Justizia
 
 
Jürgen Möthrath
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Landgericht Mannheim: Freispruch für Wettermoderator Jörg Kachelmann

(Worms) Das Landgericht Mannheim hat Wettermoderator Jörg Kachelmann in seinem Urteil vom 31. Mai 2011 von dem Vorwurf der Vergewaltigung nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freigesprochen. Kachelmann war von seiner Ex-Freundin beschuldigt worden, sie mit einem Messer bedroht und danach vergewaltigt zu haben.

Die Mannheimer Richter sahen es nicht als erwiesen an, so der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. mit Sitz in Worms, der dem Urteilsspruch als Prozessbeobachter beigewohnt hatte, dass Kachelmann seine Ex-Freundin vor nun fast 1 ½ Jahren nach einem Streit zunächst mit einem Messer bedroht und danach vergewaltigt haben soll. Nach Auffassung der Richter reichten die Indizien nicht für eine Verurteilung aus.
Der Vorsitzende Richter Michael Seidling erklärte in der Urteilsbegründung, dass das Gericht begründete Zweifel an der Schuld von Kachelmann habe und dieser deshalb nach dem Grundsatz "in dubio pro reo". d. h., „im Zweifel für den Angeklagten“, freizusprechen war. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen vier Jahre und drei Monate Haft für den Wettermoderator gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte.
Ein Urteil könne nicht aufgrund einer bloßen Verdachtslage gesprochen werden, so die Richter. Die Verdachtsmomente gegen Kachelmann hätten sich zwar im Laufe der Verfahrens "abgeschwächt, aber nicht verflüchtigt". Kachelmann wird auch für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden. Die Kosten des Verfahrens hat die Staatskasse zu tragen. Offen ist noch, ob die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil Revision einlegt, was sie vorher für den Fall des Freispruchs bereits angekündigt hatte.
Möthrath riet grundsätzlich – unabhängig von diesem Fall – in allen strafrechtlich relevanten Fällen sowie als Opfer von Gewalttaten so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. – www.strafrechtsverband.de - verwies.

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Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRV Verband deutscher StrafrechtsAnwälte
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