Die Behandlung von Strauss-Kahn durch die US Justiz – auch in Deutschland denkbar?
(Worms) Seit Anfang der Woche schlägt der Fall Strauss-Kahn weltweit hohe Wellen. Der Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) und einer der mächtigsten Männer der Finanzwelt wird in New York wegen des Verdachts, ein Zimmermädchen in einem Hotel vergewaltigt haben zu wollen, zehn Minuten vor Abflug der Maschine aus der First Class von AIR FRANCE geholt und in Untersuchungshaft gesteckt.
Seitdem sorgt der Fall für weltweites Aufsehen, insbesondere auch in seinem Heimatland Frankreich. „Ist es würdig“, so wird da selbst von Politikern gefragt, „einen solchen Mann in dieser Stellung in Handschellen und stoppelbärtig weltweit vorzuführen? Gehen die USA da nicht zu weit?“ Und in Deutschland fragt man sich, wäre das auch hier denkbar?
Ja, sagt der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. mit Sitz in Worms, und verweist auf den Fall des Wettermoderators Kachelmann, der zwar weltweit nicht dieses Aufsehen erregt habe, aber gleichwohl in vielerlei Hinsicht vom Ablauf her identisch sei. Auch Kachelmann sei wegen eines ähnlichen Vorwurfes sofort nach seiner Rückkehr aus dem Ausland noch am Frankfurter Flughafen verhaftet und erst einmal in Untersuchungshaft gesteckt worden. Und hätte ihn das Oberlandesgericht Karlsruhe nach 4 ½ Monaten aufgrund seiner Haftbeschwerde nicht entlassen, weil bei „der Nebenklägerin Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten und zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht habe“, so Möthrath, säße er vielleicht heute noch dort und würde zu den Verhandlungstagen aus der Untersuchungshaft vorgeführt.
Aber auch noch in anderer Hinsicht sei der Fall Strauss-Kahn mit dem Fall Kachelmann vergleichbar. Hier wie dort, so Möthrath, habe sofort eine öffentliche Diskussion darüber begonnen, ob der Täter nun schuldig oder nicht sei. Das Vorleben von Kachelmann wurde, wie nun auch hier bei Strauss-Kahn, an die Öffentlichkeit gezerrt und hier wie da melden sich Stimmen, die „das immer schon wussten“. Gerade im Fall Strauss-Kahn jedoch werden Polizei, Ermittlungsbehörden und das Gericht in den USA aufgrund der weltweiten Bedeutung unter besonderen Druck gesetzt, denn in kürzester Zeit wurden weltweit Stimmen laut, dass Strauss-Kahn schon immer ein „Frauenliebhaber“ war. Andere Frauen melden sich, denen Vergleichbares geschehen sein soll und wiederum andere sagen, sogar Parteigenossinnen: „Ich habe immer vermieden, mit ihm allein in einem Zimmer zu sein“.
Damit beginnt, wie auch im Fall Kachelmann, eine öffentliche Vorverurteilung, die unterschwellig die Meinung des Gerichtes und auch der in den USA üblichen Jury schon von vornherein beeinflussen und gar prozessentscheidend sein kann. Denn wenn dann noch die Mehrzahl der Indizien gegen Strauss-Kahn spreche, so Möthrath, und gleichzeitig unterstellt wird, dass dies eh kein Einzelfall war, sondern nur jetzt einmal „ertappt“ und angezeigt wurde, dann wird Strauss-Kahn einer Verurteilung wohl nur schwer entgehen können.
Dies, so Möthrath, sei aber auch in Deutschland bei denselben Vorzeichen nicht anders.
Immerhin kann der Strafverteidiger der Arbeit der Justiz in den USA und Deutschland auch noch etwas Gutes abgewinnen, denn: Die beiden Fälle zeigten auch, dass es sowohl in den USA als auch in Deutschland ein verlässliches Rechtssystem und eine Justiz gäbe, die sich nicht wie so oft in Schwellenländern von den Großen kaufen lasse. Jeder sei vor dem Gesetz gleich.
Möthrath riet grundsätzlich – unabhängig von diesem Fall – in allen strafrechtlich relevanten Fällen sowie als Opfer von Gewalttaten so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. und Strafverteidiger e. V. – www.strafrechtsverband.de - verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRV Verband deutscher StrafrechtsAnwälte
und Strafverteidiger e. V.
Karl-Ulrich-Straße 3, 67547 Worms
Tel.: 06241 – 938 000
Fax: 06241 – 938 00-8
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