Kein „Zuschlag Infektionstransport“ für Krankenversicherte
Versicherte, die wegen des Verdachts einer gefährlichen Infektion in eine Klinik gebracht werden, müssen die anschließende Desinfektion des Krankenwagens nicht aus eigener Tasche bezahlen. Die Kosten muss vielmehr die gesetzliche Krankenkasse übernehmen, stellte das Sozialgericht Duisburg in einem am Dienstag, 31.05.2011, veröffentlichten Urteil klar (AZ: 7 KR 121/09).
Anlass des Rechtsstreits war der Krankentransport einer älteren Frau aus Wesel wegen des Verdachts einer Norovirus-Infektion. Die meldepflichtige, hochansteckende Erkrankung kann schwere Magen-Darm-Entzündungen verursachen, die bei älteren Menschen lebensgefährlich sein können.
Als die Frau später starb, forderte die Stadt Wesel als Träger des Rettungsdienstes von den Kindern der Verstorbenen einen sogenannten „Zuschlag Infektionstransport“ in Höhe von 150,00 Euro. Damit sollten die Kosten für die Desinfektion des Rettungswagens und des Personals abgedeckt werden. Die Krankenkasse der Frau hatte sich zuvor geweigert, diese Desinfektionspauschale zu übernehmen.
Die Kinder der Frau zahlten die Pauschale, forderten das Geld aber von der Krankenkasse zurück. Diese lehnte jedoch ab. Sie müsse nur für die reinen Kosten des Krankentransports aufkommen. Die Desinfektion des Fahrzeugs gehöre nicht dazu.
Nach dem Duisburger Urteil muss die Kasse jedoch die Kosten erstatten. Die Krankenkassen hätten „grundsätzlich die von den Städten und Gemeinden festgesetzten Entgelte zu begleichen“. Die Stadt Wesel sei von ihrer Gebührensatzung her auch berechtigt gewesen, die Pauschale zu berechnen, so das Sozialgericht weiter. Denn zu einem Transport zähle auch die anschließende Desinfektion, damit das Fahrzeug wieder „in einen keimfreien und damit gebrauchsfertigen Zustand versetzt wird“, betonte das Gericht in seinem Urteil vom 08.02.2011.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Sozialgericht die Berufung zum Landessozialgericht Essen zugelassen.
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Mitgeteilt von Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
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