwaltsbuero47.de.

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
anwaltsbüro47 – Rupp Zipp Meyer Wank – Rechtsanwälte
www.anwaltsbuero47.de - www.bildrechtskanzlei.de

 
«  zurück