Konzertfilmaufnahmen genießen Schutzwürdigkeit nach dem Urheberrechtsgesetz
Ein Zusammenschnitt von Konzertfilmaufnahmen ist als selbstständiges und neues Filmwerk einzuordnen und genießt damit den Schutz des Urheberrechtsgesetz.
Ein solches Filmwerk liegt vor, wenn die Aneinanderreihung der Konzertschnitte durch Schnitt, thematische Gruppierung und gestalterische Elemente eine eigene Struktur gewinnt. Zudem muss hierdurch ein Gesamtfilm mit eigener Dramaturgie entstehen.
Dagegen würde kein Urheberrechtsschutz bei einer schlichten Aneinanderreihung von Konzertaufnahmen bestehen.
(OLG Hamburg, Urteil vom 11.08.10 - 5 U 18/08)
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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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