Justizia
 
 

Zum 1.7.2011 neue Pfändungsgrenzen, Unterkunftskosten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Fehler im ALG II -Rechner behoben
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Auf meiner Webseite biete ich einen downloadbaren SGB II – Rechner an. In dem alten Rechner waren nun noch ein paar Fehler drin, eine aktualisierte Version (Stand: 13.5.2011) ist nun im Netz unter: http://www.harald-thome.de/media/files/ALG-II-Rechner_Stand_13.05.11.xlt zu finden. Dieser ist zur freien Verwendung. Sollte jemand in diesem noch Fehler finden oder Verbesserungsvorschläge zu diesem haben, bitte ich um kurze Rückmeldung.

2. 19. Senat des LSG NRW erkennt für alleinstehende Person 50 qm an
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In NRW läuft seit längerem das Gaunerstück durch das Ministerium, dass entgegen eindeutiger BSG-Rechtsprechung, nur 45 qm als angemessene Unterkunftskosten für alleinstehende ALG II-BezieherInnen zugrunde gelegt werden. Diese ministeriale Rechtsposition wurde bislang vom 9. Senat des LSG NRW gedeckt. Dazu mehr unter: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2010/KDU_NRW.aspx Mit Datum vom 16.05.2011 hat nun der 19. Senat des LSG NRW entschieden, dass für eine alleinstehende Person im ALG II - Bezug 50 qm Wohnfläche angemessen zu berücksichtigen sind. Der 19. Senat hält es für nicht nachvollziehbar, an einer abgelösten und nicht mehr wirksamen Vorschrift festzuhalten, obgleich eine Nachfolgeregelung in Kraft getreten ist (vgl. auch Bundessozialgericht v. 22.09.2009 - B 4 AS 70/08). Er stellt sich damit zu Recht gegen die Entscheidung seiner Kollegen (LSG NRW vom 16.05.2011 - 19 AS 2202/10). Der Urteilstext liegt noch nicht vor, wurde aber von Beteiligten so vorab berichtet. Damit dürfte nun endlich eine neue Runde der Debatte über die Angemessenheit losgehen. Auch wäre es nun mal angesagt, dass die rot/grüne Landesregierung sich zu der Abzocke an Hartz IV- und SGB XII – Beziehern positioniert.
Gleiche Tenorierung just grade SG Duisburg v. 22.02.2011, - S 17 AS 1907/10, zu finden unter: http://kurzurl.net/bGhu3

3. Stellungnahme Ministerium NRW, derzeit keine Satzungsregelung in Arbeit
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Auf Nachfrage erklärt NRW-Arbeitsminister Gudram Schneider, das derzeit an keinen landesrechtlichen Gesetzesentwürfen zu den KdU Satzungsregelungen gearbeitet wird. Das entsprechende Schreiben ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/MAIS-KdU-11.05.2011.pdf

4. Zum 1.7.2011 neue Pfändungsgrenzen
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Etwas überraschend sind zum 1.7.2011 neu Pfändungsfreigrenzen festgesetzt worden, die belaufen sich nunmehr für eine Person auf 1029 EUR. Eine kurze übersichtliche Tabelle gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/pfaendungstabelle2011.pdf, Bundesgesetzblattveröffentlichung hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Pf-ndungsgrenzen-2011-Gesetzbl..pdf

5. Grundlagenseminar am 23./24. Juni in Magdeburg
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Bei meinem Grundlagenseminar in Magdeburg am 23./24. Juni sind noch ein paar Plätze frei, wer dringend ein Update sucht und tiefer in die Materie einsteigen will ist hier richtig. Ausschreibung und Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

6. Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien" am 1. Juli in Wuppertal
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Auf dieser Fortbildung sind sogar noch viele Plätze frei, ich möchte daher dringend darauf aufmerksam machen. Ausschreibung und Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

7. Seminar: „Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger“ am 15. Juli in Wuppertal
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Auch hier sind noch ein paar Plätze frei, daher möchte ich auch auf diese Fortbildung noch gesondert hinweisen. Ausschreibung und Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

So das war es mal wieder für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
 
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