Justizia
 
 
Thorsten Blaufelder
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Probezeit-Kündigung nach längjähriger Beschäftigung wirksam?

Müssen sich Angestellte des Landes nach langjähriger Beschäftigung noch einer Probezeit stellen oder muss die vorangegangene Beschäftigung der Probezeit angerechnet werden? Mit dieser Frage hat sich das Osnabrücker Arbeitsgericht befasst und über die Klage einer Lehrerin gegen das Land Niedersachsen entschieden. Sie hatte nach ihrer jahrelangen Aushilfstätigkeit einen unbefristeten Vertrag bekommen, bestand dann aber die Probezeit nicht und wurde entlassen.

Die Klägerin war während der Probezeit ihrer Festanstellung mehrmals im Unterricht beurteilt worden. Das Ergebnis: die Landesschulbehörde stufte die Lehrerin als fachlich ungeeignet ein. Es folgte die Kündigung innerhalb der Probezeit.

Das Arbeitsgericht gab der Kündigungsschutzklage statt. Die Klägerin war bereits vor ihrer Festanstellung an derselben Grund- und Hauptschule tätig. Und das fünf Monate lang ohne jegliche Kritik an ihrer Arbeitsweise. Auch dieser Zeitraum müsse als eine Probezeit angerechnet werden, die sie somit erfolgreich absolvierte. Die Betroffene darf künftig also weiter an der Schule unterrichten.

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Mitgeteilt von Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
 
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