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Arbeitsgericht Cottbus: DRK Forst muss Lohn nachzahlen

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Forst muss Lohn an zwei Fahrer im Behindertenfahrdienst nachzahlen – allerdings weniger als eingeklagt wurde. Das sehen nach Angaben des Arbeitsgerichts Cottbus Vergleiche in zwei Verfahren um sittenwidrige Löhne vor.

Die Forster DRK-Fahrer hatten von 2003 bis Ende 2010 einen Stundenlohn von 2,55 Euro bis 3,69 Euro erhalten. Diese Summen liegen unter üblichen Stundensätzen und gelten damit als sittenwidrig. Seit Januar 2011 erhalten die DRK-Fahrer in der Neißestadt 5,00 Euro pro Stunde.

Im ersten Fall ging es um Gehaltsansprüche zwischen November 2003 bis Dezember 2008 in Höhe von rund 21.000,00 Euro. Diese Ansprüche sah die Kammer als verjährt an. Die außerdem geltend gemachten Ansprüche von Januar 2009 bis Dezember 2010 in Höhe von rund 3.000,00 Euro hielt die Kammer für gerechtfertigt. Die Parteien einigten sich auf eine Gesamtzahlung von 5.200,00 Euro brutto.

Im zweiten Fall wurden Gehaltsansprüche wegen sittenwidriger Löhne vom Oktober 2003 bis Dezember 2006 in Höhe von rund 11.000,00 Euro eingeklagt. Die Kammer hielt diese Ansprüche für verjährt. Die Parteien einigten sich hier auf eine Zahlung von 600,00 Euro brutto.

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Mitgeteilt von Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
 
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